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Protokollierung einer Erklärung -> Führt das immer zur Unabänderlichkeit der Erklärung?

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 13:30
von Gelöschter Nutzer
Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage, bei der ich befürchte, in die Haftung genommen werden zu können:
Ist das, was man zu Protokoll gegeben hat, immer "festgemauert in der Erden", oder kann man das noch nachträglich zurücknehmen, zumal wenn noch ein Folgetermin in der selben Sache vereinbart ist?

Fall:
Die eine Partei geht davon aus, dass eine Belastung zu Recht besteht, in Wahrheit besteht diese Belastung jedoch nur zu 50%. Im Termin macht der Richter darauf aufmerksam, dass diese Belastung auf beide Parteien gleichermaßen zu verteilen ist. Die entsprechende RAin nimmt an, der Mandant werde wissen, welche Konsequenzen das bedeute. Der Mandant belässt es bei der 100% Belastung, wobei die RAin denkt, dass er dies absichtlich tut. Später stellt sich heraus, dass er nicht wusste, was er da erklärte.

Kann man das noch heilen?
Verzweifelte Grüße
linamelie

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 15:54
von Gelöschter Nutzer
wenn ich dich richtig verstehe, ist doch die mündliche verhandlung hier noch nicht geschlossen, da kannst du doch weiter vortragen und den irrtum berichtigen - oder wurde ein vergleich ohne widerrufsvorbehalt protokolliert?

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 19:10
von Gelöschter Nutzer
Nein, das stimmt, es wird nochmal in fünf Wochen verhandelt. Meinst du, das bedeutet, dass er noch nicht wirksam die negative Folge anerkannt hat, so dass ich einfach den Vortrag wegen Erklärungsirrtum noch berichtigen kann? Das wäre so suuuper!!

Gruß,
linamelie