Art. 9 PAG (Bayern)
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Art. 9 PAG (Bayern)
Guten Abend. Kann mir jemand mal erklären, was genau der Art. 9 PAG aussagt und wie ich diesen in meine Klausur einbaue? Stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch.
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Re: Art. 9 PAG (Bayern)
Kannst du deine Frage etwas präzisieren?
Was Art 9 PAG aussagt, ergibt sich doch recht deutlich aus seinem Wortlaut. Abs 1 ist etwa eindeutig eine Eingriffsgrundlage, die der Polizei Ermessen einräumt ("kann"). Daraus ergibt sich auch der Standort des Art 9 I PAG in der Klausur.
Was Art 9 PAG aussagt, ergibt sich doch recht deutlich aus seinem Wortlaut. Abs 1 ist etwa eindeutig eine Eingriffsgrundlage, die der Polizei Ermessen einräumt ("kann"). Daraus ergibt sich auch der Standort des Art 9 I PAG in der Klausur.