Hier ein etwas ausführlicherer Artikel: https://www.tagesspiegel.de/berlin/stre ... 47514.html (noch ohne Paywall)Urs Blank hat geschrieben: ↑Montag 25. Januar 2021, 13:03 Richterwahlen in Berlin:
https://checkpoint.tagesspiegel.de/lang ... ngsgericht
Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Liz hat geschrieben: ↑Dienstag 26. Januar 2021, 18:35Hier ein etwas ausführlicherer Artikel: https://www.tagesspiegel.de/berlin/stre ... 47514.html (noch ohne Paywall)Urs Blank hat geschrieben: ↑Montag 25. Januar 2021, 13:03 Richterwahlen in Berlin:
https://checkpoint.tagesspiegel.de/lang ... ngsgericht
Kenner der Materie wissen, dass es sich keineswegs um Dünkel handelt, sondern um den historisch gewachsenen und tief verwurzelten Sozialneid des Berliner Richterprekariats.Zu hören ist, dass Bewerber aus Brandenburg nicht so gern gesehen seien, der Berliner Justiz-Dünkel wolle gern unter sich bleiben.
(Hatte ich mal die Geschichte des Potsdamer Verwaltungsrichters erzählt, der sich erfolgreich zum OVG Berlin-Brandenburg wegbewarb und feststellen musste, dass er mit Berliner R2 schlechter wegkam als mit Brandenburger R1? )
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Ziemlich schlechte Begründung der Antragstellerinnen, daher auch unzulässig. Peinlich.Seeker hat geschrieben: ↑Dienstag 2. Februar 2021, 10:00 https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... -erfolglos
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Richterin des Bundesverfassungsgerichts Wallrabenstein fällt im EZB-Verfahren der Besorgnis der Befangenheit anheim, wenn auch "mit Gegenstimmen".
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00615.html
Randnummer 27 dürfte besonders schmerzen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 00615.html
Randnummer 27 dürfte besonders schmerzen:
Für den Amtsantritt ist allerdings weniger auf den Zeitpunkt der (formalen) Ernennung durch den Bundespräsidenten abzustellen, denn auf den Zeitpunkt der Wahl durch den Deutschen Bundestag oder den Bundesrat (vgl. Heusch, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 19 Rn. 17, 22 f.; ders., in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 19 Rn. 10; Kliegel, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 19 Rn. 39). Ab diesem Zeitpunkt müssen Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts den besonderen Anforderungen ihres Amtes auch in ihrem Verhalten Rechnung tragen.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Sowas passiert halt, wenn Leute zu wenig Distanz zum Thema haben. Die Entscheidung ist richtig, vor allem vor dem Hintergrund, dass sie das Ganze scheinbar eher politisch beurteilt als rechtlich. Die Auslegung des Urteils, die sie wohl auch im Verfahren an den Tag gelegt hätte, ist hanebüchen.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Dennoch kann ich mir nur schwer vorstellen, dass das Beratungsklima am Tisch des 2. Senats in Zukunft besonders gut sein wird.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Selbst schuld. Es war doch absehbar, was passieren könnte. Da muss man als frisch gewählte Richterin nicht unbedingt ein Interview zu einem hochumstrittenen und hochpolitischen Urteil geben, mit dessen Vollstreckung man sehr wahrscheinlich befasst sein wird.Omnimodofacturus hat geschrieben: ↑Mittwoch 10. Februar 2021, 01:52 Dennoch kann ich mir nur schwer vorstellen, dass das Beratungsklima am Tisch des 2. Senats in Zukunft besonders gut sein wird.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Angesichts dessen ist jetzt auch relativ vorhersehbar, wie die Entscheidung fallen wird, da sie ja nun nicht mehr mitwirkt. Dass da einige im 2. Senat ihre unüberlegten Äußerungen als willkommene Gelegenheit sehen durften, die alten Mehrheitsverhältnisse zumindest in diesem Verfahren wiederherzustellen, hätte ihr einleuchten müssen. Selbst schuld, wie sai sagt...
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Gibt's gegen solche Stammtischdampfplauderbeiträge eigentlich was von Ratiopharm?
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Wen meinst du jetzt?
Sehr fragwürdiges Berufsbild m.E., wenn man vor Amtsantritt so ein Interview gibt. Anderseits ganz witzig, weil man ans BVerfG ja (edit:auch) wegen seiner politischen Ausrichtung kommt Die reine Besorgnis der Befangenheit hätte ich da noch in einigen anderen Fällen gehabt, in denen die dann aber nicht angenommen wurde.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Darauf wollte ich auch hinaus. Die Entscheidung hier ist richtig, aber in anderen Verfahren scheint mir die Stoßrichtung bislang aber auch anders gewesen zu sein.Sektnase hat geschrieben: ↑Mittwoch 10. Februar 2021, 22:07 Wen meinst du jetzt?
Sehr fragwürdiges Berufsbild m.E., wenn man vor Amtsantritt so ein Interview gibt. Anderseits ganz witzig, weil man ans BVerfG ja (edit:auch) wegen seiner politischen Ausrichtung kommt Die reine Besorgnis der Befangenheit hätte ich da noch in einigen anderen Fällen gehabt, in denen die dann aber nicht angenommen wurde.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
https://www.tagesspiegel.de/politik/gro ... 42042.html
"Könnte gegen Gesetze verstoßen" ist recht mild formuliert.
Wird nicht lange dauern, bis die Kommission das erste Vertragsverletzungsverfahren wegen vergaberechtlicher Verstöße einleitet.
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