Scheidung: Berechnung des Vermögens bei Erbschaft

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Pirmsi
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Scheidung: Berechnung des Vermögens bei Erbschaft

Beitrag von Pirmsi »

Liebe Juristinnen und Juristen,
als interessierter Laie, der als Ingenieur die Formel als sehr ungerecht empfindet, habe ich zu meinem Rechenbeispiel die Frage, ob wirklich so entschieden würde.


Partner1 Partner2
Vermögen zu Beginn der Ehe 10.000 € 20.000 €
Gemeinschaftliches Vermögen vor 3 Jahren 500.000
Vermögen bei Scheidung 245.000 € 255.000 €

Erbschaft vor 3 Jahren 3.000.000 €

Vermögen jetzt 3.000.000
Vermögen bei Scheidung 2.945.000 € -45.000 €


Zu Beginn der Ehe haben Partner1 10.000 € und Partner2 20.000 € in die Ehe eingebracht.

Vor 3 Jahren betrug das gesamte Vermögen 500.000 €, bei Anrechnung des ursprünglichen Vermögens erhielte also Partner1 245.000 € und Partner2 255.000 € bei einer Scheidung.
Dann erbte Partner1 3.000.000 €, aufgrund der verbesserten finanziellen Situation stiegen die laufenden Ausgaben an, so dass zum Scheidungszeitpunkt nur noch 2.900.000 € vorhanden sind. Aufgrund der Formel, so wie ich sie verstehe, würde Partner1 2.945.000 Euro und Partner2 -45.000 Euro erhalten.
Rechnung für Partner1: 10.000 + 3.000.000 - 0,5 * ( 2.900.000 - 3.000.000 - 10.000 - 20.000)
Rechnung für Partner2: 20.000 + 0 - 0,5 * ( 2.900.000 - 3.000.000 - 10.000 - 20.000)

Würde tatsächlich so entschieden??? Wenn nein, welche Formel greift dann?
surcam
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Re: Scheidung: Berechnung des Vermögens bei Erbschaft

Beitrag von surcam »

Ich gebe drei Punkte zu bedenken:
1. Hier gibt es keine Rechtsberatung.
2. Deine Frage betrifft nicht das öffentliche, sondern das Zivilrecht.
3. Einfach mal Google fragen oder einen Blick ins Gesetz werfen, z.B. § 1374 Abs. 2 BGB. ;)
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Effi
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Re: Scheidung: Berechnung des Vermögens bei Erbschaft

Beitrag von Effi »

Bist du Partner 1 mit den 3 Mille?
I want to believe.
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thh
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Re: Scheidung: Berechnung des Vermögens bei Erbschaft

Beitrag von thh »

Pirmsi hat geschrieben: Donnerstag 22. August 2019, 11:57als interessierter Laie, der als Ingenieur die Formel als sehr ungerecht empfindet, habe ich zu meinem Rechenbeispiel die Frage, ob wirklich so entschieden würde.
Was daran genau empfindest Du als ungerecht?
Pirmsi hat geschrieben: Donnerstag 22. August 2019, 11:57Gemeinschaftliches Vermögen vor 3 Jahren 500.000
Es gibt in der Zugwinngemeinschaft kein "gemeinschaftliches Vermögen".
Pirmsi hat geschrieben: Donnerstag 22. August 2019, 11:57Vor 3 Jahren betrug das gesamte Vermögen 500.000 €, bei Anrechnung des ursprünglichen Vermögens erhielte also Partner1 245.000 € und Partner2 255.000 € bei einer Scheidung.
Nein. Es gibt kein "gesamtes Vermögen der Eheleute", sondern nur das Vermögen von Partner 1 und das von Partner 2.
Pirmsi hat geschrieben: Donnerstag 22. August 2019, 11:57Dann erbte Partner1 3.000.000 €, aufgrund der verbesserten finanziellen Situation stiegen die laufenden Ausgaben an, so dass zum Scheidungszeitpunkt nur noch 2.900.000 € vorhanden sind.
Wenn mir mal davon ausgehen, dass beide Partner gleich verdienen, haben also Partner 1 und Partner 2 zunächst einmal jeder 235.000 € hinzuverdient, so dass sie in der Summe mit ihren 30.000 € vom Anfang 500.000 € haben. Partner 1 hatte also 245.000 €, Partner 2 255.000 €.

