Wasser/Abwasser Anschlußgebühr zurückfordern

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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daniel37
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Wasser/Abwasser Anschlußgebühr zurückfordern

Beitrag von daniel37 »

Hallo,
bin neu hier ich hoffe, ich bin mit meinen Anliegen hier richtig gelandet wenn nicht bitte verschieben oder Löchen und zu welchem Reichsgebiet gehört es den eigentlich und an welches Formen kann ich mich damit wenden wenn es hir nicht hingehört, kenne mich damit gar nicht aus.

Und danke schon einmal im Voraus für eure tolle Hilfe und Antworten.

Nun aber zu meinen beiden Anliegen,

1.
weiß zwar nicht wie ich es beschreiben soll und zwar geht es darum das wir vor Jahren ans öffentliche Wasser Netz vom Zweckverband Wasser/Abwasser angeschlossen wurden ob wir wollten oder nicht spielte keine rolle wurde einfach gemacht und dafür mussten wie über 2000 Euro zahlen (ist noch was offen da nicht So viel Geld zur Verfügung), obwohl wir es nicht wollte und es uns auch nicht leisten konnten, 1. Zu teuer und 2. Hatten bzw. haben wir aus DDR Zeiten eine eigene Wasser Versorgung mit Brunnen, pumpe und Kessel.
Nun habe ich mal im Radio gehört, das man dagegen klagen kann und rückwirkend sein bereits oder teilweise bezahltes Geld zurück fordern kann da dies nicht rechtens sei.
Trift das auch für mich zu, wenn ja wie gehe ich da genau vor und ein Muster schreiben währe auch hilfreich, da ich wie gesagt davon gar keine Ahnung habe.

2.
Und noch was Vor einiger Zeit wurde wie immer der Wasser Zähler stand abgelesen und da wurde festgestellt das der Verbrauchstand immer noch der gleiche wie im Vorjahr war, Grund dafür war das die Uhr defekt war sie hat zwar gedreht aber nicht weiter gezählt, darauf hin wurde sie Monate später Gewechselt. Nun erhielten wir eine Mahnung über eine noch offene Wasser Rechnung sie sei noch nicht bezahlt ob wohl wie jeden Monat den Abschlag von xx Euro gezahlt haben, daraufhin haben wir uns beim Wasserverband gemeldet was den los ist dort wurde uns mitgeteilt das eine neue Abschlagszahlung an uns zugestellt wurde, die wir aber nie erhalten haben darauf hin händigte man uns eine Kopie aus in der eine neue Abschlagszahlung angegeben wurde, dieser Abschlag wurde aber pauschal berechnet da wie bereits erwähnt die Wasser Uhr defekt war und der Wasserverbrauch nicht abgelesen weder konnte. Der jetzt pauschal berechnete verbrauch ist 4x höher als der sonstige und somit auch monatlich ein höherer betrag und das sehe ich nicht ein den für den defekt an der Uhr kann ich nichts kann ich dagegen vorgehen ?, Zahle ja bis jetzt jeden Monat meinen Abschlag vom vorigen Jahr weiter reicht doch sollen die doch 2020 den Abschlag für 2019 berechnen sollte ich bis dato mehr verbraucht haben werde ich die Nachzahlung leisten kein Problem aber wen ich jetzt den pauschal berechneten Abschlag zahle und ich dann am Jares ende ein Guthaben erhalte bekomme ich es sowieso nicht ausbezahlt wie schon einmal so lange noch eine offene Forderung (siehe oben zu 1. Noch schulden Bestehen wird das Guthaben damit verrechnet und nicht an mich ausbezahlt). Kann doch auch nicht rechtens sein das eine hat doch nichts mit dem anderen Zutun. Daher sehe ich auch nicht ein jetzt einen höheren Abschlag zu zahlen wo ich weiß das ich das Guthaben nie zurück erhalten werde.

Ich hoffe mein anliegen ist einigermaßen verständlich, wenn nicht bitte ich um Entschuldigung.
Julia
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Re: Wasser/Abwasser Anschlußgebühr zurückfordern

Beitrag von Julia »

Das sollte mit einem Rechtsanwalt geklärt werden. Hier gibt's keine Rechtsberatung.
Geschlossen.
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