Das dürfte immer die Frage sein, ob der Vorsitzende das möchte und ob er dafür die Zeit hat, oder ob er insgesamt so mit der Leitung von Verhandlungen beschäftigt ist, dass er nicht noch nebenbei als Berichterstatter tätig sein kann. In der Sache scheint es mir aber sinnvoll zu sein, wenn zwei Kammermitglieder die Akte wirklich kennen und nicht nur der Vorsitzende.
In Zivilsachen werden die Verfahren schlichtweg entsprechend den Arbeitskraftanteilen auf alle Kammermitglieder nach Endziffern verteilt, wobei der Vorsitzende je nachdem, wie viele Kammersachen es tatsächlich gibt, ein vermindertes Dezernat hat und in den "Kammersachen", die auf seine Endziffern entfallen, dann auch "Berichterstatter" ist. Der Typ Vorsitzende der quasi alles an seine Beisitzer delegiert, dürfte vom Aussterben bedroht sein (meine Verweildauer in einer derartigen Kammer wäre jedenfalls denkbar gering).