Dann erbte Partner 1 3.000.000 und hatte 3.245.000 €; zusammen haben sie 3.500.000 €.

Jetzt nehmen wir an, das beide gleichermaßen mehr verprassen, äh, ausgeben als einnehmen, jeder also 300.000 €.

Partner 1 hat mithin jetzt noch 2.945.000 €, Partner 2 hat Schulden von 45.000 €.

Es gibt daher keinen Zugewinn zu verteilen. Partner 1 behält sein Vermögen, Partner 2 seine Schulden.

Wenn wir (realistischer) annehmen, dass Partner 2 nicht mehr ausgegeben hat als er besitzt, dann muss Partner 1 entsprechend mehr ausgegeben haben; im Ergebnis ändert sich nichts.

Wenn hingegen nur Partner 1 großzügiger Geld ausgegeben hat und Partner 2 zumindest nichts verloren hat, dann hätte Partner 1 noch 2.645.000 € und Partner 2 die vorherigen 255.000 € behalten. Dann hätte Partner 1 einen Anspruch auf Zugewinnausgleich in Höhe von 117.500 €, soweit ich sehe.

Es macht für die Berechnung keinen Unterschied, ob Partner 1 schon bei Beginn der Ehe Millionär war oder die Millionen geerbt hat; letzteres ist nicht sein Verdienst.

Die gesetzliche Regelung teilt beiden Angehörigen der Zugewinngemeinschaft die Hälfte des während der Dauer der Ehe erworbenen (!) Vermögens zu, unabhängig davon, wer wieviel dazu beigetragen hat - ganz gleich, ob beide dasselbe verdienen, oder einer mehr als der andere, oder einer der beiden sich nur um den Nachwuchs kümmert oder seinen (leider brotlosen) schriftstellerischen oder künstlerischen Leidenschaften frönt, während der andere den Lebensunterhalt verdient. Das erscheint mir durchaus fair.

Warum der eine Partner auch hälftig an einer Erbschaft des anderen beteiligt sein sollte, erschließt sich mir hingegen nicht.
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Re: Scheidung: Berechnung des Vermögens bei Erbschaft

Beitrag von OJ1988 »

thh hat geschrieben: Donnerstag 22. August 2019, 14:53 Die gesetzliche Regelung teilt beiden Angehörigen der Zugewinngemeinschaft die Hälfte des während der Dauer der Ehe erworbenen (!) Vermögens zu, unabhängig davon, wer wieviel dazu beigetragen hat - ganz gleich, ob beide dasselbe verdienen, oder einer mehr als der andere, oder einer der beiden sich nur um den Nachwuchs kümmert oder seinen (leider brotlosen) schriftstellerischen oder künstlerischen Leidenschaften frönt, während der andere den Lebensunterhalt verdient. Das erscheint mir durchaus fair.
Das ist nicht ganz richtig. Die gesetzliche Regelung teilt dem Ehegatten, dessen Zugewinn geringer ausfällt, die Hälfte des Betrages zu, um den der Zugewinn des anderen Ehegatten höher ausfällt.

