Hallo Zusammen,
ich bin ziemlich neu hier und hoffe, dass mein Beitrag an der richtigen Stelle ist.
Ich sitze gerade an einem Fall und habe ein kleines Problem bei der Erforderlichkeit im Rahmen der Verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Und zwar habe ich verschiedene Kriterien angesprochen von denen 2 nicht erforderlich sind. Der Rest ist aber erforderlich.
Nun zu meiner Frage:
Kann man die Erforderlichkeit teilweise bejahen? Also so, dass ich schreibe, die Erforderlichkeit ist hinsichtlich Punkt A,B,C gegeben und hinsichtlich D und E nicht.
Vielen Dank im Voraus
Verfassungsbeschwerde- Begründetheit: Erforderlichkeit
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Re: Verfassungsbeschwerde- Begründetheit: Erforderlichkeit
Aus dem Bauch würd ich sagen ja.
Gibt eine, finde ich, ähnliche Problematik bei der abstrakten Normenkontrolle.
Nämlich dann, wenn es sich um ein Gesetzespaket, das als ganzes beschlossen wird, aber in sich mehere Gesetze hat die möglicherweise verfassungswidrig sein könnte.
Was passiert dann? Ist das gesamte Gesetz verfassungswidrig oder nur teilweise?
Gibt eine, finde ich, ähnliche Problematik bei der abstrakten Normenkontrolle.
Nämlich dann, wenn es sich um ein Gesetzespaket, das als ganzes beschlossen wird, aber in sich mehere Gesetze hat die möglicherweise verfassungswidrig sein könnte.
Was passiert dann? Ist das gesamte Gesetz verfassungswidrig oder nur teilweise?