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Beweis der Nichtkonkretheit

Verfasst: Sonntag 23. November 2014, 13:42
von StudiVader315226
Wenn ich einen Fall in einem Thread konstruiere, der möglicherweise von Igor et al. für einen Rechtsberatungsversuch gehalten wird, wie beweise ich eigentlich, dass es sich um keinen konkreten Fall handelt? Reicht eine Distanzierung (war im StrafR-Forum mehrmals nicht der Fall), oder wie erbringe ich einen solchen Beweis?

Außerdem: Was ist, wenn sich bei einer Frage zwei Rechtsgebiete überlappen, beispielsweise ich sowohl das Zivil- als auch das Strafrechtliche behandeln will? Wo poste ich den Thread?

Re: Beweis der Nichtkonkretheit

Verfasst: Sonntag 23. November 2014, 19:01
von Tibor
Stelle doch einfach deine abstrakte Frage und formuliere dazu dein Bsp und wie du es lösen würdest.

Re: Beweis der Nichtkonkretheit

Verfasst: Sonntag 23. November 2014, 19:40
von StudiVader315226
Der Sachverhalt steht nun im Strafrechts-Forum...