Verständnisproblem zum Beihilfenrecht für Beamte

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Riven
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 749
Registriert: Freitag 17. Januar 2014, 17:38

Verständnisproblem zum Beihilfenrecht für Beamte

Beitrag von Riven »

Hallo,
ich arbeite als Berufsanfänger in einer FWW-Kanzlei und muss allerlei Sachen machen, die keine Rolle in Studium und Ausbildung spielen, u.a. im Beihilfenrecht.

Jedenfalls habe ich ein Problem damit, Sinn und Zweck dieser Vorschriften zu verstehen. Denn die meisten Beamten haben idR eine PKV. Warum braucht man dann die Beihilfe? Für Familienmitglieder? Aber die PKV bietet doch dafür ebenfalls Leistungen an, oder nicht?
Mir geht es aber vor allem um den Beamten selbst. Zahlt die PKV etwa weniger Leistungen als die GKV? Aber warum wird die PKV dann in der öffentlichen Diskussion so als "überlegen" und "elitär" dargestellt, wenn man letztlich für höhere Kosten weniger Leistungen erhält?

Konkret liegt bei mir ein Fall zugrunde, bei dem ein Beamter sich einer notwendigen OP unterziehen musste und weder PKV noch Beihilfe mehr als ein paar Peanuts zuschießen wollen und er auf zigtausend Euro sitzen bleibt. Wie kann es denn zu einer so abstrusen Situation kommen, wenn immerhin die GKV die OP komplett bezahlt hätte?

Tut mir leid für die dummen Fragen, ich hab schon Wikipedia und in Sozialrecht-Lehrbüchern nachgelesen, aber ich werde nicht wirklich schlauer, was der Sinn dahinter ist.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Verständnisproblem zum Beihilfenrecht für Beamte

Beitrag von Tibor »

Vereinfacht: Beihilfe ist der Arbeitgeberanteil. Statt das Land/der Bund den ArbGAnteil in eine Versicherung steckt, tragen sie einfach selbst das Risiko der Erkrankung und zahlen 50% der Krankheitskosten.

Der Beamte muss dann nur noch den ArbN-Anteil versichern, das ist die PKV.

Wenn der Beamte Kinder hat bzw Pensionär ist, erhöht das Land/ der Bund den Beihilfesatz; dann muss man noch weniger % der Krankheitskosten durch die PKV absichern.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Verständnisproblem zum Beihilfenrecht für Beamte

Beitrag von Tibor »

PS zum konkreten Fall wird die OP wohl gerade nicht zwingend sein, wenn PKV und Beihilfe gleichermaßen ablehnen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Riven
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 749
Registriert: Freitag 17. Januar 2014, 17:38

Re: Verständnisproblem zum Beihilfenrecht für Beamte

Beitrag von Riven »

Danke dir. Das war schon mal hilfreich. Und der Regelfall sollte dann sein, dass die Kosten insgesamt zu 100% abgedeckt werden? Muss man dann als Beamter jeweils die Rechnungen an beide schicken, also PKV und Beihilfe?
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5279
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Verständnisproblem zum Beihilfenrecht für Beamte

Beitrag von thh »

Riven hat geschrieben: Freitag 17. Januar 2020, 21:06Jedenfalls habe ich ein Problem damit, Sinn und Zweck dieser Vorschriften zu verstehen. Denn die meisten Beamten haben idR eine PKV.
Die Beamten bekommen in erster Linie Beihilfe; früher einmal zu 100% der anfallenden Kosten, heute aber idR zu 50%, in Ausnahmefällen zu 70%.

(Nur) der Rest wird durch eine PKV abgesichert - die daher natürlich günstiger ist, weil sie nur 50% (30%) jeder Rechnung erstattet.
Riven hat geschrieben: Freitag 17. Januar 2020, 21:06Konkret liegt bei mir ein Fall zugrunde, bei dem ein Beamter sich einer notwendigen OP unterziehen musste und weder PKV noch Beihilfe mehr als ein paar Peanuts zuschießen wollen und er auf zigtausend Euro sitzen bleibt. Wie kann es denn zu einer so abstrusen Situation kommen, wenn immerhin die GKV die OP komplett bezahlt hätte?
Diese Fallgestaltung erscheint eher unwahrscheinlich.
Riven hat geschrieben: Freitag 17. Januar 2020, 21:37Und der Regelfall sollte dann sein, dass die Kosten insgesamt zu 100% abgedeckt werden? Muss man dann als Beamter jeweils die Rechnungen an beide schicken, also PKV und Beihilfe?
Exakt.
SafranOlpe
Newbie
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: Freitag 7. Mai 2021, 21:50
Ausbildungslevel: Postgrad-Student

Re: Verständnisproblem zum Beihilfenrecht für Beamte

Beitrag von SafranOlpe »

Ruhestandsbeamte in NRW erhalten 70% von der Beihilfe und 30% von der PKV, sofern die rechtlichen Bestimmungen eingehalten worden sind.
Welche Fristen sind denn zwischen Rechnungserhalt und Einreichung verstrichen? Ist die OP vom Beihilfenkatalog erfasst?
Antworten