rolf schmidt verlag

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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tinc.
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rolf schmidt verlag

Beitrag von tinc. »

sind die bücher aus dem rolf schmidt verlag für einen erstsemester ungeeignet? ich habe für jedes fach zwei bücher in der engeren wahl und die bücher von rolf schmidt sind jeweils eines davon. aber aus irgendeinem grund werden sie von den professoren nie empfohlen.
aus meiner sicht bieten sie sowohl optisch als auch inhaltlich vorteile, da sie lehrbuch, skript und fallsammlung vereinen. zwar sind sie meist dicker aber das hängt meiner meinung nach damit zusammen, dass sie neben dem lehrstoff viele fallbeispiele, zusammenfassungen u.ä. enthalten.
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Kritschgau
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Beitrag von Kritschgau »

Also wenn du damit gut lernen kannst, dann lern damit. Das ist eine reine Geschmacksache. Empfohlen werden sie deswegen meist nicht so, weil es sich nicht um "wissenschaftliche" Lehr- oder Lernbücher handelt. Aber das ist ein Streit um des kaisers Bart. ich find die ganz gut, um was nachzuschaun. lernen könnt ich damit nicht, aber wie gesagt, das ist Geschmackssache.
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polliiie
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Beitrag von polliiie »

gerade in den ersten semestern hat mir der rolf schmidt-verlag sehr geholfen! schuldrecht nur damit :D und jetzt lern ich gerade strafrecht mit rofl schmidt...

zum lernen für klausuren find ich die bücher gut, eben weil sie lehrbuch, skript und fallsammlung in einem sind. wenn man vertiefte fragen hat, kann man ja immer noch in die bibo gehen und in den anderen richtigen lehrbüchern nachlesen...

für die überisichts-heim-bibliothek auch wegen des preises ziemlich geeignet :)
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich finde Rolf Schmidt auch gut.
Tequila
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Beitrag von Tequila »

Ich finde sie sind ein Mix aus allem und nichts. Für Anfänger gedacht, stellenweise viel zu umfangreich und oft detaillverliebt. Ich kann nichts mit denen anfangen. Da lese ich lieber nen kurzes Lehrbuch und benutze ne Fallsammlung.

Aber deswegen sind sie nicht schlecht. Wenn sie dir gefallen benutz sie einfach mal, dann merkst du schon, ob du mit denen klarkommst.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der Grund, warum sie nicht empfohlen werden liegt an dem "Klüngel-System" der Profs. Jeder schreibt die Bücher, die ihre ehemaligen Studienfreunde, Doktorväterchen, Fakultätsmitglieder etc pp. mal verzapt haben auf einen Zettel. Der wird dann den Studenten unter der Überschrift "Literaturempfehlungen" aufgetischt. Egal, ob Schuldrecht von 1982 oder irgend ein 837 Seiten-Wälzer...Hauptsache, er wird von denen, die er da "empfiehlt" auch erwähnt. Als Erstsemester dachte ich mir "Der Prof hat so viel Erfahrung was gute und was schlechte Literatur betrifft und er stellt die Prüfungen. Also kauf ich das, was er am meisten lobt"...Schwachsinn war´s!!!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der Rolf Schmidt ist v.a. deshalb zu empfehlen, weil er regelmäßig Topaktuelle Urteile in die Bücher einarbeitet. Also es sind gewisse Chanchen da, dass einer der "Abschlussfälle" es auch mal in eine Klausur schafft.

Aber ich glaube nicht, dass es für Erstsemester "ungeeignet" oder so ist. Es ist normal, dass man ein Lehrbuch im 2. od. 3. Semester besser versteht, klar. Aber das dürfte nicht auf Rolf Schmidt beschränkt sein...

