ZPO und StPO
Moderator: Verwaltung
ZPO und StPO
Welche Lehrbücher bzw. Skripte könnt ihr zur ZPO und StPO empfehlen?
Hat jemand Erfahrunge mit dem Musielak, ZPO und dem Joeck´s, StPO gemacht? Habe gehört der Musielak soll sich zu sehr in Details verirren und zu tiefgehend sein, könnt ihr das bestätigen?
Und wenn wir schon beim Thema sind? Sind ZPO und StPO schwierige Rechtsmaterien? Oder eher angenehm zu lernen?
Hat jemand Erfahrunge mit dem Musielak, ZPO und dem Joeck´s, StPO gemacht? Habe gehört der Musielak soll sich zu sehr in Details verirren und zu tiefgehend sein, könnt ihr das bestätigen?
Und wenn wir schon beim Thema sind? Sind ZPO und StPO schwierige Rechtsmaterien? Oder eher angenehm zu lernen?
habe Klaus VOlk - Grundkurs StPO und Grunsky - Zivilprozessrecht..
wobei ich mit dem Grunsky gar nicht klar kam, irgendwie zu wirr geschrieben.
Mit Volk kam ich recht gut klar, kann ich empfehlen.
Ich find ZPO und StPO nicht schwierig zu lernen, sind in einigen Sachen ja auch Parallelen vorhanden. Bei ZPO hatte ich ein wenig das Gefühl in §§ zu ertrinken, StPO war irgendwie angenehmer
wobei ich mit dem Grunsky gar nicht klar kam, irgendwie zu wirr geschrieben.
Mit Volk kam ich recht gut klar, kann ich empfehlen.
Ich find ZPO und StPO nicht schwierig zu lernen, sind in einigen Sachen ja auch Parallelen vorhanden. Bei ZPO hatte ich ein wenig das Gefühl in §§ zu ertrinken, StPO war irgendwie angenehmer
- BuggerT
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Hab zu beidem nur ein Hemmer-Script gelesen. Allerdings muss ich gestehen, dass das wenig brachte. Denn nur vom Durchlesen eines Scripts binnen weniger Tage bleibt natürlich nicht viel hängen, wenn man danach einige Wochen nichts mehr mit der Materie zu tun hat.
Da bei uns (Bayern) aber StPO idR max. eine kleine Zusatzfrage im Examen ist, würde ich das auch gar nicht groß während des Studiums lernen. Hier im Forum wurde doch schon einige Male was aus der JuS (???) empfohlen, was für die Examensvorbereitung ausreichen sollte.
Bei ZPO sieht es da schon ein bisschen anders aus. Aber ich konnte mich damals einfach nicht aufraffen, den Musielak zu lesen . Falls es bei dir da besser aussieht, schau ihn dir an. Ist an sich wirklich ein gutes Buch; habe ihn auszugsweise in der Bib angesehen (zB für HA-Themen usw).
grtz
BuggerT
Da bei uns (Bayern) aber StPO idR max. eine kleine Zusatzfrage im Examen ist, würde ich das auch gar nicht groß während des Studiums lernen. Hier im Forum wurde doch schon einige Male was aus der JuS (???) empfohlen, was für die Examensvorbereitung ausreichen sollte.
Bei ZPO sieht es da schon ein bisschen anders aus. Aber ich konnte mich damals einfach nicht aufraffen, den Musielak zu lesen . Falls es bei dir da besser aussieht, schau ihn dir an. Ist an sich wirklich ein gutes Buch; habe ihn auszugsweise in der Bib angesehen (zB für HA-Themen usw).
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BuggerT
- Baron
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Ich habe auch den Musielak. Vorlesungsbegleitend ist er super, aber zum einfachen Durchlesen zu dick.
Auch ein sehr gutes Buch ist Rosenberg/Schwab/Gottwald zum Zivilprozeßrecht, mal wieder aus meiner Lieblingsreihe "Große Lehrbücher" von Beck. Aber das kann man wohl nur echten Liebhabern und Studenten mit vertiefenden ZPO-Vorlesungen im Schwerpunktbereich empfehlen. Kostet leider auch € 98,00. Naja, auf jeden Fall in der Bibliothek einen Blick wert.
Auch ein sehr gutes Buch ist Rosenberg/Schwab/Gottwald zum Zivilprozeßrecht, mal wieder aus meiner Lieblingsreihe "Große Lehrbücher" von Beck. Aber das kann man wohl nur echten Liebhabern und Studenten mit vertiefenden ZPO-Vorlesungen im Schwerpunktbereich empfehlen. Kostet leider auch € 98,00. Naja, auf jeden Fall in der Bibliothek einen Blick wert.
- Baron
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diese beilage ist ehrlich gesagt total scheisse das ist sowas von oberflächlich und unvollständig. sie reicht gerade mal dazu aus, um das bereits gelernte wissen kurzfristig aufzufrischen. zum lernen selber ist sie aber total ungeeignet.jan hat geschrieben: Murmann/Grassmann, Die strafprozessuale Zusatzfrage im 1. juristischen Staatsexamen, Beilage Heft 3 aus der JuS 2001
ca. 24 Seiten
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Diese Beilage hat mir auch nicht wirklich weitergeholfen. Zum wiederholen vielleicht nicht schlecht.
