Gegenstandswert Zugewinn
Verfasst: Samstag 17. September 2005, 11:00
Noch eine Frage:
Wenn die eine Seite im Zugewinnverfahren den Betrag X verlangt und die andere Seite vorträgt, dass im Gegenteil an sie der Betrag Y zu zahlen ist, werden die beiden Beträge dann addiert, oder wird einfach der höhere als Gegenstandswert genommen?
Ich danke euch bzw. Ihnen bereits jetzt!
Gruß,
linamelie
Wenn die eine Seite im Zugewinnverfahren den Betrag X verlangt und die andere Seite vorträgt, dass im Gegenteil an sie der Betrag Y zu zahlen ist, werden die beiden Beträge dann addiert, oder wird einfach der höhere als Gegenstandswert genommen?
Ich danke euch bzw. Ihnen bereits jetzt!
Gruß,
linamelie