Ist Ritalin in Prüfungen an der Universität legal?
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Re: Ist Ritalin in Prüfungen an der Universität legal?
Dann lege doch mal das Tatbestandsmerkmal der Täuschung aus.
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Re: Ist Ritalin in Prüfungen an der Universität legal?
Ist das eine Hausarbeit?
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Re: Ist Ritalin in Prüfungen an der Universität legal?
Die weiter oben zitierten Fundstellen gehen auf diesen Umstand ein.mkobin hat geschrieben: ↑Samstag 21. Dezember 2019, 11:16In den Prüfungsordnungen ist eben nicht vermerkt, was als Täuschung gilt. Da steht meist nur "Täuschung", ohne dass es genauer definiert wird..OJ1988 hat geschrieben: ↑Mittwoch 18. Dezember 2019, 14:16 Was als Täuschungsversuch gilt, ist im Zweifel in der jeweiligen Prüfungsordnung definiert, diese ist wiederum idR im Internet abrufbar. Mir persönlich ist keine Prüfungsordnung einer deutschen Universität bekannt, die die Einnahme von leistungssteigernden Mitteln vor der Prüfung als Täuschungsversuch sieht oder sonstwie sanktioniert.
@markus87: Dass eine Tavor einen Menschen “umhaut“ halte ich für ein Gerücht. So oder so testet man die Wirkung natürlich vorher. Im Examen irgendwelche Mittelchen zu schmeißen, deren Wirkung auf den eigenen Körper man gar nicht einschätzen kann, ist in der Tat Harakiri.
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Re: Ist Ritalin in Prüfungen an der Universität legal?
Die JAPO Bayern spricht z.B. von der "Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel". Zugelassen werden die Hilfsmittel ausdrücklich durch eine Hilfsmittelbekanntmachung, es herrscht also ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dort werden welche erst sämtliche zugelassenden Hilfsmittel aufgelistet und dann angeführt:
Dinge wie Lebensmittel, Getränke und - wenn man es weit spinnen möchte - natürlich auch Kleidung, Brillen, Hörgeräte, werden wohl entweder nicht unter den Begriff des Hilfsmittels subsumiert oder aber "gewohnheitsrechtlich anerkannt". Ja, die Regelung ist schlecht konstruiert, das hatten wir in einem Parallelthread zur Frage ob man den Namen in die Gesetzbücher schreiben darf schon.II.1.Andere Hilfsmittel, auch Rechner, Mobiltelefone und sonstige technische Hilfsmittel, sind nicht zugelassen.2.Der Besitz oder die Benutzung anderer als der zugelassenen Hilfsmittel ist nicht gestattet.
Ich würde sagen, dass nach dem Telos der Norm sämtliche Substanzen, die nach allgemeiner Verkehrsanschauung zum üblichen, akzeptablen Konsum bei Prüfungen gehören erlaubt sind. Das betrifft Alkohol, Nikotin (da ganz ausdrücklich auf das Rauchverbot hingewiesen wird hilft hier sogar ein Umkehrschluss) und verordnete, medizinisch notwendige Medikamente. Alles andere ist wohl weiterhin verboten, aA siehe oben im Post von thh.
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Re: Ist Ritalin in Prüfungen an der Universität legal?
Ist das mittlerweile so?
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Re: Ist Ritalin in Prüfungen an der Universität legal?
Ich habe jetzt den genannten Aufsatz nicht gelesen, maße mir aber dennoch ein persönliches Urteil an:
Zwei Faktoren sprechen für mich gegen die Zulässigkeit von Ritalin (Unterstellt, dass es für die Konzentration förderlich ist).
