Demokratische Tragödie in Sachsen?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Tibor
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von Tibor »

Ok, dann hab ich dich falsch verstanden. Aber selbst wenn, der unbefangene Bürger (ohne juristische Kenntnis) versteht unter „jemand“ wohl eher einen Menschen und wahrscheinlich nicht eine Kapitalgesellschaft oder eine Partei. Denn auch die KapGes oder die Partei ist ja ein juristisches Gedankenkonstrukt und wird wohl vom Bürger eher weniger als eine Person angesehen.
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Cliff
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Re: Demokratische Tragödie in Sachsen?

Beitrag von Cliff »

Tibor hat geschrieben: Donnerstag 15. August 2019, 14:05
Strich hat geschrieben: Donnerstag 15. August 2019, 13:53 Das kriegen nur Juristen hin: "Jeder" einschränkend auszulegen, so dass nicht jeder "jeder" ist ^^
Mich erheitert das jedes Mal ^^
Schön, wenn es dich erheitert. Die Grundrechte sollen nun aber mal Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat darstellen (Unter gegen Ober; kleiner Mann gegen die da Oben ...). Insoweit ist es gerade nicht trivial, wenn sich Streitereien innerhalb des Staats (i.w.S.) auf eben jene Rechte berufen. Das insbesondere vor dem Hintergrund, dass gerade Parteien, Parlament etc. ganz besondere Verfahren vor dem BVerfG offen stehen.
Parteien stehen der gesellschaftlichen Sphäre deutlich näher als der staatlichen, daher kann man die Auseinandersetzung nicht als "Streitereien innerhalb des Staats" abtun. Daran ändert auch die falsche und widersprüchliche Rechtsprechung des BVerfG nichts. Nicht nur für den "kleinen Mann", sondern auch für eine politische Partei wäre die Verfassungsbeschwerde das richtige Mittel.
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