Art. 9 PAG (Bayern)

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Rookieoftheyear
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Art. 9 PAG (Bayern)

Beitrag von Rookieoftheyear »

Guten Abend. Kann mir jemand mal erklären, was genau der Art. 9 PAG aussagt und wie ich diesen in meine Klausur einbaue? Stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch. ](*,)
Rudelfuchs
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Re: Art. 9 PAG (Bayern)

Beitrag von Rudelfuchs »

Kannst du deine Frage etwas präzisieren?

Was Art 9 PAG aussagt, ergibt sich doch recht deutlich aus seinem Wortlaut. Abs 1 ist etwa eindeutig eine Eingriffsgrundlage, die der Polizei Ermessen einräumt ("kann"). Daraus ergibt sich auch der Standort des Art 9 I PAG in der Klausur.
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