Sachbezogene Allgemeinverfügung - Verhältnismäßigkeit

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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lassco
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Sachbezogene Allgemeinverfügung - Verhältnismäßigkeit

Beitrag von lassco »

Moin,

mich treibt derzeit eine Frage um, wie kann es sein, dass die Rechtsprechung, welcher der Statustheorie folgt, die Verhältnismäßigkeit als Ermessensfehler prüft und dies meist unter Betrachtung von Grundrechten?

SV: Änderung eines Straßennamens.

Problem: Eine sachbezogene Allgemeinverfügung erteilt keine Ge- oder Verbote, wonach eine Verletzung von Grundrechten abgeschlossen wird. Die stetige Rechtsprechung, welcher ich folge, eröffnet die Klagebefugnis, mangels Grundrechtsverletzung, mit dem Argument, der Anlieger habe durch den ursprünglichen Namen einen Status erlangt und daher ein Recht auf Ermessensfehlerfreie Entscheidung. Wenn ich mir nun die Rechtsprechung hierzu anschaue, dann wird dennoch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen, welche sich auch auf z. T. Art. 2 I GG bezieht. Wie kann das sein? Denn immerhin ist eine Verletzung von Grundrechten, aufgrund der Allgemeinverfügung doch ausgeschlossen?

Oder habe ich hier etwas grundliegendes falsch verstanden? Eigentlich tendiere ich dazu, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung dahingehen vorzunehmen, dass die jeweiligen Interessen der Parteien gegeneinander abgewogen werden, nur nicht unter Betrachtung von Grundrechten. Leider haben mich die hierzu einschlägigen Urteile aus der Bahn geworfen. In der Literatur oder Fällen habe ich leider hierzu nichts gefunden.

Habt ihr einen Tipp? Danke!
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