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Beruf der Eltern in den Lebenslauf?

Verfasst: Montag 3. Oktober 2005, 12:30
von nemesis
Kurze Frage: Gehört der Beruf der Eltern in den Lebenslauf? Vom Gefühl her würde ich diesen eher weglassen, weil "sachfremd", meine aber mal gelesen zu haben, daß dies üblich sein kann, weil zumindest beim Berufseinstieg auch die soziale Herkunft von Interesse sein könnte. Es geht um eine Bewerbung als Staatsanwalt.

Vielen Dank im voraus!

Re: Beruf der Eltern in den Lebenslauf?

Verfasst: Montag 3. Oktober 2005, 13:35
von Volki
nemesis hat geschrieben:Kurze Frage: Gehört der Beruf der Eltern in den Lebenslauf? Vom Gefühl her würde ich diesen eher weglassen, weil "sachfremd", meine aber mal gelesen zu haben, daß dies üblich sein kann, weil zumindest beim Berufseinstieg auch die soziale Herkunft von Interesse sein könnte. Es geht um eine Bewerbung als Staatsanwalt.

Vielen Dank im voraus!
Im tabellarischen Lebenslauf würde ich es wohl weglassen, weil eine Rubrik "Beruf der Eltern" in der Tat irgendwie ulkig wirkt. Im "prosaischen" Lebenlauf kann man es gut 'reinnehmen, weil es dort unproblematisch in einem Halbsatz unterzubringen ist und hilft, den Einstieg zu finden. Ansonsten gilt bei Bewerbungen beim Staat aufgrund des dortigen Kontrollfimmels eigentlich immer: Alles rein.

Anm: Absehen würde ich an deiner Stelle von der Erwähnung, wenn die Jobs irgendwie ulkig riechen: Gastronomen, Haus-, Versicherungs-, Finanzmaklern und Autoverkäufern traut ein Staatsanwalt in der Regel nicht viel weiter, als er sie werfen kann. Dürfte bei der Bewerbung also mehr Probleme machen, als lösen. :D

Verfasst: Montag 3. Oktober 2005, 13:38
von Gelöschter Nutzer
Der Bewerbungsbogen der bayersischen Justiz fragt den Beruf der Eltern sogar ab, wenn ich mich recht erinnere.

Verfasst: Dienstag 4. Oktober 2005, 14:21
von nemesis
Alles klar, danke euch beiden.

Nochwas: Sind auch die einzelnen Stationen aufzuführen?
Nach der Faustregel "alles rein" ja, aber wie detailiert sollten diese aufgeführt werden? Mit genauer Datumsangabe, Ausbilder, Note? An sich ergibt sich das ja alles schon aus den beigefügten Kopien der Stationszeugnisse. :-k

"01.10.2003 bis 31.01.2004 Verwaltungsstation im Rechtsamt der Stadt X bei Amtsbezeichnung Name, Note X." Das kommt mir irgendwie völlig überladen vor.

Ach ja: Gilt die Empfehlung, das Bewerbungsfoto auf den Lebenslauf zu kleben auch für den Staatsdienst?

Vielen Dank im voraus!

Verfasst: Dienstag 4. Oktober 2005, 14:39
von Gelöschter Nutzer
weil zumindest beim Berufseinstieg auch die soziale Herkunft von Interesse sein könnte.
inwiefern?

ich finde es sollte beim reinen Bildungslebenslauf bleiben
Der Bewerbungsbogen der bayerischen Justiz fragt den Beruf der Eltern sogar ab,
und deshalb ist es wie Gottes Gebot zu befolgen ;)

Verfasst: Mittwoch 5. Oktober 2005, 09:45
von Gelöschter Nutzer
Der Lebenslauf sollte nicht länger als zwei Seiten sein, daher ergibt sich der Umfang der Angaben zu den Stationen rein aus Platzgründen. Denn es wäre unverhältnismäßig drei Monaten "Tauch"-Station genauso viel Platz einzuräumen wie z.B. einer Berufsausbildung o.ä.
Ich würde nur dann Stationen besonders aufführen, wenn sie im Zusammenhang mit der gewünschten Stelle stehen.

Verfasst: Mittwoch 5. Oktober 2005, 09:48
von Gelöschter Nutzer
Hobbydenunziant hat geschrieben:
Der Bewerbungsbogen der bayerischen Justiz fragt den Beruf der Eltern sogar ab,
und deshalb ist es wie Gottes Gebot zu befolgen ;)
Interpretier nichts, wo es nichts gibt. #-o
Er hat nach einer Bewerbung in die Justiz gefragt, folglich habe ich auch für die Justiz geantwortet. In einer Bewerbung nicht für die Justiz würde ich es auch weglassen.

Verfasst: Mittwoch 5. Oktober 2005, 10:16
von Gelöschter Nutzer
deshalb hatte ich ja nach einer erhellenden Erklärung gefragt

ok, ihr braucht Bspe:

Beruf der Eltern1: Gebäudereiniger und Küchenhilfe, derzeit arbeitslos
Beruf der Eltern2: Schuhhändler ("ich heiße übrigens Deichmann")
Beruf der Eltern3: beide seit den 70igern ohne Tätigkeit wegen Verbüßung einer Haftstrafe aufgrund begangener Staatsschutzdelikte u.a.

und übrigens, wo gerichtlich noch nichts abschließend geklärt wurde, gibt es IMMER Spielraum für "Interpretation", wie du es nennst

kann mich also einer aufklären?

