Hilfsgutachten in der Begründetheit statthaft?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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adem_b
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Hilfsgutachten in der Begründetheit statthaft?

Beitrag von adem_b »

Zunächst ein schönes Wochenende euch allen O:)

Meine Frage möchte ich an einem konkreten Beispiel darstellen:

Es geht um eine Verpflichtungsklage: Erteilung einer Baugenehmigung. Wenn ich dort in der Begründetheit zum Ergebnis gelange, das Vorhaben ist als Ausnahmebebauung zu genehmigen, ist es dann korrekt - wenn im Sachverhalt z.B. von der Behörde vorgetragen wird, "das Vorhaben sei nicht ausnahmsweise zulässig" - hilfsweise auch noch die Befreiung zu prüfen?

Ein Kommilitone meinte, ein Hilfsgutachten sei nur in der Zulässigkeit angebracht. In der Begründetheit wäre es verfehlt, weiter zu prüfen ("Das Ding ist dann erledigt"). Das kann ich so nicht nachvollziehen; ich habe im Rahmen meines Gerichtspraktikums z.B. in Schriftsätzen von Anwälten oft gelesen "Es wird beantragt, I. (...). II. Wenn nicht I., dann wenigstens (...)" o.ä.

Wenn das Gericht bspw. nicht die Auffassung teilt, es handele sich um eine Ausnahmebebauung. Und der Anwalt aber seinen Antrag nur auf eine Ausnahmebebauung beschränkt, wäre die Klage dann erledigt? Ich hätte jetzt an § 88 VwGO gedacht -> Ok, Anwalt hat Befreiung gar nicht beantragt, Kläger begehrt aber die Erteilung der Baugenehmigung, egal wie. Also kann das Gericht weiter prüfen.

Klingt für mich zwar plausibel, aber in einem Gutachten i.R.d. 1. Examens soll ja "auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen" eingegangen werden. Daher würde ich in der Theorie weiterprüfen.

Was meint ihr?

Vielen Dank im Voraus O:)
stilzchenrumpel
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Re: Hilfsgutachten in der Begründetheit statthaft?

Beitrag von stilzchenrumpel »

Wenn wir vom 1. Examen sprechen, dann sollte man es schon prüfen. Handelt sich schließlich um ein Gutachten und ist offenbar nicht völlig fernliegend, da es als Material im Sachverhalt steht.


Im Übrigen würde ich davon ausgehen, dass der Verpflichtungsantrag auf Erteilung der Baugenehmigung (VA) lauten würde. Ich kenne mich mit Baurecht in der Praxis nicht aus, aber man beantragt nicht ein Element, WIESO die Baugenehmigung für Vorhaben X zu erteilen ist, sondern die Baugenehmigung.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
rewi45
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Re: Hilfsgutachten in der Begründetheit statthaft?

Beitrag von rewi45 »

An meiner Uni wird das so gehandhabt weiterzuprüfen, auch wenn etwas nicht erfüllt wurde. Also bei würde es in beiden gehen
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