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Haftende Körperschaft

Verfasst: Sonntag 4. September 2005, 17:37
von Gelöschter Nutzer
hi, hab mal eine frage zum staatshaftungsrecht: wenn ein privates unternehmen von dem regierungspräsidium beliehen wird, und man davon ausgeht, dass haftende körperschaft diejenige ist, die dem amtsträger die konkrete aufgabe übertragen hat, ist das nun das regierungspräsidium, das bundesland oder wie? sitz irgendwie aufm schlauch, ist das regierungspräsidium körperschaft :scratch:

Verfasst: Montag 5. September 2005, 09:09
von Kritschgau
Das Regierungspräsidium ist eine Behörde. Ich weiß zwar jetzt nicht in welchem Bundesland das speilt, aber meines Wissens nach sind die Regierungspräsidien doch Landesbehörden, so dass das Land haften müsste.

Verfasst: Montag 5. September 2005, 18:04
von Gelöschter Nutzer
hi, erst mal danke für die antwort! mein problem ist, dass hier nicht das regierungspräsidium die amtspflichtsverletzung begeht, sondern das private unternehmen, welches für die hessische kreisfreie stadt die müllentsorgung übernehmen soll. ich dachte zuerst, dass dann auch die stadt s haftet. was mich jetzt jedoch verunsichert und auf das regierungspräsidium bringt ist, dass bei ossenbühl steht, dass beliehene, verwaltungshelfer usw. keine anstellungskörperschaft haben. passiv legitimiert seinen daher die hoheitsträger, der ihnen die zu erfüllende aufgabe übertragen haben. nach § 16 II KrW-/AbfG war das regierungspräsidium zuständige behörde für den übertragungsakt. kann denn nun das regierungspräsidium selbst anspruchsgegner sein?

Verfasst: Dienstag 6. September 2005, 18:00
von Susiboy
Nein, auch dann wäre das Land Antragsgegner (eventuell vertreten durch das RP). Ich weiß nicht, wie das in Hessen ist, aber in Niedersachsen können Landesbehörden nur vor den Verwaltungsgerichten Partei sein, vor den ordentlichen Gerichten ist es immer das Land selbst.