Verfasst: Mittwoch 5. Oktober 2005, 10:29
von Gelöschter Nutzer
Ich bin Deiner MEinung, daß der Beruf der Eltern für die Berufswahl des Kidnes keine bedeutung hat. Ich glaube, hab jetzt in der Eile aber nichts gefunden, daß bei der Verbeamtung der Umstand, daß die Eltern Beamte waren (um mehr geht es denen ja nicht) eine gewisse Bedeutung hat. Wie gsagt, ich habs jetzt nicht konkret gefunden. Deine Replik klang nur so, als würde By hier eine Wertung vornehmen - ich habe aber lediglich den fakt wiedergegeben.

Verfasst: Mittwoch 5. Oktober 2005, 11:36
von Gelöschter Nutzer
Grundsätzlich hat der Beruf der Eltern schon etwas mit dem Beruf des Kindes zu tun. Es gibt zwar die rühmlichen Ausnahmen des Maurersohnes, der Jura studiert, aber im Zweifel wird der erst mal Lehrer und seine Kinder dann Juristen.

Gerade im Bereich des gehobenen Mittelstandes oder vermögender Privatpersonen sind die Eltern von großer Bedeutung. Ein Haniel wird einen fachlich guten Maurersohn zwar akzeptieren, wenn der aber so gar nix über Bayreuth und Basel weiss, fällt das dann aber schon negativ auf.

Verfasst: Freitag 7. Oktober 2005, 17:57
von Learned Hand
Hobbydenunziant hat geschrieben:deshalb hatte ich ja nach einer erhellenden Erklärung gefragt

ok, ihr braucht Bspe:

Beruf der Eltern1: Gebäudereiniger und Küchenhilfe, derzeit arbeitslos
Beruf der Eltern2: Schuhhändler ("ich heiße übrigens Deichmann")
Beruf der Eltern3: beide seit den 70igern ohne Tätigkeit wegen Verbüßung einer Haftstrafe aufgrund begangener Staatsschutzdelikte u.a.

und übrigens, wo gerichtlich noch nichts abschließend geklärt wurde, gibt es IMMER Spielraum für "Interpretation", wie du es nennst

kann mich also einer aufklären?
Was gibt es da noch zu klären? Die Einstellung des Beamten richtet sich nach Eignung, Neigung und Befähigung - nicht nach dem Beruf der Eltern.

Sollte es in der Realität doch etwas ausmachen, dann wäre das schlicht rechtswidrig. Da der Beruf der Eltern die einstellende Körperschaft nichts angeht, dürfte deshalb nichts dagegen sprechen, den Beruf der Eltern bei Bedarf auch für die Bewerbung frei zu erfinden. Ich möchte mal sehen, wie ein Beamter "entbeamtet" wird, weil sein Vater nicht wirklich "Studienrat" war...

Dass in Bayern danach gefragt wird, überrascht mich nicht. Laut der Webseite des JuMi geht man in Bayern ja auch davon aus, dass Bewerber, deren Examen länger als vier Jahre (oder waren es nur 3?) zurückliegt, nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Wenn mir jemand erklären kann, warum das eine sachlich gerechtfertigte Erklärung ist, wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüssen

LH

Verfasst: Freitag 7. Oktober 2005, 19:15
von Gelöschter Nutzer
Learned Hand hat geschrieben:Da der Beruf der Eltern die einstellende Körperschaft nichts angeht, dürfte deshalb nichts dagegen sprechen, den Beruf der Eltern bei Bedarf auch für die Bewerbung frei zu erfinden.
Sicherlich legitim, aber problematisch, wenn auf der einzureichenden Geburtsurkunde ein anderer Beruf verzeichnet ist...

Verfasst: Freitag 7. Oktober 2005, 20:04
von Gelöschter Nutzer
Die Eltern könnten ja in diesem Fall ihren Beruf gewechselt haben. Nach 27 Jahren ist es sehr realistisch, dass man sich berufl. umorintiert hat.

Im Übrigen weiss ich nicht wo das Problem liegt. Die Einstellung davon abhängig zu machen, welchen Beruf die Eltern haben, dürfte einer richterlichen Überprüfung kaum Stand halten. Hat doch das BAG in mehreren Fällen eine rechtswidrige Täuschung von Bewerbern, die auf Fragen des Artbeitgerbes gelogen haben, verneint.

Verfasst: Freitag 7. Oktober 2005, 20:35
von Olli
Also ich habe zufällig meine Geburtsurkunde gerade zwecks Beglaubigung hier liegen. Und darauf ist nicht der Beruf meiner Eltern vermerkt, sondern nur Vorname, Familienname, Geburtsname meiner Mutter und Wohnort (ohne Straße). Von daher dürfte das eigentlich keine Probleme ergeben, da man ja auf solche Angaben evtl. wirklich nicht wahrheitsgetreu antworten muss.