Bestehen der Zwischenprüfung als Nichtjurist

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Stawi2018
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Bestehen der Zwischenprüfung als Nichtjurist

Beitrag von Stawi2018 »

Hallo zusammen,

Zunächst kurz zu meiner Ausgangssituation: Ich bin 19 Jahre alt, studiere im 2. Semester den Bachelorstudiengang Staatswissenschaften. Der Schwerpunkt liegt ab dem 4. Semester in meinem Studium klar auf der Politikwissenschaft, in den ersten 3 Semestern müssen wir aber auch Veranstaltungen in Geschichte, Soziologie, VWL und eben Staatsrecht bestehen.
Im 1. Semester haben wir mit den Jurastudenten zusammen jeder die VL Staatsorganisationsrecht und eine Übung dazu belegt, dieses Semester das Gleiche für Grundrechte. Die Zwischenprüfung in Staatsorga fand diese Woche statt, die 2. ist Ende Juli.
Leider bin ich ziemlich sicher, die erste Klausur nicht bestanden zu haben. Dazu in Stichpunkten:
  • der Fall drehte sich um die Wahlrechtsgrundsätze, insb. Allgemeinheit der Wahl
  • es gab einen neuen § im Bundeswahlgesetz, der die Teilnahme an der Wahl davon abhängig macht, ob man in einem Betreuungsverfahren ist oder nicht
  • es gab 3 Fragen, was ich bisher so noch nie gesehen habe: Frage 1 ein vollständiges Gutachten, abstrakte Normenkontrolle wird von 300 MdB beantragt; Frage 2 die Zulässigkeit eines Organstreits, wenn eine Fraktion auch dagegen vorgehen will; Frage 3 die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde eines von dem neuen § persönlich Betroffenen (Einspruch an den Bundestag ist schon gescheitert)
    Als ich diesen Umfang gesehen habe, war ich schon ziemlich sicher, das nicht schaffen zu können. Alleine die Schreibleistung für 3 Zulässigkeiten und eine Begründetheit ist für mich momentan in 2 Stunden nicht zu erbringen. Nachdenken muss man ja auch noch, wobei ich mich da schon bewusst beeilt habe :D
Ich bin dann nur mit der ersten Frage, also dem Gutachten zur AK, fertig geworden. Die meisten anderen haben von der 2. Frage noch einen Teil geschafft oder auch alles, mit der 3. Frage ist aber niemand weit gekommen.
Auch wenn es praktisch irrelevant ist, würde mich eure Meinung interessieren: Meistens gibt es ja höchstens noch eine Zusatzfrage, aber sicher keine zwei. Haltet ihr diesen Umfang noch für fair?
Und jetzt die relevanten Fragen:
Ich schreibe Ende Juli noch 5 andere Klausuren, davon eine in VWL, für die auch viel Aufwand nötig sein wird. Die anderen sind in Politik und Soziologie und auch nicht zu unterschätzen, außerdem würde ich gerne mit guten Noten bestehen (wie auch schon im 1. Semester).
Ich bin ja offensichtlich für Juraklausuren momentan noch deutlich zu langsam und bei der Verfassungsbeschwerde ist schon die Zulässigkeit deutlich länger als jetzt bei der Klausur. Stand jetzt würde ich also vielleicht die Zulässigkeit und die halbe Begründetheit von einem (!) Gutachten in der Zeit schaffen, und auch dafür müsste ich viel lernen.
Soll ich also...
- dieses Semester versuchen, Grundrechte zu bestehen, obwohl die Chancen nicht so toll stehen und ich deswegen die anderen Klausuren vernachlässigen muss
- mich auf die anderen Klausuren konzentrieren und Grundrechte nicht mitschreiben, stattdessen in einem Jahr beide Klausuren schreiben (dann bin ich voraussichtlich in den anderen Fächern soweit, dass ich v.a. Seminare belege und weniger "Klausurendruck" habe) und bis dahin v.a. am Tempo stark arbeiten
Es gibt leider keinen Nachholtermin im Wintersemester o.Ä. Wir haben 4 Versuche zum Bestehen.

Danke fürs Lesen und liebe Grüße!
Herr Schraeg
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Re: Bestehen der Zwischenprüfung als Nichtjurist

Beitrag von Herr Schraeg »

Wenn für die Fragen 2 und 3 auch vollständige Zulässigkeitsprüfungen erwartet werden, ist das in der Tat recht viel für 2 h. Das wird aber bestimmt bei der Korrektur berücksichtigt werden.

Bei den "taktischen" Überlegungen ("A lasse ich dieses Jahr sausen und konzentriere mich auf B und C; das hole ich dann mit mehr Zeit nächstes Jahr nach") bin ich immer skeptisch. Ich habe zu oft gesehen, wie das schief geht, weil etwas Unvorhergesehenes geschieht. Ich bin deshalb ein Freund davon, Übungen dann zu schreiben, wenn sie vom Lehrplan vorgesehen sind. Aber da gibt es sicher auch andere Stimmen, die gute Erfahrungen mit solcher Taktik gemacht haben, hier.
Brainiac
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Re: Bestehen der Zwischenprüfung als Nichtjurist

Beitrag von Brainiac »

Herr Schraeg hat geschrieben: Donnerstag 6. Juni 2019, 13:22Bei den "taktischen" Überlegungen ("A lasse ich dieses Jahr sausen und konzentriere mich auf B und C; das hole ich dann mit mehr Zeit nächstes Jahr nach") bin ich immer skeptisch. Ich habe zu oft gesehen, wie das schief geht, weil etwas Unvorhergesehenes geschieht. Ich bin deshalb ein Freund davon, Übungen dann zu schreiben, wenn sie vom Lehrplan vorgesehen sind. Aber da gibt es sicher auch andere Stimmen, die gute Erfahrungen mit solcher Taktik gemacht haben, hier.
Volle Zustimmung.
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