das 11. gebot

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

das 11. gebot

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

du sollst das bundesverfassungsgericht nicht nerven....... denn sonst droht eine missbrauchsgebühr, wie dieser fall zeigt:
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin nicht zur Entscheidung
angenommen und zugleich ihren Prozessbevollmächtigten eine
Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 Euro auferlegt. Die
Verfassungsbeschwerde sei missbräuchlich eingelegt worden. Die
Beschwerdeführerin habe im Jahr 2005 nunmehr bereits die vierte
Verfassungsbeschwerde erhoben, obwohl alle vorangegangenen
Verfassungsbeschwerden ohne Erfolg geblieben sind. Das Vorbringen, das
keine Auseinandersetzung mit der ausführlichen Begründung der
Verwaltungsgerichte enthält, sei dabei weitgehend identisch gewesen. Die
Tatsache, dass nunmehr ein richterlicher Hinweis mit der
Verfassungsbeschwerde angegriffen wird, lasse darauf schließen, dass die
Missbräuchlichkeit der Verfassungsbeschwerde vorrangig den
Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin zuzurechnen ist. Dass ein
richterlicher Hinweis nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein
kann, könne für einen Rechtsanwalt nicht zweifelhaft gewesen sein.

Beschluss vom 12. September 2005 – 2 BvR 1435/05 –

Karlsruhe, den 20. September 2005
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

seid ihr etwas alle ungläubig :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wolltest du Aufmerksamkeit? ;)
Das Urteil ist schon "alt", aber gut.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wolltest du Aufmerksamkeit?
ein bisschen schon :love5:
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urubu
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Beitrag von urubu »

Dafür, daß das Bundesverfassungsgericht das Recht hat, Beschwerden ohne Begründung abzulehnen, bekommt es noch viel zu wenig Klagen mehrfach ...!
Também a sujeira sob as sapatas faz-nos maiores.
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JS
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Beitrag von JS »

urubu hat geschrieben:Dafür, daß das Bundesverfassungsgericht das Recht hat, Beschwerden ohne Begründung abzulehnen, bekommt es noch viel zu wenig Klagen mehrfach ...!
Weiß nicht, ob man das so sagen kann. Die werden mit Verfahren zugeschüttet. Deshalb haben sie ja dieses Recht, brauchen es auch und missbrauchen es leider manchmal.

Allerdings ist das ein Punkt den man bedenken muss. In einem Fall in dem das Gericht eingestehen muss, dass seine unbegründete Ablehnung zweifelhaft war, wird es auch keine Gebühr erheben, wenn die nochmalige Anrufung versucht wird.

Im obigen Fall waren allerdings offensichtlich Idioten am Werk.
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urubu
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Beitrag von urubu »

Wenn man mit Klagen zugeschüttet wird, sollte man sich mal darüber Gedanken machen, woran das liegt. Ich bin sicher, daß eine oberste Kontrollinstanz aus Bürgern, die überprüfen, ob Juristen unsere Gesetze ihrem Zweck entsprechend angewendet haben, nur selten angerufen wird. Wenn Bürger nicht wissen, warum das BVerfG Klagen nicht annimmt, können Bürger nur alles versuchen, was möglich ist. Da es kaum jemand Vergnügen bereitet, kann man sich vorstellen, welche wichtige Funktion Juristen erfüllen könnten. Warum sie nicht selbst dafür sorgen, daß Schwarze Schafe rasch eliminiert werden, ist mir ein Rätsel, das ich mir bisher nur damit erklären konnte, daß es verdammt wenige Wölfe in Schafspelzen gibt.
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JS
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Beitrag von JS »

urubu hat geschrieben:daß es verdammt wenige Wölfe in Schafspelzen gibt.
Müsste es nicht "wenige Schafe in Schafspelzen" heißen?
Oder "viele Wölfe in Schafspelzen"?

:lmao:
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Asche
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Beitrag von Asche »

JS hat geschrieben:
urubu hat geschrieben:daß es verdammt wenige Wölfe in Schafspelzen gibt.
Müsste es nicht "wenige Schafe in Schafspelzen" heißen?
Oder "viele Wölfe in Schafspelzen"?
Eigentlich meint er doch: viele Schafe in Wolfspelzen (=Roben)...
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Der Horizont mancher Leute ist ein Kreis mit Radius 0; das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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JS
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Beitrag von JS »

Asche hat geschrieben:
JS hat geschrieben:
urubu hat geschrieben:daß es verdammt wenige Wölfe in Schafspelzen gibt.
Müsste es nicht "wenige Schafe in Schafspelzen" heißen?
Oder "viele Wölfe in Schafspelzen"?
Eigentlich meint er doch: viele Schafe in Wolfspelzen (=Roben)...
:-k
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Vincent
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Beitrag von Vincent »

ich kaufe ein E, Bob! :-w
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

urubu hat geschrieben:Ich bin sicher, daß eine oberste Kontrollinstanz aus Bürgern, die überprüfen, ob Juristen unsere Gesetze ihrem Zweck entsprechend angewendet haben, nur selten angerufen wird.
Damit widerlegst Du doch selbst Deine These von der Notwendigkeit eines obersten Bürgergerichtshofs. Denn wenn alle Berufsrichter sowieso Vollidioten sind, warum sollten die dann in Deinem Sinne besser entscheiden, nur weil sie wissen, dass evtl. noch ein Bürgergericht kommt? Wahrscheinlich wird dann alles via Wunderheilung besser, wenn dieser Gerichtshof erstmal existiert.

Ou Mann... :drunken:
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