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Gegenstandswert Zugewinn

Verfasst: Samstag 17. September 2005, 11:00
von Gelöschter Nutzer
Noch eine Frage:

Wenn die eine Seite im Zugewinnverfahren den Betrag X verlangt und die andere Seite vorträgt, dass im Gegenteil an sie der Betrag Y zu zahlen ist, werden die beiden Beträge dann addiert, oder wird einfach der höhere als Gegenstandswert genommen?

Ich danke euch bzw. Ihnen bereits jetzt!

Gruß,
linamelie

Verfasst: Mittwoch 21. September 2005, 10:32
von Gelöschter Nutzer
Hallo,

geforderter Betrag = Streitwert;

wenn beide wechselseitig fordern, dann addieren! (nach Madert in " Der Gegenstandswert in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten)

Verfasst: Mittwoch 21. September 2005, 11:07
von Auslegeware
Steht sowas nicht im Anwaltshandbuch FamR drin?