Was Ehegatten während der Ehe erben, wird im Grundsatz (Wertsteigerungen ausgenommen) durch § 1374 Abs. 2 BGB i. E. aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen, da diese Werte dem Anfangsvermögen hinzugerechnet werden.
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Re: Scheidung: Berechnung des Vermögens bei Erbschaft

Beitrag von thh »

OJ1988 hat geschrieben: Donnerstag 22. August 2019, 15:09Das ist nicht ganz richtig. Die gesetzliche Regelung teilt dem Ehegatten, dessen Zugewinn geringer ausfällt, die Hälfte des Betrages zu, um den der Zugewinn des anderen Ehegatten höher ausfällt.
Du hast völlig recht; meine Darstellung war etwas verschwurbelt. (Ist ja auch Zivilrecht. Wer will das schon verstehen?!)
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Justitian
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Re: Scheidung: Berechnung des Vermögens bei Erbschaft

Beitrag von Justitian »

thh hat geschrieben: Donnerstag 22. August 2019, 19:43 ist ja auch Zivilrecht. Wer will das schon verstehen?!
Darf ich auf deine Ausführungen zur teilweisen nachträglichen Gesamtstrafenbildung verweisen? Dieser Bereich ist mindestens vergleichbar komplex wie die Berechnungen im Familienrecht
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Scheidung: Berechnung des Vermögens bei Erbschaft

Beitrag von stilzchenrumpel »

Und was ist, wenn Partner 1 im Rausch des Reichtums nun eine "Haushälterin" anstellt und regelmäßig das Holz polieren lässt?
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Julia
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Re: Scheidung: Berechnung des Vermögens bei Erbschaft

Beitrag von Julia »

stilzchenrumpel hat geschrieben: Donnerstag 22. August 2019, 21:55 Und was ist, wenn Partner 1 im Rausch des Reichtums nun eine "Haushälterin" anstellt und regelmäßig das Holz polieren lässt?
Dann hat sie einen Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.
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Re: Scheidung: Berechnung des Vermögens bei Erbschaft

Beitrag von thh »

Justitian hat geschrieben: Donnerstag 22. August 2019, 21:50
thh hat geschrieben: Donnerstag 22. August 2019, 19:43ist ja auch Zivilrecht. Wer will das schon verstehen?!
Darf ich auf deine Ausführungen zur teilweisen nachträglichen Gesamtstrafenbildung verweisen? Dieser Bereich ist mindestens vergleichbar komplex wie die Berechnungen im Familienrecht
Ich räume freimütig ein, davon auch nicht allzuviel zu verstehen.
Pirmsi
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Re: Scheidung: Berechnung des Vermögens bei Erbschaft

Beitrag von Pirmsi »

Hallo,

vielen Dank an alle Diskussionsteilnehmer. Sorry, dass ich mich jetzt erst melde, neuer Rechner mit Blackscreen, aber das ist ein anderer Chat :-) ...

@surcam: genau weil ich google und die Paragraphen nicht verstehe frage ich ja nach. Eine Rechtsberatung will ich nicht.

@thh: vielen Dank für die differenzierte Antwort. Nun mal für deppige Ingenieure: Wenn also ein Partner erbt so wie bei mir im beispiel und beide geben danach mehr aus als sie einnehmen, dann sinkt natürlich das Vermögen. Das sinkende Vermögen wird beiden gleich angerechnet, so dass wie in meinem Beispiel beschrieben durchaus ein Partner mit Schulden und der andere Partner mit leicht gesunkenem Vermögen aus der Scheidung rauskommen.

Demnach müsste man eigentlich bei einer solchen Konstellation als Partner mit dem geringen Vermögen eine Zusatzvereinbarung treffen oder man sieht bei einer Scheidung sehr alt aus.
markus87
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Re: Scheidung: Berechnung des Vermögens bei Erbschaft

Beitrag von markus87 »

Du hast nichts verstanden. Und jetzt sollte man hier zumachen.

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stilzchenrumpel
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Re: Scheidung: Berechnung des Vermögens bei Erbschaft

Beitrag von stilzchenrumpel »

Ich wittere ohnehin weiterhin versteckte Suche nach Rechtsberatung :)

Im ernst: wen interessiert so ein Blödsinn einfach so? Genau.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Tibor
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Re: Scheidung: Berechnung des Vermögens bei Erbschaft

Beitrag von Tibor »

Keine Rechtsberatung. Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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