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Nachweispflicht
Verfasst: Montag 26. September 2005, 16:52
von Gelöschter Nutzer
Um nachzuweissen, dass ein Schreiben angekommen ist, wie muss man einen Biref verschicken bzw. verschickt haben?
Einschreiben mit Einwurf oder Einschreiben mit Rückschein?
Verfasst: Montag 26. September 2005, 16:56
von Gelöschter Nutzer
Einschreiben mit Rücksein. Einwurf reicht nicht aus.
Verfasst: Montag 26. September 2005, 17:19
von Gelöschter Nutzer
das sind ja 4,40 Euro!!!
Kann sich der Empfänger irgendwie verschließen, d.h. Post nicht annehmen und nicht zur post gehen, bis eine bestimmte Frist abgelaufen ist?
Verfasst: Montag 26. September 2005, 17:21
von Gelöschter Nutzer
Kann er. Löst dann witzige Zustellungsprobleme aus. Stichwort: "Zugangsvereitelung" Und die Post nimmt es eh von den Lebenden.
Verfasst: Dienstag 27. September 2005, 15:32
von Okudera
Dann kann ich ja direkt den Gerichtsvollzieher nehmen.,kostet 7,50 euro zzgl. gebühren und auslagen.
macht auf jeden fall einen besseren eindruch, finde ich