Probleme VerwaltungsprozessR insbesondere im einstweiligen Rechtsschutz

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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dlutsche
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Probleme VerwaltungsprozessR insbesondere im einstweiligen Rechtsschutz

Beitrag von dlutsche »

Hey,

hat jemand Ideen, was im ew. Rechtsschutz aus prozessualer Hinsicht besonders problematisch ist, was man aber nicht sofort auf dem Schirm hat? Vllt. insbesondere an etwaige Praktiker gerichtet, die einen anderen Blick auf die Sache haben als der gemeine Student.

LG
Herr Schraeg
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Re: Probleme VerwaltungsprozessR insbesondere im einstweiligen Rechtsschutz

Beitrag von Herr Schraeg »

So aus dem Stegreif:

1.
Überraschenderweise als basic der Entscheidungsmassstab im Eilverfahren, wobei die Grundzüge klar sind, aber sich Details von OVG zu OVG erheblich unterscheiden können: summarische Prüfung der Hauptsache, Folgenabwägung oder beides in Kombination? Wenn summarische Prüfung, wie tief: Rechtsfragen immer vollständig wie im Hauptsacheverfahren prüfen oder nur anreissen?

2.
Wie streng sind die Anforderungen an die häufige Vorwegnahme der Hauptsache?

3.
Zwischenverfügungen
Der sofort vollziehbare VA gibt mir die Vornahme einer Handlung auf. Ich stelle den Eilantrag. Kann/muss das VG die Behörde mit einer Zwischenverfügung am Vollzug hindern? Nach welchen Masstäben?
Schwieriger ?: Die Vornahme der Handlung wird mir nicht sofort oder x Tage nach Unanfechtbarkeit geboten, sondern bis zu einem bestimmten Datum. Das "Eilverfahren" dauert absehbar länger als das mir vorgegebene Datum? Wie sieht dann eine Zwischenverfügung aus?
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