Bestandene Prüfung an der Universität annulieren

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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mkobin
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Bestandene Prüfung an der Universität annulieren

Beitrag von mkobin »

Hallo liebe Community,
ich habe ein eher ungewöhnliches Gedankenexperiment für euch:

Angenommen, ein Student an einer Universität spickt in einer Prüfung, wird nicht erwischt und besteht. Kann der Prüfling seine bestandene Prüfung wieder annulieren lassen, wenn er selbst zugibt, dass er gespickt hat? Die Universität hätte in dem Fall keine Beweise, sondern nur das Geständnis des Prüflings.
Warum er das machen sollte, sei mal dahingestellt. Er könnte z.B. seine Note verbessern wollen. Würde das durchgehen?

Wie sähe es aus, wenn die Prüfung unbenotet wäre und es nur um das Bestehen ginge? Dann könnte der Prüfling keine Intention zur Notenverbesserung haben. Würde es dann klappen?

Kam mir beim Einschlafen in den Kopf und mich würde interessieren, wie sowas ausgehen würde. :D
Beste Grüße und schönes Wochenende! :)
Freedom
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Re: Bestandene Prüfung an der Universität annulieren

Beitrag von Freedom »

Du hast das "Ich frage für einen Freund" vergessen.

Ich würde mich in jedem Fall vorher informieren, welche etwaigen Sanktionen noch mit dem Spicken einhergehen. Nicht das bei Wiederholen die Exmatrikulation droht oder so, ich habe keine Ahnung davon wie schlimm so ein Verhalten dort bewertet wird.

Auch wäre die Frage, ob du direkt die nächste Klausur mitschreiben darfst.

Im Übrigen hast du keine Garantie dass du dich beim nächsten mal verbesserst. Vielleicht kommt da dann ne ganz fiese Klausur und du fällst durch. Bei uns an der Uni wurde man laut Prüfungsordnung jedenfalls entgültig exmatrikuliert wenn man dreimal durchgefallen ist. Der Druck für die dritte Klausur wäre dann entsprechend.
Digiwas?
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Justitian
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Re: Bestandene Prüfung an der Universität annulieren

Beitrag von Justitian »

Erscheint mir nicht nur unredlich sondern auch extrem durchschaubar.
Ich würde die Exmatrikulation anregen und eine Strafanzeige wegen versuchter mittelbarer Falschbeurkundung prüfen.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Freedom
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Re: Bestandene Prüfung an der Universität annulieren

Beitrag von Freedom »

Ich stell es mir auf jeden Fall ziemlich witzig vor.
Professorensprechstunde (Ich als Professor würde mir den Kerl einbestellen der sowas bringt).

"Ah, Herr Meier. Erzählen sie mal."
"Ich habe gespickt."
"Interessant. Wie genau?"
"Äh...also..ich hatte halt einen Zettel mit dem Schema"
"Welchem Schema?"
"Na sie wissen schon...vom Aufbau halt".
*Durchdringender Blick*.
*Student schaut eingeschüchtert zum Boden*
"Und wieso haben sie sich jetzt im Nachhinein überlegt, das zu Melden? Scheinbar sind sie ja nicht aufgefallen".
*Ja...also...meine Oma hat mir kürzlich die Bibel geschenkt...und da habe ich reingeschaut...und dann habe ich ein schlechtes Gewissen bekommen.
*Böser Blick*.
*Hust*
"Sie wissen schon dass wir sie exmatrikulieren können wenn sie mich hier anlügen?"
*Student wird blass*
"Gehts ihnen nicht gut?"
*Student spickt auf seinem Zettel wo er sich die Gesprächstaktik notiert hat*
"Was haben Sie da? Zeigen sie mal."
*Student rennt zur Türe raus".
Digiwas?
Faber
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Re: Bestandene Prüfung an der Universität annulieren

Beitrag von Faber »

Freedom hat geschrieben: Samstag 4. Januar 2020, 20:54 Ich stell es mir auf jeden Fall ziemlich witzig vor.
Professorensprechstunde (Ich als Professor würde mir den Kerl einbestellen der sowas bringt).

