Ganz groß!
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Ganz groß!
Neulich bei BeckOnline:
"LAG Nürnberg: Völlig überdimensionierte Unterschrift unter Arbeitszeugnis ist unzulässig (...) Sachverhalt:
In dem zugrunde liegenden Fall war der Beklagte rechtskräftig verurteilt worden, das Arbeitszeugnis der Klägerin inhaltlich abzuändern. Der Beklagte erstellte daraufhin ein neues Zeugnis, das mit einer Unterschrift versehen war, die nach ihrem Erscheinungsbild nach den Feststellungen des Gerichts von einem Kind stammte. Die Klägerin hat diese Unterschrift nicht akzeptiert. Sie beantragte beim Arbeitsgericht, den Beklagten durch Verhängung eines Zwangsgeldes zur Neuausstellung des Zeugnisses unter Anbringung der vom ihm üblicherweise verwendeten Unterschrift zu verurteilen. Das ArbG gab dem Antrag statt und setzte für den Fall der Nichterfüllung ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro fest. Nachdem seine sofortige Beschwerde erfolglos geblieben war, erstellte der Beklagte ein neues Zeugnis. Dieses enthielt eine Unterschrift, die etwa 14,5 Zentimeter breit und zehn Zentimeter hoch war und praktisch ausschließlich aus Auf- und Abwärtslinien bestand. Die Klägerin beantragte daraufhin erneut mit Erfolg, den Beklagten durch Verhängung eines Zwangsgeldes zur Neuausstellung des Zeugnisses unter Anbringung der vom Beklagten üblicherweise verwendeten Unterschrift zu verurteilen. Das Arbeitsgericht verhängte nun ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro. Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde des Arbeitgebers blieb ohne Erfolg."
"LAG Nürnberg: Völlig überdimensionierte Unterschrift unter Arbeitszeugnis ist unzulässig (...) Sachverhalt:
In dem zugrunde liegenden Fall war der Beklagte rechtskräftig verurteilt worden, das Arbeitszeugnis der Klägerin inhaltlich abzuändern. Der Beklagte erstellte daraufhin ein neues Zeugnis, das mit einer Unterschrift versehen war, die nach ihrem Erscheinungsbild nach den Feststellungen des Gerichts von einem Kind stammte. Die Klägerin hat diese Unterschrift nicht akzeptiert. Sie beantragte beim Arbeitsgericht, den Beklagten durch Verhängung eines Zwangsgeldes zur Neuausstellung des Zeugnisses unter Anbringung der vom ihm üblicherweise verwendeten Unterschrift zu verurteilen. Das ArbG gab dem Antrag statt und setzte für den Fall der Nichterfüllung ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro fest. Nachdem seine sofortige Beschwerde erfolglos geblieben war, erstellte der Beklagte ein neues Zeugnis. Dieses enthielt eine Unterschrift, die etwa 14,5 Zentimeter breit und zehn Zentimeter hoch war und praktisch ausschließlich aus Auf- und Abwärtslinien bestand. Die Klägerin beantragte daraufhin erneut mit Erfolg, den Beklagten durch Verhängung eines Zwangsgeldes zur Neuausstellung des Zeugnisses unter Anbringung der vom Beklagten üblicherweise verwendeten Unterschrift zu verurteilen. Das Arbeitsgericht verhängte nun ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro. Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde des Arbeitgebers blieb ohne Erfolg."
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
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Ist das hier nicht vorrangig ein Lachthema?ProstG! hat geschrieben:Bitte keine Antworten zu Sachthemen. Ich schreibe ja auch nicht zu deinen Lachthemen.urubu hat geschrieben:Vermutlich war das ein Unternehmer, der Jura studiert hat ...
Was sind die Unterscheidungskriterien?
Sachlichkeit, Unsachlichkeit, Lustigkeit und vermeintliche Lustigkeit laufen oft quer durch die Threads und Postings. Deshalb wird eine Differenzierung kaum möglich sein. Abgesehen davon, dass die Differenzierung wenig sinnvoll erscheint. Insbesondere, da sie notwendigerweise stark von subjektiven Bewertungen abhängig ist.
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
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Das ist mir klar. Aber das kann man auch geradeheraus sagen anstatt es zu verklausulieren.dergrinch hat geschrieben:Es geht schlichtweg darum, dass er nervt.
Mit dem Nerven ist es wie mit dem Neid. Man braucht sich genausowenig nerven zu lassen wie man neidisch sein muss. Das erspart einem viel Leid und Ärger.
Die Sprache sagt es ja schon selbst aus. Man lässt sich nerven. Man ist neidisch.
Es ist immer das Problem desjenigen, der sich nerven lässt oder der neidisch ist.
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