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§ 622 Abs. 3 BGB abdingbar?

Verfasst: Freitag 7. Oktober 2005, 11:25
von Dunja
Können Arbeitgeber und Arbeitnehmer entgegen § 622 Abs. 3 BGB während einer Probezeit eine längere Kündigungsfrist als zwei Wochen vereinbaren? Soll heissen, ist § 622 Abs. 3 BGB abdingbar?

Verfasst: Samstag 8. Oktober 2005, 18:17
von Gelöschter Nutzer
"Durch Einzelvertrag kann die Frist nicht abgekürzt, aber verlängert werden und zwar bis zu 6 Monaten insgesamt" (Palandt, 63. Aufl., § 622, Rn 19)