Es geht um Folgendes: Baugenehmigung mit Befreiungen, die nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt wurden, aber richtigerweise nach § 56 LBO BW hätten erteilt werden müssen. Jetzt möchte der Nachbar mit der Begründung "falsche Rechtsgrundlage" die Baugenehmigung angreifen.
Das sollte ja auf die materielle Rechtmäßigkeit keinen Einfluss haben, solange eben die Voraussetzungen des § 56 LBO erfüllt waren, oder? Nur finde ich keine Fundstellen dazu. Gibt es direkt dazu wirklich nichts oder bin ich zu unfähig? Weiß jemand, wo ich dazu hilfreiches finden könnte?
Danke schon mal für eure Antworten
Baugenehmigung - Falsche Rechtsgrundlage
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Re: Baugenehmigung - Falsche Rechtsgrundlage
Zum Landesrecht BW kann ich nichts sagen, aber zum "Auswechseln" der Rechtsgrundlage siehe BVerwG, Urteil vom 31.03.2010 - 8 C 12/09, Rn. 16 sowie Urteil vom 19. August 1988 – 8 C 29/87.