Verhältnis §47 VwGO zur VK/AK

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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NadE
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Verhältnis §47 VwGO zur VK/AK

Beitrag von NadE »

Hallo,

ich sitze gerade im Verwaltungsrecht an dem Thema Normenkontrolle nach § 47 VwGO im Verhältnis zu den anderen Klagearten. Inzwischen weiß ich, dass es wohl nicht im Konkurrenzverhältnis zu den anderen Verfahren der VwGO steht, folglich auch parallel verfolgt werden kann.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie das dann praktisch umgesetzt wird. Welche Vorteile bringt es mir bspw. eine AK gegen einen VA zu einzulegen und gleichzeitig eine Normenkontrollantrag auf die, dem VA zugrunde liegende Rechtsnorm?

Wäre in einer Klausur dann beides zu prüfen?

Mit zunehmend verzweifelten Grüßen :D
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