(1) Der Telos der Klausur ist es, die Leistungen des Kandidaten zu berteilen. Dazu gehört neben dem angelernten Wissen, der Falllösungstechnik, dem Beherrschen von Formalia und der Fähigkeit zum abstrakten Denken eben auch die Konzentrationsfähigkeit. Gemessen werden soll diejenige, zu der der Kandidat in der Lage ist. Was ist im Endeffekt der Telos von Noten? Geht es um das eigene Ego? Nein. Es geht um wirtschaftliche Überlegungen, den Arbeitgebern sollen umständliche Auswahlentscheidungen / Tests erspart werden, indem ihnen eine staatliche Prüfung diese Arbeit abnimmt. Am Ende steht ein effektiv arbeitender Staat / effektiv arbeitende Anwaltskanzleien und am Ende damit die Wohlfahrt insgesamt. Wenn der Kandidat die jeweilige Substanz dann nach den Klausuren auch nicht jeden Tag bei der Arbeit nimmt, tritt hier eine Verzerrung ein, da eben nicht der Zustand abgebildet wird, der getestet werden soll. (Immer unterstellt das die Klausuren in der Lage sind, die Leistungsfähigkeit zu messen).
(2) Die Gleichbehandlung. Bei allen obigen Erwägungen geht es für die potentiellen Arbeitgeber am Ende nicht immer nur um absolute, sondern auch um relative Zahlen. Wer sich hier einen Vorteil verschafft tut das zu Lasten der anderen, ehrlich arbeitenden Kandidaten.
Unterstellt, dass derartige Substanzen wirklich relevante Vorteile bringen - was wir hier nicht beurteilen können - wäre mein Fazit, das eine Art "Doping-Kontrolle" auch beim Staatsexamen denkbar wäre. Erwägungen zur praktischen Durchführbarkeit berücksichtige ich hierbei dagegen nicht.
Zwei Faktoren sprechen für mich gegen die Zulässigkeit von Ritalin (Unterstellt, dass es für die Konzentration förderlich ist).
(1) Der Telos der Klausur ist es, die Leistungen des Kandidaten zu berteilen. Dazu gehört neben dem angelernten Wissen, der Falllösungstechnik, dem Beherrschen von Formalia und der Fähigkeit zum abstrakten Denken eben auch die Konzentrationsfähigkeit. Gemessen werden soll diejenige, zu der der Kandidat in der Lage ist. Was ist im Endeffekt der Telos von Noten? Geht es um das eigene Ego? Nein. Es geht um wirtschaftliche Überlegungen, den Arbeitgebern sollen umständliche Auswahlentscheidungen / Tests erspart werden, indem ihnen eine staatliche Prüfung diese Arbeit abnimmt. Am Ende steht ein effektiv arbeitender Staat / effektiv arbeitende Anwaltskanzleien und am Ende damit die Wohlfahrt insgesamt. Wenn der Kandidat die jeweilige Substanz dann nach den Klausuren auch nicht jeden Tag bei der Arbeit nimmt, tritt hier eine Verzerrung ein, da eben nicht der Zustand abgebildet wird, der getestet werden soll. (Immer unterstellt das die Klausuren in der Lage sind, die Leistungsfähigkeit zu messen).
(2) Die Gleichbehandlung. Bei allen obigen Erwägungen geht es für die potentiellen Arbeitgeber am Ende nicht immer nur um absolute, sondern auch um relative Zahlen. Wer sich hier einen Vorteil verschafft tut das zu Lasten der anderen, ehrlich arbeitenden Kandidaten.
Unterstellt, dass derartige Substanzen wirklich relevante Vorteile bringen - was wir hier nicht beurteilen können - wäre mein Fazit, das eine Art "Doping-Kontrolle" auch beim Staatsexamen denkbar wäre. Erwägungen zur praktischen Durchführbarkeit berücksichtige ich hierbei dagegen nicht.
Digiwas?
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Re: Ist Ritalin in Prüfungen an der Universität legal?
dann wäre aber schon Koffein kritisch.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Ist Ritalin in Prüfungen an der Universität legal?
Sozialüblich. Dasselbe greift für Nikotin. Außerdem können wir hier ohne Weiteres die Grenze ziehen zwischen einem verschreibungspflichtigen Medikament für einen speziellen Anwendungsbereich das entfremdet wird und einem Massenprodukt, das über 50% der Deutschen täglich konsumieren dürften.stilzchenrumpel hat geschrieben: ↑Samstag 21. Dezember 2019, 21:52 dann wäre aber schon Koffein kritisch.
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Re: Ist Ritalin in Prüfungen an der Universität legal?
Außerdem lassen sich beide von mir genannten Argumente dafür anführen:
(1) Koffein wird dann auch jeden Tag konsumiert, bei Ritalin wäre das fraglich
(2) Gleichbehandlung ist auch kein Problem, da jeder darauf Zugriff hat.