[...]
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mkobin
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Re: Bestandene Prüfung an der Universität annulieren

Beitrag von mkobin »

Also denkt ihr, das würde nicht klappen? Aber wie weist mir die Universität denn nach, dass ich lüge? Sie haben ja nichts in der Hand. Und wie wäre es denn, wenn die Prüfung unbenotet wäre? ^^
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Tibor
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Re: Bestandene Prüfung an der Universität annulieren

Beitrag von Tibor »

Das kann nicht klappen, weil es einen Verbesserungsversuch auf Behaupten des Studenten eröffnen würde.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Bestandene Prüfung an der Universität annulieren

Beitrag von mkobin »

Tibor hat geschrieben: Montag 6. Januar 2020, 12:34 Das kann nicht klappen, weil es einen Verbesserungsversuch auf Behaupten des Studenten eröffnen würde.
Danke für die Antwort. :)
Und ein Behaupten des Studenten ist nicht zulässig? Schaut mal hier: https://www.uni-hamburg.de/uhh/organisa ... uefung.pdf

Auf Seite 4 unter 3.4 Beweislast gilt ein Geständnis auch als Beweis für die Täuschung.

Wie ist es denn, wenn die Prüfung unbenotet ist und es nur um das Bestehen geht. Da kann dem Studenten doch nicht vorgeworfen werden, dass er die Note verbessern will.
Freedom
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Re: Bestandene Prüfung an der Universität annulieren

Beitrag von Freedom »

Magst du uns dann bitte noch erläutern, was dann der Sinn davon sein soll, die bestandene Prüfung annulieren zu lassen, wenn nicht zur Notenverbesserung?
Digiwas?
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Blaumann
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Re: Bestandene Prüfung an der Universität annulieren

Beitrag von Blaumann »

Freedom hat geschrieben: Dienstag 7. Januar 2020, 12:36 Magst du uns dann bitte noch erläutern, was dann der Sinn davon sein soll, die bestandene Prüfung annulieren zu lassen, wenn nicht zur Notenverbesserung?
Das erwachte Ehrgefühl eines angehenden Juristen! :salute:
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Re: Bestandene Prüfung an der Universität annulieren

Beitrag von TedRemptation »

BaFöG-Betrug? :-w

Edit: Bevor jemand fragt oder meckert - ich hab keine Ahnung, ob eine Verlängerung des BaFöG-Bezuges durch so etwas denkbar ist ;)
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Re: Bestandene Prüfung an der Universität annulieren

Beitrag von Strich »

Blaumann hat geschrieben: Dienstag 7. Januar 2020, 12:57
Freedom hat geschrieben: Dienstag 7. Januar 2020, 12:36 Magst du uns dann bitte noch erläutern, was dann der Sinn davon sein soll, die bestandene Prüfung annulieren zu lassen, wenn nicht zur Notenverbesserung?
Das erwachte Ehrgefühl eines angehenden Juristen! :salute:
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Re: Bestandene Prüfung an der Universität annulieren

Beitrag von mkobin »

Freedom hat geschrieben: Dienstag 7. Januar 2020, 12:36 Magst du uns dann bitte noch erläutern, was dann der Sinn davon sein soll, die bestandene Prüfung annulieren zu lassen, wenn nicht zur Notenverbesserung?
Ein schlechtes Gewissen, weil es nicht die eigene Leistung war.. Würde das durchgehen?
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Re: Bestandene Prüfung an der Universität annulieren

Beitrag von Freedom »

Ich denke der Trend hier ist doch klar erkennbar. Wenn sich alle Poster hier einig sind, dass es eine dämliche Idee ist - und hier schreiben auch Leute die schon selber Klausuren korrigiert haben / an Lehrstühlen tätig waren usw. - dann würde ich es lassen. Du scheinst mir aber dir in den Kopf gesetzt zu haben, dieses aus unserer Sicht sinnlose Unterfangen zu probieren und auf der Suche nach irgendeiner Art von Bestätigung. Die wirst du hier nicht kriegen.

Zu Fallkonstellation B - ich habe eher den Eindruck dass du andere Gründe hast und das nur vorgeschoben ist. Und selbst wenn, dann musst du die Entscheidung doch mit deinem eigenen gewissen ausmachen. Das können wir dir nicht abnehmen. Keinesfalls will ich hier jemanden ermutigen, sich mit einer Täuschung durchzusetzen.

Aber wir haben dich schon darauf hingewiesen, dass es aus Sicht der Uni geradezu absurd sein wird.
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famulus
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Re: Bestandene Prüfung an der Universität annulieren

Beitrag von famulus »

mkobin hat geschrieben: Dienstag 7. Januar 2020, 15:08
Freedom hat geschrieben: Dienstag 7. Januar 2020, 12:36 Magst du uns dann bitte noch erläutern, was dann der Sinn davon sein soll, die bestandene Prüfung annulieren zu lassen, wenn nicht zur Notenverbesserung?
Ein schlechtes Gewissen, weil es nicht die eigene Leistung war.. Würde das durchgehen?
:lmao:
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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