Hochrechnungen zur Bundestagswahl bei Tod einer Kandidatin...?!?
Moderator: Verwaltung
Hochrechnungen zur Bundestagswahl bei Tod einer Kandidatin...?!?
Hallo!
Vielleicht habt ihr gehört, dass eine Direktkandidatin (NPD) gestorben ist.
Dies führt dazu, dass in ihrem Wahlkreis Dresden I erst später abgestimmt und ausgezählt wird, sich die Bekanntgabe des amtlichen Endergebnis also um einige Zeit verzögert.
Was ist aber mit den Hochrechnungen? Hat jemand von euch eine Idee, ob die am 18. September schon veröffentlicht werden dürfen, wenn noch gar nicht alle Wahlberechtigten an die Urne durften?
Vielleicht habt ihr gehört, dass eine Direktkandidatin (NPD) gestorben ist.
Dies führt dazu, dass in ihrem Wahlkreis Dresden I erst später abgestimmt und ausgezählt wird, sich die Bekanntgabe des amtlichen Endergebnis also um einige Zeit verzögert.
Was ist aber mit den Hochrechnungen? Hat jemand von euch eine Idee, ob die am 18. September schon veröffentlicht werden dürfen, wenn noch gar nicht alle Wahlberechtigten an die Urne durften?
Bisher scheint noch nicht entschieden zu sein, wie man mit dem Problem umgeht. Hier ein Artikel mitunter dazu:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4724994_REF1,00.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
Wäre es denn ausreichend gerechtfertigt, die Hochrechnungen nicht zu veröffentlichen?
Vielleicht sollte stattdessen die Wahl insgesamt verschoben werden.
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4724994_REF1,00.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
Wäre es denn ausreichend gerechtfertigt, die Hochrechnungen nicht zu veröffentlichen?
Vielleicht sollte stattdessen die Wahl insgesamt verschoben werden.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Donnerstag 8. September 2005, 14:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hochrechnungen zur Bundestagswahl bei Tod einer Kandidatin...?!?
Das interessiert mich auch sehr aber ich lese auch immer nur dass das offizielle Ergebnis nun erst einige Tage später zu erwarten ist... Ich weiss nicht inwiefern sich das auf die Zulässigkeit (?) von Hochrechnungen auswirkt aber ich denke mal die werden trotzdem um 18.00 kommen. Nur die aussagekraft ist bei einem knappen Ergebnis dann eben sehr dürftig...rauchman hat geschrieben:
Was ist aber mit den Hochrechnungen? Hat jemand von euch eine Idee, ob die am 18. September schon veröffentlicht werden dürfen, wenn noch gar nicht alle Wahlberechtigten an die Urne durften?
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Die Prognose (also die erste "Hochrechnung" um Punkt 18.00 uhr) darf jedenfalls kommen, da es sich hierbei um ein Umfrageergebnis privater Institute handelt. Die echten Hochrechnungen aber beruhen auf Daten, die von den landes- bzw. Bundeswahlleitern zur Verfügung gestellt werden soviel ich weiß. Ob die dann kommen ist eine wirklich spannende Frage... Ich denke aber schon.
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Hmmm aber dann könnte da ja doch ein grosses Problem liegen, wenn das hochgerechnete Ergebnis nämlich sehr knapp ausfällt könnte das die Dresdner durchaus in ihrer Wahlentscheidung beeinflussen. Bin mal gespannt wie das gehandhabt wird.Kritschgau hat geschrieben:Die Prognose (also die erste "Hochrechnung" um Punkt 18.00 uhr) darf jedenfalls kommen, da es sich hierbei um ein Umfrageergebnis privater Institute handelt. Die echten Hochrechnungen aber beruhen auf Daten, die von den landes- bzw. Bundeswahlleitern zur Verfügung gestellt werden soviel ich weiß. Ob die dann kommen ist eine wirklich spannende Frage... Ich denke aber schon.
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gesetzt den Fall, dass ein kleiner Koalitionspartner an der 5%-Hürde zu scheitern droht, wäre es theoretisch ja denkbar, dass der große Partner (also CDU oder SPD) sich im "Dresden-Wahlkampf" dann dafür starkmacht, diesem seine Stimme zu geben.