(1) Koffein wird dann auch jeden Tag konsumiert, bei Ritalin wäre das fraglich
(2) Gleichbehandlung ist auch kein Problem, da jeder darauf Zugriff hat.
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Re: Ist Ritalin in Prüfungen an der Universität legal?
Ich habe die JAPO Bayern als Beispiel genommen, Grundnahrungsmittel dürften sozialüblich sein
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Re: Ist Ritalin in Prüfungen an der Universität legal?
Also wenn das ärztlich verschrieben wurde, dann ist doch daran nichts unrechtens oder illegal meines Wissens.mkobin hat geschrieben: ↑Mittwoch 18. Dezember 2019, 11:42 Gilt die Einnahme von Ritalin vor einer Prüfung in der Universität als Täuschung oder ist dies legal? Die Beschaffung des Ritalin erfolgte illegal. Mich interessiert die Sicht der Universität, also ob diese das dultet oder nicht (unabhängig von der Beschaffung).
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Re: Ist Ritalin in Prüfungen an der Universität legal?
Woraus wir messerscharf schließen können, dass das Ritalin in der Frage des OP nicht ärztlich verschrieben war.Caroline780 hat geschrieben:Also wenn das ärztlich verschrieben wurde, dann ist doch daran nichts unrechtens oder illegal meines Wissens.mkobin hat geschrieben: ↑Mittwoch 18. Dezember 2019, 11:42 Gilt die Einnahme von Ritalin vor einer Prüfung in der Universität als Täuschung oder ist dies legal? Die Beschaffung des Ritalin erfolgte illegal. Mich interessiert die Sicht der Universität, also ob diese das dultet oder nicht (unabhängig von der Beschaffung).
Zuletzt geändert von thh am Donnerstag 26. Dezember 2019, 17:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ist Ritalin in Prüfungen an der Universität legal?
Wenn es ärztlich verschrieben wurde, wird (wir blenden mal kriminelle Ärzte aus) eine entsprechende Erkrankung vorliegen, womit das Ritalin nicht als Doping, sondern lediglich zur Wiederherstellung des Normalzustands dient und meines Wissens auch anders wirkt.Caroline780 hat geschrieben: ↑Mittwoch 25. Dezember 2019, 20:04 Also wenn das ärztlich verschrieben wurde, dann ist doch daran nichts unrechtens oder illegal meines Wissens.
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Re: Ist Ritalin in Prüfungen an der Universität legal?
Um die betäubungsmittelrechtliche Bewertung zu ergänzen:Theopa hat geschrieben: ↑Donnerstag 26. Dezember 2019, 09:01Wenn es ärztlich verschrieben wurde, wird (wir blenden mal kriminelle Ärzte aus) eine entsprechende Erkrankung vorliegen, womit das Ritalin nicht als Doping, sondern lediglich zur Wiederherstellung des Normalzustands dient und meines Wissens auch anders wirkt.
Wenn Ritalin zum "Prüfungsdoping" verschrieben wird, ist die Verschreibung nicht "begründet" im Sinne des § 13 Abs. 1 BtMG und damit unzulässig und strafbar; erwirbt der Prüfling unter Vorlage eines solchen Rezepts in - der dann wohl anzunehmenden - Kenntnis seiner Unbegründetheit Ritalin, macht er sich wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln strafbar (hM).
Wenn der Prüfling es schafft, (s)einem Arzt eine Erkrankung vorzuspiegeln, bei der die Verschreibung von Ritalin indiziert wäre, bleibt der Arzt straffrei, weil unerlaubte Verschreibungen nur vorsätzlich erfolgen können; fahrlässig unbegründete Verschreibungen sind straffrei. Der Prüflng macht sich dann allerdings wegen Erschleichens einer Btm-Verschreibung strafbar; nach teilweise vertretener Auffassung (Weber und BeckOK/Hochstein) steht der dann nachfolgende unerlaubte Erwerb in Tatmehrheit dazu, nach aA (KPV/Patzak und MüKo/Kotz/Oğlakcıoğlu) tritt er dahinter zurück.