Nichtvalutierung eines Darlehens
Verfasst: Donnerstag 8. September 2005, 17:15
Hallo allerseits,
ich hab mal eine Frage:
wenn zwar ein Darlehensvertrag geschlossen wird, aber die Darlehensvaluta nie ausbezahlt wird entsteht dann der Rückforderungsanspruch erst gar nicht oder ist dieser nur einredebehaftet (z.B. 320 BGB)? Oder gibt es beide Ansichten?
Liebe Grüße,
Claudilina
ich hab mal eine Frage:
wenn zwar ein Darlehensvertrag geschlossen wird, aber die Darlehensvaluta nie ausbezahlt wird entsteht dann der Rückforderungsanspruch erst gar nicht oder ist dieser nur einredebehaftet (z.B. 320 BGB)? Oder gibt es beide Ansichten?
Liebe Grüße,
Claudilina