[Stichwort "Klüngel": habe mich jetzt auch wieder gewundert, dass zum VerwProzR Rolf Schmidt nicht empfohlen wurde, obwohl er gerade im ÖffR m.E. sehr gut ist]
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich kenne die RS-Bücher nur aus dem Öff-Recht. Und sie gefallen mir sehr gut. Ich benutze sie auch jetzt im Referendariat. Zumindest im ÖR unbedingt empfehlenswert, nicht nur für Studenten!
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tinc.
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Beitrag von tinc. »

ich habe heute das rolf schmidt bgb at angesehen und es mit dem köhler bgb at verglichen. mir fiel auf, dass der köhler viel strukturierter bezgl. der vorlesungsinhalte ist. das inhaltsverzeichnis war sozusagen ein inhaltsverzeichnis meiner vorlesung und bei rolf s. war alles etwas durcheinander.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

tinc. hat geschrieben:ich habe heute das rolf schmidt bgb at angesehen und es mit dem köhler bgb at verglichen. mir fiel auf, dass der köhler viel strukturierter bezgl. der vorlesungsinhalte ist. das inhaltsverzeichnis war sozusagen ein inhaltsverzeichnis meiner vorlesung und bei rolf s. war alles etwas durcheinander.
Bei Köhler ist das systematisch gegliedert, Rolf Schmidt folgt dem Aufbau einer Klausur. Das Inhaltsverzeichnis spiegelt sozusagen die Prüfungsreihenfolge einer Klausur wider. Von "Durcheinander" kann wohl keine Rede sein, es sei denn, Du bezeichnet den allgemein anerkannten Prüfungsaufbau einer Klausur als "Durcheinander".
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tinc.
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Beitrag von tinc. »

rechtso hat geschrieben:
tinc. hat geschrieben:ich habe heute das rolf schmidt bgb at angesehen und es mit dem köhler bgb at verglichen. mir fiel auf, dass der köhler viel strukturierter bezgl. der vorlesungsinhalte ist. das inhaltsverzeichnis war sozusagen ein inhaltsverzeichnis meiner vorlesung und bei rolf s. war alles etwas durcheinander.
Bei Köhler ist das systematisch gegliedert, Rolf Schmidt folgt dem Aufbau einer Klausur. Das Inhaltsverzeichnis spiegelt sozusagen die Prüfungsreihenfolge einer Klausur wider. Von "Durcheinander" kann wohl keine Rede sein, es sei denn, Du bezeichnet den allgemein anerkannten Prüfungsaufbau einer Klausur als "Durcheinander".
nein, das würde ich niemals tun. :^o .
polliiie
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Beitrag von polliiie »

diese strukturierung finde ich gerade im bezug aufs lernen für klausuren so gut... lerne gerade für ne strafrecht-klausur und das geht schön systematisch. Man denkt sich in die klausur rein kann und wenn ein prob im buch auftaucht denkt man sich "ok, das muss ich also hier bringen"...

was die Tiefe an manchen Stellen in den Rolf Schmidt Büchern angeht: mit der Zeit und wachsender Semesteranzahl bekommt man raus, was man jetzt braucht und was nicht... das ist Übungssache und nicht nur bei Rolf Schmidt so.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
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Infinit-E
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Beitrag von Infinit-E »

Vielleicht mal eine kleine Frage: Wieso denken die Leute/Profs, Bücher vom Rolf Schmidt wären unwissenschaftlich, etc.? Also, ich habe mal in so ein Buch (BGB AT) hinein geschaut und das war z.b. viel umfangreicher als mein Rüthers/Stadtler....Dann muss ja der Inhalt sehr schlecht sein???
Christoph
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Beitrag von Christoph »

Infinit-E hat geschrieben:Vielleicht mal eine kleine Frage: Wieso denken die Leute/Profs, Bücher vom Rolf Schmidt wären unwissenschaftlich, etc.? Also, ich habe mal in so ein Buch (BGB AT) hinein geschaut und das war z.b. viel umfangreicher als mein Rüthers/Stadtler....Dann muss ja der Inhalt sehr schlecht sein???
Wissenschaftlichkeit bemisst sich nicht nach Umfang, sondern u.a. danach, ob der Autor lediglich den Meinungsstand abzubilden versucht, oder selbst Ansichten vertritt.
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Vincent
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Beitrag von Vincent »

Ob das Buch wissenschaftlich angesehen ist oder nicht, ist mir herzlich egal. Für mich funktioniert es besser als jedes staubtrockene Lehrbuch fern ab der Anwendbarkeit. ;)
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