Unterschied unmittelbarer Polizeizwang - unmittelbarer Zwang in der Verwaltungsvollstreckung

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Guradon
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Unterschied unmittelbarer Polizeizwang - unmittelbarer Zwang in der Verwaltungsvollstreckung

Beitrag von Guradon »

Hallo liebe Community,

im Rahmen meiner Examensvorbereitung in Sachsen bin ich auf folgende Unklarheit gestoßen:

Wo liegt der Unterschied zwischen dem Zwangsmittel des unmittelbaren Zwangs nach §25 SächsVwVG und dem unmittelbaren Polizeizwang,
§ 31, 32 SächsPolg?

Im Rahmen der Rechtmäßigkeitsprüfung einer Verwaltungsvollstreckungsmaßnahme wird unterschieden zwischen einer Maßnahme des unmittelbaren Polizeizwangs und einer "allgemeinen" Verwaltungsvollstreckungsmaßnahme. Bei letzterer kommt neben der - wohl in Klausuren am häufigsten anzutreffenden - Ersatzvornahme eben u.A. auch der unmittelbare Zwang nach § 25 SächsVwVG in Betracht.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.


mfG
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