Kann mir jemand den Unterschied zwischen beiden Sachen kurz erklären... Also inhaltliche Unterschiede, Rechtsgrundlage, Empfänger der Beschwerde.
Danke
Dienstaufsichtsbeschwerde vs. Fachaufsichtsbeschwerde
Moderator: Verwaltung
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde vs. Fachaufsichtsbeschwerde
Lies mal § 12 und 13 LOG NRW
Grob gesagt ist meine ich der Unterschied, dass sich die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen bestimmten Amtswalter richtet, während es bei der Fachaufsichtsbeschwerde um die "Rüge" einer rechtswidrigen Amtshandlung geht. Lies aber erstmal das Gesetz
Beides kann z.B. bei der Abgrenzung zum Widerspruchsverfahren relevant sein.
Grob gesagt ist meine ich der Unterschied, dass sich die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen bestimmten Amtswalter richtet, während es bei der Fachaufsichtsbeschwerde um die "Rüge" einer rechtswidrigen Amtshandlung geht. Lies aber erstmal das Gesetz
Beides kann z.B. bei der Abgrenzung zum Widerspruchsverfahren relevant sein.
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde vs. Fachaufsichtsbeschwerde
Bei der Dienstaufsichtsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen das persönliche (nicht: fachliche) Fehlverhalten eines bestimmten Beamten (z.B.: Beamter X hat mich bei der Antragstellung beleidigt, hat Bestechungsgeld für einen positiven Bescheid gefordert o.ä.). Um die inhaltliche Richtigkeit einer Entscheidung geht es hier nicht. Über die Dienstaufsichtsbeschwerde entscheidet der Dienstvorgesetzte (im Zweifel der Behördenleiter).
Bei der Fachaufsichtsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein fachliches Fehlverhalten einer Behörde (auf den Amtswalter kommt es hier nicht an, z.B. Abrißverfügung ist rechtswidrig, weil Bestandsschutz nicht beachtet wurde o.ä.). Über die Fachaufsichtsbeschwerde entscheidet die Fachaufsichtsbehörde (in der Regel die nächsthöhere Behörde). Gesetzlich geregelt ist das (jedenfalls in den meisten Bundesländern) nirgendwo, die Fach- und die Dienstaufsichtsbeschwerde unterfallen allerdings beide Art. 17 GG.
Bei der Fachaufsichtsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen ein fachliches Fehlverhalten einer Behörde (auf den Amtswalter kommt es hier nicht an, z.B. Abrißverfügung ist rechtswidrig, weil Bestandsschutz nicht beachtet wurde o.ä.). Über die Fachaufsichtsbeschwerde entscheidet die Fachaufsichtsbehörde (in der Regel die nächsthöhere Behörde). Gesetzlich geregelt ist das (jedenfalls in den meisten Bundesländern) nirgendwo, die Fach- und die Dienstaufsichtsbeschwerde unterfallen allerdings beide Art. 17 GG.