[HaushaltsR] Gilt § 105 BHO/LHO für jPdöR i.S.v. § 112 II?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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famulus
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[HaushaltsR] Gilt § 105 BHO/LHO für jPdöR i.S.v. § 112 II?

Beitrag von famulus »

Hallo liebe Liebenden,

ich habe ein ziemlich blödes Problem und komme mangels Zugriffs auf verschiedene Kommentare nicht weiter.

Meine Frage lautet kurzgefasst: gelten die Verweise in § 105 Abs. 1 BHO/LHO auch für "Unternehmen in der Rechtsform einer bundes-/landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts" i.S.v. § 112 Abs. 2 BHO/LHO oder regelt § 112 Abs. 2 BHO/LHO abschließend, welche Normen der BHO/LHO für diese Unternehmen anwendbar sind?

Gegen letztere Auffassung spricht m.E. die Formulierung "Auf [...] sind [...] anzuwenden" im § 112 Abs. 2, anders als "Für [...] gelten [...]" im § 105 Abs. 1. Die nach § 112 Abs. 2 entsprechend anzuwendenden Normen enthalten Regelungen zu Eingriffen des Staates in privatrechtliche Unternehmen. Da könnte man doch meinen, dass die bundes-/landesunmittelbaren Unternehmen sich z.B. gem. § 105 Abs. 1 i.V.m. § 65 an privatrechtlichen Unternehmen nur unter den dortigen Voraussetzungen beteiligen sollen - demgegenüber soll sich der Staat gem. § 112 Abs. 2 i.V.m. § 65 an bundes-/landesunmittelbaren Unternehmen nur unter den dortigen Voraussetzungen beteiligen können.

Die einzige Kommentierung, die ich dazu konsultieren konnte (von Lewinski/Burbat, BHO, § 112 Rn. 7) tut das einfach mit einem pauschalen "Nach Abs. 2 Satz 1 gelten für die öffentlich-rechtlichen Unternehmen des Bundes nur die §§ 65 ff und §  111, nicht aber § 110 (Wirtschaftsplan)" ab.

Hat jemand vielleicht noch einen anderen Kommentar bzw. Literatur, die mir da weiter helfen könnte?

Vielen Dank! [-o<
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Herr Schraeg
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Re: [HaushaltsR] Gilt § 105 BHO/LHO für jPdöR i.S.v. § 112 I

Beitrag von Herr Schraeg »

Nach h.M. ist § 112 II BHO abschließend und § 105 I BHO für Unternehmen in der Form der jP döR nicht anwendbar (Eibelshäuser/Wallis, Kommentar zum Haushaltsrecht, Rn. 1 und 7 zu § 112 sowie R. 6 zu § 105; Piduch, Bundeshaushaltsrecht, Rn. 3 zu § 112).
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famulus
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Re: [HaushaltsR] Gilt § 105 BHO/LHO für jPdöR i.S.v. § 112 I

Beitrag von famulus »

Herr Schraeg hat geschrieben:Nach h.M. ist § 112 II BHO abschließend und § 105 I BHO für Unternehmen in der Form der jP döR nicht anwendbar (Eibelshäuser/Wallis, Kommentar zum Haushaltsrecht, Rn. 1 und 7 zu § 112 sowie R. 6 zu § 105; Piduch, Bundeshaushaltsrecht, Rn. 3 zu § 112).
Tausend Dank! Dann kann ich nachts jetzt wenigstens wieder ruhig schlafen. ;)

Ich finde die Ausgestaltung aber mindestens "unglücklich" - besonders eindeutig erscheint mir diese Konzeption jedenfalls nicht.
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Re: [HaushaltsR] Gilt § 105 BHO/LHO für jPdöR i.S.v. § 112 II?

Beitrag von sunny902 »

Ergänzend sei noch auf den Aufsatz von Martin Burgi in der DÖV (Burgi, Rechtsfolgenregime und Begriff des Unternehmens des öffentlichen Rechts in der BHO, DÖV 2015, 493-500) verwiesen. Er stellt die Problematik noch mal sehr deutlich heraus und kommt zu dem Schluss, der h.M. folgend, dass § 112 II BHO lex specialis zu § 105 I BHO ist.
Julia
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Re: [HaushaltsR] Gilt § 105 BHO/LHO für jPdöR i.S.v. § 112 II?

Beitrag von Julia »

Ich würde ja vermuten, dass famulus nach 5 Jahren nicht mehr ganz so verzweifelt auf der Suche ist ;)
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famulus
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Re: [HaushaltsR] Gilt § 105 BHO/LHO für jPdöR i.S.v. § 112 II?

Beitrag von famulus »

Nicht mehr ganz so verzweifelt, aber immer noch sehr interessiert. Insofern vielen Dank für den Nachtrag. Hat den Aufsatz jemand digital? :)
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Julia
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Re: [HaushaltsR] Gilt § 105 BHO/LHO für jPdöR i.S.v. § 112 II?

Beitrag von Julia »

Kann ich dir beschaffen, wat zahlste? ;)
Scherz. Voraussichtlich morgen kriegst du es.
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famulus
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Re: [HaushaltsR] Gilt § 105 BHO/LHO für jPdöR i.S.v. § 112 II?

Beitrag von famulus »

<3
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sunny902
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Re: [HaushaltsR] Gilt § 105 BHO/LHO für jPdöR i.S.v. § 112 II?

Beitrag von sunny902 »

famulus vielleicht nicht mehr (so sehr), jemand anderes aber ggf. schon ;). Ich habe mir die Frage auch gestellt und nur diesen Beitrag hier gefunden. Und soweit sich an der BHO nicht grundsätzlich etwas ändert, kann diese Frage ja auch Jahre später noch einmal wichtig sein.
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