Seite 1 von 1

Bürgerbefragung

Verfasst: Donnerstag 8. September 2005, 12:39
von Gelöschter Nutzer
Hallo,
folgendes: es soll eine Bürgerbefragung durchgeführt werden (angeregt in einer öffentlichen Sitzung), jedoch untersagt die zuständige Aufsichtsdirektion die Durchführung und verlangt die Aufhebung der Befragung binnen eines Monats. Nur weiss ich nicht wie die Stadt gegen die Beanstandung gerichtlich vorgehen kann.

Verfasst: Donnerstag 8. September 2005, 12:44
von Gelöschter Nutzer
Ok, ich misch mich mal in Kritschgaus Revier ein.
Grob gesagt geht es um Rechtsbehelfe gg Maßnahmen der Aufsicht. Also: Liegt Rechts- oder Fachaufsicht vor? Bei Fachaufsicht sieht es ganz schlecht mit der Klagebefugnis aus, bei Rechtsaufsicht 28 II. Dann: VA - hängt wohl wieder von Rechts- oder Fachaufsicht ab. Wird oftmals (leider) sogar mit der Klagebefugnis vermischt. Und je nachdem ergibt sich dann die richtige Klageart. Findest Du genauer in jedem Kommunalrechtslehrbuch.

Verfasst: Donnerstag 8. September 2005, 13:53
von Kritschgau
Dem ist für´s erste nix hinzuzufügen ;) Ich wilder dann mal im Zivilrechtsforum...

Verfasst: Dienstag 13. September 2005, 10:47
von Gelöschter Nutzer
hallo u danke schon mal für den tip,

folgendes: macht es einen Unterschied, wenn die Anregung eine Bürgerbefragung durchzuführen von einem anwesenden Rechtsanwalt stammt (nicht Mitglied des Rates), der laut SV meinte: "direkt Nägel mit Köpfen zu machen" ???


Wie sieht es ausserdemm mit der mat. Rechtmäßigkeit der Bürgerbefragung aus (RLP)
Danke schonmals!!

Verfasst: Dienstag 13. September 2005, 11:17
von Kritschgau
Ob das vom RA oder vom Metzger kommt ist wurscht :)

Verfasst: Dienstag 13. September 2005, 11:24
von Gelöschter Nutzer
oki, danke
fand es halt seltsam.

wie verhält es sich mit der materiellen Rechtmässigkeit in der begründetheit, weiss nicht wie ich es anpacken soll.... §121 Gemo aber EGL?

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 15:49
von Gelöschter Nutzer
Hallo, kann mir niemand weiterhelfen!