Schwindel-Jurist mit steiler Karriere

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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich hoffe, der Typ bekommt noch mehr Ärger. Der hat fast sämtliche Beiträge in seinem Blog von DonDahlmann geklaut, schreibt aber noch oben drüber, daß alles sein geistiges Eigentum ist. --> Ab zum Anwalt.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Von welcher homepage ist hier eigentlich die Rede?

Der mm hat doch gar keine hp in seinem Profil.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bisher konnte man da noch schön lesen. Seit einer Stunde leitet er nur noch auf Wikipedia - Propaganda um. Schau mal hier.
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Olli
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Beitrag von Olli »

Wer ist DonDahlmann?
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Schau mal hier.
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Olli
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Beitrag von Olli »

Danke.

Kann es sein, dass ein Wiss. Ass. aus Bayern dem guten Don das ganze mal kurz gesteckt hat? :D
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Jurastudentin hat geschrieben:
stefanhh hat geschrieben:Der hatte doch mal so eine Homepage, hat da jemand die genaue Adresse?
Nein, deine Homepage werden wir hier nicht verlinken, um dir noch mehr Auftrieb zu geben. Übrigens - das mit der "Ente" scheint aber doch nicht völlig an dir vorbeigegangen zu sein. Sonst hättest du deine Seite nicht jetzt zurechtgestutzt, nachdem sie die Tage offline war.

Such' dir Hilfe.
Sich mit Titeln zu schmücken scheint allerdings nicht unüblich, so ist zitierte Autorin unter http://www.rechtsreferendarin.de (Verwaister Link automatisch entfernt) zu erreichen. :^o :^o :^o
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

will nur spielen hat geschrieben:Sich mit Titeln zu schmücken scheint allerdings nicht unüblich, so ist zitierte Autorin unter http://www.rechtsreferendarin.de (Verwaister Link automatisch entfernt) zu erreichen. :^o :^o :^o
Vielleicht solltest du mal dein StGB studieren. =;
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Olli
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Beitrag von Olli »

will nur spielen hat geschrieben:
Jurastudentin hat geschrieben:
stefanhh hat geschrieben:Der hatte doch mal so eine Homepage, hat da jemand die genaue Adresse?
Nein, deine Homepage werden wir hier nicht verlinken, um dir noch mehr Auftrieb zu geben. Übrigens - das mit der "Ente" scheint aber doch nicht völlig an dir vorbeigegangen zu sein. Sonst hättest du deine Seite nicht jetzt zurechtgestutzt, nachdem sie die Tage offline war.

Such' dir Hilfe.
Sich mit Titeln zu schmücken scheint allerdings nicht unüblich, so ist zitierte Autorin unter http://www.rechtsreferendarin.de (Verwaister Link automatisch entfernt) zu erreichen. :^o :^o :^o
Na, na; immerhin ist dort wohl nichts geklautes drauf.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Jurastudentin hat geschrieben:
will nur spielen hat geschrieben:Sich mit Titeln zu schmücken scheint allerdings nicht unüblich, so ist zitierte Autorin unter http://www.rechtsreferendarin.de (Verwaister Link automatisch entfernt) zu erreichen. :^o :^o :^o
Vielleicht solltest du mal dein StGB studieren. =;
Hab ich gerade getan, § 132a. In der mir vorliegenden Auflage des Tröndle/Fischer ( die 50. die Zeit als ich ihn brauchte und mich Rechtsreferendar nannte ist eben schon länger her) steht bei der Rz 5, dass Dienstbezeichnungen auch solche sind die Beamten während des Beamtenverhältnisses auf Probe verliehen werden (Bsp. Referendar ). Zwar wird im Ref. nicht mehr verbeamtet, aber für die Rechtslage wird das keinen Einfluß haben.

Aber mir solls egal sein, nenn deine homepage wie du magst..., aber dann keine Äußerungen über Schwindeljuristen...
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

will nur spielen hat geschrieben:Hab ich gerade getan, § 132a. In der mir vorliegenden Auflage des Tröndle/Fischer ( die 50. die Zeit als ich ihn brauchte und mich Rechtsreferendar nannte ist eben schon länger her) steht bei der Rz 5, dass Dienstbezeichnungen auch solche sind die Beamten während des Beamtenverhältnisses auf Probe verliehen werden (Bsp. Referendar ). Zwar wird im Ref. nicht mehr verbeamtet, aber für die Rechtslage wird das keinen Einfluß haben.

Aber mir solls egal sein, nenn deine homepage wie du magst..., aber dann keine Äußerungen über Schwindeljuristen...
Ich "führe" keinen Titel, lege auch keinen Wert darauf, dass du mich für eine Rechtsreferendarin hälst. Das unterscheidet die Sachlage sehr deutlich von jemandem wie Mullmark. Vielleicht solltest du ein weiteres Referendariat ablegen, dann lernst du auch wieder, Gesetzestexte zu lesen. Aber du willst ja nur spielen, ich weiß.

Ich brauche dich auch nicht, um mir den Mund verbieten zu lassen.

Wenn du Mullmark verteidigen möchtest, mach' dich lieber juristisch nützlich, anstatt hier Leute grundlagenlos anzupfeifen.
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Auslegeware
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Beitrag von Auslegeware »

:blah5:
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@ jurastudentin

Nicht beleidigt sein... Fakt ist: Du bist Studentin, deine homepage ist unter Rechtsreferendarin zu erreichen.

Mag sich jeder seine Meinung dazu bilden.

Ein kleiner rechtlicher Hinweis: ,, Führen" im Sinne des § 132a StGB wird schon bei der Verwendung des Titels auf dem Briefkopf bejaht.
Verneint wird das Tatbestandsmerkmal des Führens lediglich bei bloßem Imponiergehabe im privaten Bereich, so die Rspr.

Also ziehe ich mal zu deinen Gunsten den alten Grundsatz in dubio pro reo heran.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Man wird sich ja wohl mal gegen so einen Mickey Mouse Juristen verteidigen dürfen. :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

will nur spielen hat geschrieben:@ jurastudentin

Nicht beleidigt sein... Fakt ist: Du bist Studentin, deine homepage ist unter Rechtsreferendarin zu erreichen.

Mag sich jeder seine Meinung dazu bilden.

Ein kleiner rechtlicher Hinweis: ,, Führen" im Sinne des § 132a StGB wird schon bei der Verwendung des Titels auf dem Briefkopf bejaht.
Verneint wird das Tatbestandsmerkmal des Führens lediglich bei bloßem Imponiergehabe im privaten Bereich, so die Rspr.

Also ziehe ich mal zu deinen Gunsten den alten Grundsatz in dubio pro reo heran.
Danke, weißt du, so viel Gnade hätte ich jetzt gar nicht von dir erwartet. Übrigens nehme ich das Gesagte von vorhin zurück. Verteidige ihn besser nicht.
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