Demokratische Tragödie in Sachsen?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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famulus
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von famulus »

»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von Liz »

Man kann sich jetzt ungefähr vorstellen, vor welchen Problemen die Landeswahlleiterin stand...
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famulus
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von famulus »

Naja... wenn sie regieren, arbeiten sie bestimmt genauer.
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Tibor
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von Tibor »

famulus hat geschrieben: Mittwoch 24. Juli 2019, 09:38 https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 9.1_cid370

🤦🏻‍♂️
Die Beschwerdeführerin beschränkt sich zur Darstellung des Sachverhalts im Wesentlichen darauf, auf die vorgelegte Medieninformation Bezug zu nehmen und deren Darstellung des Ablaufs der Parteitage und des weiteren Verfahrens zu zitieren. Aus dieser Medieninformation kann schon das dem Verfahren zugrundeliegende tatsächliche Geschehen nicht detailliert nachvollzogen werden.
Aber danach wieder schön plakatieren. #Opferrolle
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von Justitian »

Ich bin schon sehr überrascht wie man als Prozessvertreter eine solche Arbeit präsentieren kann. Weiß jemand zufällig, wer das ist? Ich kann es mir fast nur so erklären dass hier jemand zum ersten Mal im öffentlichen Recht tätig wurde.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Tibor
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von Tibor »

Justitian hat geschrieben: Mittwoch 24. Juli 2019, 15:23 Ich bin schon sehr überrascht wie man als Prozessvertreter eine solche Arbeit präsentieren kann. Weiß jemand zufällig, wer das ist? Ich kann es mir fast nur so erklären dass hier jemand zum ersten Mal im öffentlichen Recht tätig wurde.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 30119.html
- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr. E. -

ist wohl Prof. Dr. jur. habil. Michael Elicker (apl. Prof. aus Saarbrücken)

https://afdkompakt.de/2019/07/14/rechts ... wahl-2019/
https://www.merkur.de/politik/afd-eklat ... 67732.html
http://www.elicker.info/startseite/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

EDIT: Jetzt fällt es mir auf, der ist Steuerrechtler. https://www.blumers-partner.net/of-counsel-prof-dr-michael-elicker.html (Verwaister Link automatisch entfernt)

🤦🏻‍♂️
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von Justitian »

Über den Link findet man auch sein Gutachten. Es ist wirklich sehr schwach. Besonders missfällt mir der Stil, ständig vermeintliche Autoritäten zu zitieren anstatt einfach nüchtern eigene Argumente vorzutragen.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von Tibor »

Honorar zu gering und Zeit zu knapp.
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von Liz »

Tibor hat geschrieben: Mittwoch 24. Juli 2019, 16:36 Honorar zu gering und Zeit zu knapp.
Das halte ich bei einem derart öffentlichkeitswirksamen Gutachten eher für ein wenig überzeugendes Argument, zumal man mutmaßen kann, dass die Übernahme eines solchen Gutachtenauftrags / Mandats auch eine gewisse persönlich Identifikation mit dem Anliegen des Auftraggebers / Mandanten besteht.
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von Tibor »

Klar. Elicker ist ja für eine ähnliche Truppe schon angetreten. Mit erfolglosen Verfassungsbeschwerden kennt er sich aus:

https://de.wikipedia.org/wiki/Initiative_Direkte_Demokratie (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von Riven »

Finds schon auffällig, dass ein an sich kompetenter und erfahrener Jurist "versehentlich" das unzuständige Gericht anruft. Da könnte man glatt auf die Idee kommen, der AfD ginge es gar nicht um die Sache, sondern in der Tat nur um die Opferrolle. Dafür spricht dann auch die öffentliche Entrüstung über die "enttäuschende" Entscheidung.
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von Justitian »

Andererseits darf die Partei ja auf gute Ergebnisse bei der Landtagswahl hoffen, daher ist es für sie schon eine Katastrophe wenn die Mandate nicht besetzt werden können. Wenn ich in der AfD wäre würde ich alle verfügbaren Mittel einsetzen um hier einen juristischen Erfolg zu erzielen.
Die Frage ist auch, ob das politisch so viel bringt. Das BVerfG genießt ja ein äußerst hohes Ansehen in der Bevölkerung und wenn die Pressemitteilung lautet dass es an einer zureichenden Begründung fehlt kann man das nicht wirklich gegen die Bundeskanzlerin und das System in Anschlag bringen.

Ich frage mich, ob Elicker die AfD auch vor dem Landesverfassungsgericht vertritt.
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von thh »

Riven hat geschrieben: Donnerstag 25. Juli 2019, 10:50Finds schon auffällig, dass ein an sich kompetenter und erfahrener Jurist "versehentlich" das unzuständige Gericht anruft.
Die AfD hat sich ja offenbar an beide Gerichte gewandt.
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famulus
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von famulus »

AfD darf bei Sachsenwahl vorläufig mit größerer Liste antreten
https://www.welt.de/politik/deutschland ... zc5uO5TFVo
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von Blaumann »

Überraschend pragmatische Entscheidung im Hinblick auf die bisherige Rspr. des SächsVerfGH im Hinblick auf die Zulässigkeit von einstweiligem Rechtsschutz im Wahlprüfungsverfahren.

Ich hoffe, dass der Gesetzgeber den Sachverhalt zum Anlass nimmt, mit dem Blödsinn aufzuräumen, dass Entscheidungen des Wahlausschusses erst nach durchgeführter Wahl angefochten werden können.
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