Hallo zusammen,
ich versuche es ein zweites mal, mit einem Thread.
Wenn ich es als normale Bürgerin richtig verstehe, sind in der FeV Anlage 4: Auflagen und Ausschlüsse festgelegt?
Jetzt meine Fragen gibt es einen Zusatz zu der Anlage 4, falls eine Erkrankung und deren Auflage nicht erfasst sind?
Wenn ja, wo finde ich diese ???
Wenn nein, währen dann weitere Schritte Rechtliche geregelt?
Wenn ja, über welchen § ???
Danke schonmal im Vorfeld
FeV Anlage 4, Erkrankung Unbekannt
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Re: FeV Anlage 4, Erkrankung Unbekannt
§ 11 Abs 2 FeV
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Re: FeV Anlage 4, Erkrankung Unbekannt
Ok Danke,
also ist die Anlage 4 doch eher eine Richtlinie und besagt das nicht aufgeschlüsselt Erkrankungen, nicht unbedingt einen Ausschluss für weitere Auflagen ist. Solange bedenken bestehen?
Ich mach es etwas genauer
PTBS als Erkrankung
Ohne negative Einträge oder Vergehen im Straßenverkehr und im Führungszeugnis.
Ich finde zu dem PTBS halt gar nichts, was die Fahrtauglichkeit angeht, wenn doch nur im Zusammenhang mit Tabletten.
Was aber hier nicht der Fall ist.
also ist die Anlage 4 doch eher eine Richtlinie und besagt das nicht aufgeschlüsselt Erkrankungen, nicht unbedingt einen Ausschluss für weitere Auflagen ist. Solange bedenken bestehen?
Ich mach es etwas genauer
PTBS als Erkrankung
Ohne negative Einträge oder Vergehen im Straßenverkehr und im Führungszeugnis.
Ich finde zu dem PTBS halt gar nichts, was die Fahrtauglichkeit angeht, wenn doch nur im Zusammenhang mit Tabletten.
Was aber hier nicht der Fall ist.
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Re: FeV Anlage 4, Erkrankung Unbekannt
Nein, ganz bestimmt nicht. Ergibt sich aus der zitierten Norm („insbesondere“). Muss man wissen oder einen Anwalt beauftragen. Hier keine Rechtsberatung. Geschlossen.Lady63 hat geschrieben:Ok Danke,
also ist die Anlage 4 doch eher eine Richtlinie und ...
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