Aber viel entscheidender finde ich die Frage, weshalb nicht lediglich nur die Erststimmenwahl ausgesetzt wird. Dies würde dann bloß eine Differenz von +/- einem Mandat ausmachen und das Problem wäre keins mehr...
Aber viel entscheidender finde ich die Frage, weshalb nicht lediglich nur die Erststimmenwahl ausgesetzt wird. Dies würde dann bloß eine Differenz von +/- einem Mandat ausmachen und das Problem wäre keins mehr...
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Donnerstag 8. September 2005, 17:59, insgesamt 1-mal geändert.
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das stimmt @ja?
wie ist das denn, wenn jemand nachdem er direkt gewählt wurde, stirbt. rückt für den dann jemand nach? warum macht man das jetzt nicht ähnlich? die kandidatin hat doch bestimmt einen stellvertreter oder so... warum wird der jetzt nicht einfach zur wahl gestellt?
wie ist das denn, wenn jemand nachdem er direkt gewählt wurde, stirbt. rückt für den dann jemand nach? warum macht man das jetzt nicht ähnlich? die kandidatin hat doch bestimmt einen stellvertreter oder so... warum wird der jetzt nicht einfach zur wahl gestellt?
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
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Direktkandidaten (Erststimme) gibt es immer nur einen pro Partei und Wahlkreis, etwas anderes ist das bei der Landesliste (Zweitstimmte).
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
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Ich sags ja. Zeit für eine Wahlreform. Siehe Signatur.ja? hat geschrieben:gesetzt den Fall, dass ein kleiner Koalitionspartner an der 5%-Hürde zu scheitern droht, wäre es theoretisch ja denkbar, dass der große Partner (also CDU oder SPD) sich im "Dresden-Wahlkampf" dann dafür starkmacht, diesem seine Stimme zu geben.
Dann würde sich das Problem zumindest so extrem nicht mehr stellen.
Zumal das jetzige Wahlrecht aufgrund von ganz leicht vermeidbaren Problemen bei Freiheit der Wahl, Erfolgswertgleichheit der Stimmen und Chancengleichheit der Parteien ohnehin verfassungswidrig ist.
Ja, das verstehe ich auch nicht.ja? hat geschrieben: Aber viel entscheidender finde ich die Frage, weshalb nicht lediglich die Erstimmenwahl ausgesetzt wird. Dies würde dann lediglich eine Differenz von +/- einem Mandat ausmachen und das Problem wäre keins mehr...
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Das Problem wäre damit in der Tat gelöst aber ich nehme mal an dass es im megabürokratischen typisch deutschen Wahlrecht keine Möglichkeit gibt, Erst- und Zweitstimmenwahl zu trennen ausserdem würde das wohl einen doppelt so hohen organisatorischen Aufwand mit sich bringen.ja? hat geschrieben:Aber viel entscheidender finde ich die Frage, weshalb nicht lediglich die Erstimmenwahl ausgesetzt wird. Dies würde dann lediglich eine Differenz von +/- einem Mandat ausmachen und das Problem wäre keins mehr...
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§ 48 BWGpolliiie hat geschrieben:das stimmt @ja?
wie ist das denn, wenn jemand nachdem er direkt gewählt wurde, stirbt. rückt für den dann jemand nach?
Dazu ist aber diese Entscheidung des BVerfG wichtig.
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv097317.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
Nachrücken aus Landesliste also nur, wenn die betreffende Partei in diesem Land keine Überhangmandate bekommen hat.
Weil wenn gar keiner gewählt wurde auch niemand auf dessen Position nachrücken kann.polliiie hat geschrieben:warum macht man das jetzt nicht ähnlich?
Die Wahl eines nachrückenden Wahlkreisbewerbers findet nicht statt.
Die Wahl eines Direktkandidaten ist ja schließlich eine Personenwahl.
Da kann es nicht sein, dass man mit seiner Stimme eine andere Person wählt, als die, die man angekreuzt hat.
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Sie können aber für diese Person kaum Wahlkampf machen. Außerdem müssen neue Wahlzettel gedruckt und verteilt werden. Insbesondere die Briefwähler hätten kaum Zeit, noch rechtzeitig Wahlscheine einzusenden. Es ist schon ein erhebliches Zeitproblem.polliiie hat geschrieben:und wenn die leute von der npd, die die kandidatin gewählt haben sich schnell zusammenfinden und wen neues wählen?