Ich hab in StPO mit dem Lehrbuch von Volk gelernt. Das find ich ganz gut, weil es verständlich geschrieben ist und nicht so abgehoben. ´
Für ZPO hab ich bis jetzt noch kein Lehrbuch gefunden, dass mich wirklich begeistert hat. Ich hab bisher meist anhand von Fällen gelernt, was recht hilfreich ist, weil man da gleich das entsprechende Aufbauschema mitbekommt.
Ich hab in StPO mit dem Lehrbuch von Volk gelernt. Das find ich ganz gut, weil es verständlich geschrieben ist und nicht so abgehoben. ´
Für ZPO hab ich bis jetzt noch kein Lehrbuch gefunden, dass mich wirklich begeistert hat. Ich hab bisher meist anhand von Fällen gelernt, was recht hilfreich ist, weil man da gleich das entsprechende Aufbauschema mitbekommt.
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Als Zusammenfassung mehr als ausreichend und inhaltlich konnte man das Examen in BW damit zumindest strafprozessual bewältigen...Baron von Igidor hat geschrieben:diese beilage ist ehrlich gesagt total scheisse das ist sowas von oberflächlich und unvollständig. sie reicht gerade mal dazu aus, um das bereits gelernte wissen kurzfristig aufzufrischen. zum lernen selber ist sie aber total ungeeignet.jan hat geschrieben: Murmann/Grassmann, Die strafprozessuale Zusatzfrage im 1. juristischen Staatsexamen, Beilage Heft 3 aus der JuS 2001
ca. 24 Seiten
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Ich fand den Aufsatz ziemlich gut zum wiederholen, zum Einstieg würde ich das A/S Skript zur StPO empfehlen, sehr gut erklärt, übersichtliche Schaubilder, viele Fallbeispiele etc, das dürfte fürs Examen wohl locker reichen. Und wenn man dann noch Zeit und Bock hat, kann man mal "28 Probleme aus dem Strafprozessrecht" von Rössner durchlesen, das dürfte dann aber auch wirklich reichen.jan hat geschrieben:Als Zusammenfassung mehr als ausreichend und inhaltlich konnte man das Examen in BW damit zumindest strafprozessual bewältigen...Baron von Igidor hat geschrieben:diese beilage ist ehrlich gesagt total scheisse das ist sowas von oberflächlich und unvollständig. sie reicht gerade mal dazu aus, um das bereits gelernte wissen kurzfristig aufzufrischen. zum lernen selber ist sie aber total ungeeignet.jan hat geschrieben: Murmann/Grassmann, Die strafprozessuale Zusatzfrage im 1. juristischen Staatsexamen, Beilage Heft 3 aus der JuS 2001
ca. 24 Seiten
Das Buch von Volk finde ich auch ganz gut, habe für eine Seminararbeit damit gearbeitet, ich finde es aber fast schon etwas zu ausführlich fürs erste Examen...
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr
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gibt' da überhaupt eine ? ich glaube nicht...außerdem wäre es bei ZPO mit einer kleinen beilage nicht getanbia hat geschrieben:Wenn wir schon dabei sind: Weiß jmd. ob und in welcher JuS sich die ZPO Beilage befindet?jan hat geschrieben: Murmann/Grassmann, Die strafprozessuale Zusatzfrage im 1. juristischen Staatsexamen, Beilage Heft 3 aus der JuS 2001
ca. 24 Seiten
Das würde ich auch meinen (jedenfalls für Bayern). Sich vor dem Ersten groß in die StPO vertiefen ist mE Zeitverschwendung. Einmal Alpmann-Skript lesen und dann in der Klausur einfach irgendwas im Gesetz suchen, was passen könnte oder Zeitnot vortäuschen und StPO-Frage ganz weglassen. Macht max. 1-2 Punkte aus und wenn man im materiellen Teil auftrumpft, kommt man auch ohne (richtige) Bearbeitung der Zusatzfrage noch locker in den zweistelligen Bereich.BuggerT hat geschrieben:Da bei uns (Bayern) aber StPO idR max. eine kleine Zusatzfrage im Examen ist, würde ich das auch gar nicht groß während des Studiums lernen.
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Das hört sich doch mal nach einer soliden Examenseinstellung anghostwriter hat geschrieben:Das würde ich auch meinen (jedenfalls für Bayern). Sich vor dem Ersten groß in die StPO vertiefen ist mE Zeitverschwendung. Einmal Alpmann-Skript lesen und dann in der Klausur einfach irgendwas im Gesetz suchen, was passen könnte oder Zeitnot vortäuschen und StPO-Frage ganz weglassen. Macht max. 1-2 Punkte aus und wenn man im materiellen Teil auftrumpft, kommt man auch ohne (richtige) Bearbeitung der Zusatzfrage noch locker in den zweistelligen Bereich.BuggerT hat geschrieben:Da bei uns (Bayern) aber StPO idR max. eine kleine Zusatzfrage im Examen ist, würde ich das auch gar nicht groß während des Studiums lernen.
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
- Olli
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Der Aufsatz "Die prozessuale Zusatzfrage in der BGB-Klausur" von Oestmann findet sich in JuS 2003, 870.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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