Hallo zusammen,
ich habe mir kürzlich Gedanken über einen interessanten Fall gemacht und würde mich freuen Ihre Meinung zu diesem Sachverhalt zu erfahren.
Angenommen ein Hartz4 Empfänger erhält eine Kündigung seiner Mietwohnung, die dieser aber nicht akzeptiert. Nehmen wir an, der Grund ist zB eine Beleidigung. Der Mieter weigert sich auszuziehen.
Wenn der Vermieter jetzt aber einfach das Amt/Jobcenter über die Kündigung des Mieters informiert/leaked, und dem Mieter dadurch seiner Gelder (vorerst) gestrichen werden, sodass ein Zahlungsverzug seiner Rechnungen zwangsläufig eintritt, so ist dem Mieter ja ein, wenn auch immaterieller Schaden entstanden. Zudem ist dies doch auch ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht=?
Oder ist der Vermieter dazu berechtigt diese persönlichen Informationen dritten zugänglich zu machen zur Wahrung seiner Rechte? Der Punkt ist, dass dieser Akt die Rechte des Vermieters nicht wahrt sondern ehr darauf abziehlt dem Mieter zu schaden und öffentlich verächtlich zu machen.
Wie würdet Ihr einen solchen Sachverhalt bewerten?
Mietrecht und Persönlichkeitsrecht
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Re: Mietrecht und Persönlichkeitsrecht
Wir sagen dazu ganz einfach: Im Forum gibt es keine Rechtsberatung.Jean1988 hat geschrieben: ich habe mir kürzlich Gedanken über einen interessanten Fall gemacht und würde mich freuen Ihre Meinung zu diesem Sachverhalt zu erfahren.
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Wie würdet Ihr einen solchen Sachverhalt bewerten?
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