Seite 1 von 1

Nichtvalutierung eines Darlehens

Verfasst: Donnerstag 8. September 2005, 17:15
von Claudia
Hallo allerseits,

ich hab mal eine Frage:

wenn zwar ein Darlehensvertrag geschlossen wird, aber die Darlehensvaluta nie ausbezahlt wird entsteht dann der Rückforderungsanspruch erst gar nicht oder ist dieser nur einredebehaftet (z.B. 320 BGB)? Oder gibt es beide Ansichten? :-k

Liebe Grüße,
Claudilina

Verfasst: Donnerstag 8. September 2005, 17:44
von Gelöschter Nutzer
Der Rückzahlungsanspruch entsteht nicht vor Auszahlung. Das ergibt sich auch aus § 488 I 2 ("das ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE Darlehen").

Ist soweit ich weiß relativ unstrittig.

Verfasst: Donnerstag 8. September 2005, 18:36
von Claudia
Danke!

Verfasst: Freitag 9. September 2005, 15:27
von Baron
@Claudilina : ich hoffe doch, dass Du es auch so in der klausur geschrieben hast :)

Verfasst: Freitag 9. September 2005, 15:53
von Gelöschter Nutzer
Baron von Igidor hat geschrieben:@Claudilina : ich hoffe doch, dass Du es auch so in der klausur geschrieben hast :)
War das etwa im Examen dran?

Verfasst: Freitag 9. September 2005, 16:09
von Baron
@alex : ja, gestern. iVm einer hypothek, die dann dementsprechend nicht entstanden ist.