Strafbarkeit nach § 263 (Versuch ?)
Verfasst: Samstag 10. September 2005, 14:02
Hallo,
wie macht sich jemand strafbar, der eine Arbeitsanweisung umzusetzen hat, diese aber seinen innerlichen Werten widerspricht? Er sie deshalb nicht befolgt, sondern genau das Gegenteil in die Tat umsetzt. Genauer gesagt, wie ist er strafbar, wenn er wahrheitswidrig in eine Akte dokumentiert, er habe den gewünschten Vorgang vorgenommen? Ich bin dazu gekommen, dass eine Urkundenfälschung gem. § 267 Abs. 1 Nr. 2 gerade nicht vorliegen kann, weil der Täter keine inhaltlichen Veränderungen vornimmt oder eine falsche Unterschrift gibt, um gerade nicht aufzufallen. Mit dem versuchten Betrug habe ich schon auf der objektiven Seite auch meine Schwierigkeiten, weil der Täter keinen Vermögensschaden zufügen möchte, sondern einer dritten Person aus ihrer Wertevorstellung heraus etwas Gutes tun möchte. Nötigung scheidet ebenfalls aus, weil dieser Dritte bewußtlos ist und sich deshalb nicht zu einer Handlung zwingen lassen könnte (ihm fehlt die notwendige Entscheidungsfreiheit). Könnte es tatsächlich sein, dass der Täter schuldlos bleibt?
Danke für eure Hinweise,
Sonne
wie macht sich jemand strafbar, der eine Arbeitsanweisung umzusetzen hat, diese aber seinen innerlichen Werten widerspricht? Er sie deshalb nicht befolgt, sondern genau das Gegenteil in die Tat umsetzt. Genauer gesagt, wie ist er strafbar, wenn er wahrheitswidrig in eine Akte dokumentiert, er habe den gewünschten Vorgang vorgenommen? Ich bin dazu gekommen, dass eine Urkundenfälschung gem. § 267 Abs. 1 Nr. 2 gerade nicht vorliegen kann, weil der Täter keine inhaltlichen Veränderungen vornimmt oder eine falsche Unterschrift gibt, um gerade nicht aufzufallen. Mit dem versuchten Betrug habe ich schon auf der objektiven Seite auch meine Schwierigkeiten, weil der Täter keinen Vermögensschaden zufügen möchte, sondern einer dritten Person aus ihrer Wertevorstellung heraus etwas Gutes tun möchte. Nötigung scheidet ebenfalls aus, weil dieser Dritte bewußtlos ist und sich deshalb nicht zu einer Handlung zwingen lassen könnte (ihm fehlt die notwendige Entscheidungsfreiheit). Könnte es tatsächlich sein, dass der Täter schuldlos bleibt?
Danke für eure Hinweise,
Sonne