Menschenrechte und ungültige Gesetze
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Menschenrechte und ungültige Gesetze
Hallo, ich habe als juristischer Laie die folgende Frage: Welchen Status haben aus Sicht der Rechtswissenschaft Gesetze, die die unantastbare Menschenwürde bzw. Menschenrechte antasten? Ein Beispiel: Niemand hat das Recht, ein Kind zu schlagen. Das folgt aus der unantastbaren Menschenwürde. Nun gibt es aber wohl in manchen Ländern Gesetze, die Eltern scheinbar das Recht geben, ihre Kinder zu schlagen. Aber dieses Recht hat aufgrund der unantastbaren Menschenwürde niemand, also können die entsprechenden Gesetze nicht gültig sein, auch wenn sie von den Juristen des Landes für gültig gehalten werden mögen. Gibt es in der rechtswissenschaftlichen Literatur Texte, die sich mit dieser Frage (Status von Gesetzen, die die Menschenwürde antasten, aber dennoch angewendet werden) auseinandersetzen? Kennt jemand die Namen von Juristen/Nicht-Juristen, die sich mit dieser Frage auseinandergesetzt haben? Gibt es zu dieser Frage vielleicht Kontroversen, die man irgendwo nachlesen kann? Vielen Dank im Voraus für jeden Hinweis!
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Re: Menschenrechte und ungültige Gesetze
Sagt wer?Nurmaleinefrage hat geschrieben: ↑Samstag 25. Januar 2020, 15:27Ein Beispiel: Niemand hat das Recht, ein Kind zu schlagen. Das folgt aus der unantastbaren Menschenwürde.
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Re: Menschenrechte und ungültige Gesetze
https://www.google.de/url?sa=t&source=w ... 0RDoTYHORP
lesen, vielleicht kannst du uns das Ergebnis dann ja zusammenfassen? Da dürfte zumindest einiges zur Entwicklung in Deutschland drinstehen.
lesen, vielleicht kannst du uns das Ergebnis dann ja zusammenfassen? Da dürfte zumindest einiges zur Entwicklung in Deutschland drinstehen.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Menschenrechte und ungültige Gesetze
Vielen Dank für den Link, aber die Autorin ist für meine Frage wohl nicht die richtige Person. Zitat aus der Dissertation aus dem Jahr 2003: „Das elterliche Züchtigungsrecht ist nicht übertragbar. Dieses ist ein höchstpersönliches Recht, da es aus dem elterlichen Sorgerecht entspringt.“
Es findet sich aber auch noch diese Angabe:
„Eine weitere Ansicht bestreitet jegliche Rechtsgrundlage eines elterlichen Züchtigungsrechts wegen eines Verstoßes gegen die grundrechtlich geschützte Würde und körperliche Unversehrtheit von Kindern37.
Gernhuber/Coester-Waltjen, § 57 VIII 2
Münder, RdJB 1975, S. 22
Quambusch, ZblJR 1974, S. 148
Schneider, S. 205 ff.
Thomas, ZRP 1977, S. 183.“
Es findet sich aber auch noch diese Angabe:
„Eine weitere Ansicht bestreitet jegliche Rechtsgrundlage eines elterlichen Züchtigungsrechts wegen eines Verstoßes gegen die grundrechtlich geschützte Würde und körperliche Unversehrtheit von Kindern37.
Gernhuber/Coester-Waltjen, § 57 VIII 2
Münder, RdJB 1975, S. 22
Quambusch, ZblJR 1974, S. 148
Schneider, S. 205 ff.
Thomas, ZRP 1977, S. 183.“
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Re: Menschenrechte und ungültige Gesetze
Du kannst auch in einer Bibliothek gehen und dort eine Datenbank bemühen. Bei Juris und Beck-Online sollte sich unter dem Stichwort Menschenwürde und Züchtigungsrecht einiges finden lassen. Garantiert auch aktuelleres als Quellen aus den 70ern.
Im Detail wird es zum Züchtigungsrecht, zumal wenn du eine rechtsordnungsübergreifende, ggfs. völkerrechtliche Komponente dazu nimmst, viel zu lesen geben, wenn du der Frage umfassend nachspüren möchtest.
Im Detail wird es zum Züchtigungsrecht, zumal wenn du eine rechtsordnungsübergreifende, ggfs. völkerrechtliche Komponente dazu nimmst, viel zu lesen geben, wenn du der Frage umfassend nachspüren möchtest.
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Re: Menschenrechte und ungültige Gesetze
Es geht mir letztlich nicht um das Züchtigungs"recht", sondern sofern in der Literatur existent um wissenschaftliche Diskussionen der Frage, welchen Status Gesetze haben, die die Menschenwürde oder die Menschenrechte antasten. Werden solche Gesetze als ungültig angesehen?
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Re: Menschenrechte und ungültige Gesetze
Meinst du deutsche Gesetze? Die sind schlicht nichtig, da brauch es auch keine Diskussion zu.
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Re: Menschenrechte und ungültige Gesetze
Nein - eigentlich geht es dir nur um die Bestätigung deiner schon vorgefassten Meinung, um diese dann im Wege eines Autoritätsarguments weiterverwenden zu können.Nurmaleinefrage hat geschrieben: ↑Samstag 25. Januar 2020, 20:11 Es geht mir letztlich nicht um das Züchtigungs"recht", sondern sofern in der Literatur existent um wissenschaftliche Diskussionen der Frage, welchen Status Gesetze haben, die die Menschenwürde oder die Menschenrechte antasten.
Ach was? Kannst du das näher erläutern?
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Re: Menschenrechte und ungültige Gesetze
Da kommt es unter anderem auf die Rechtsordnung, aber auch schon auf das jeweilige Recht und seine Schranken an. Ein "Antasten" muss nicht zwingend auch einen Verstoß bedeuten, unabhängig von der Rechtsfolge bzw. dem Gang des Verfahrens bei einem Verstoß gegen höherrangiges Recht (z.B. konkrete Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerde, aber auch besondere Fälle wie NS-Unrecht/ Mauerschützenfälle sind zu differenzieren). Eine pauschale Antwort ist daher nicht einmal für Deutschland möglich, das sind Themen der Staatsrechtslehre, die auf sehr viele Seiten passen. Bei echtem Interesse findest du dazu jedenfalls viel zu lesen.
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Re: Menschenrechte und ungültige Gesetze
Ist denn die Menschenwürde überhaupt ein Grundrecht? Vgl. Art 1 Abs 3 GG?
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Re: Menschenrechte und ungültige Gesetze
Die Frage kann ich jetzt nicht so richtig einordnen
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Re: Menschenrechte und ungültige Gesetze
Vielen Dank Mia (und allen anderen). Die mir vorher unbekannten Themen Verwerfungskompetenz, Fehlerkalkül, absolute Nichtigkeit von Gesetzen u. ä. behandeln das, worum es mir geht, interessant.
- Ara
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Re: Menschenrechte und ungültige Gesetze
Er will sicher auf die Frage hinaus, ob die Entscheidung des BVerfG hinsichtlich der Nichtigkeit einer Norm konstitutiv oder lediglich deskriptiv ist.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Menschenrechte und ungültige Gesetze
Vgl. Schlaich/Korioth, BVerfG, 11. Aufl. 2018, Rn. 379 ff. mwN.
Singularia non sunt extendenda