Sachliche Zuständigkeit in sicherheitsrechtlichen Klausuren (Bayern)

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Rudelfuchs
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Sachliche Zuständigkeit in sicherheitsrechtlichen Klausuren (Bayern)

Beitrag von Rudelfuchs »

Hallo Forenmitglieder,

in sicherheitsrechtlichen Klausuren wird die Verbandszuständigkeit manchmal aus Art 6 LStVG (= Landesstraf - und Verordnungsgesetz (Landesrecht Bayern); nicht: Landesstraßenverkehrsgesetz) ermittelt. In manchen sicherheitsrechtlichen Klausuren wird Art 6 LStVG hingegen in der Zuständigkeit überhaupt nicht angesprochen, sondern die Verbandszuständigkeit aus der Rechtsgrundlage ermittelt.

Ich habe dabei erkannt, dass Art 6 LStVG immer herangezogen wird, wenn die Sicherheitsbehörde einen VA erlassen hat und Art 6 LStVG in der Lösung nicht angesprochen wird, wenn die Sicherheitsbehörde eine Verordnung erlassen hat.
Begreifen tue ich aber nicht, wann Art 6 LStVG zur Anwendung kommt und wann nicht bzw warum er nur dann zur Anwendung kommt, wenn die Sicherheitsbehörde einen VA erlassen hat. Kann mir das jemand erklären?

Kann es vielleicht so sein, dass Art 6 LStVG nur dann zur Anwendung kommt, wenn in der Rechtsgrundlage die Verbandszuständigkeit nicht spezieller (lex speciales) geregelt ist und dies ist idR dann der Fall, wenn die Rechtsgrundlage zu einer Verordnung ermächtigt?
Zuletzt geändert von Rudelfuchs am Montag 10. Februar 2020, 10:54, insgesamt 1-mal geändert.
Rudelfuchs
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Re: Sachliche Zuständigkeit in sicherheitsrechtlichen Klausuren

Beitrag von Rudelfuchs »

Weiß wirklich keiner etwas hierzu?
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Tibor
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Re: Sachliche Zuständigkeit in sicherheitsrechtlichen Klausuren

Beitrag von Tibor »

Ich habe im Landesstraßenverkehrsgesetz nichts gefunden.
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Re: Sachliche Zuständigkeit in sicherheitsrechtlichen Klausuren

Beitrag von Rudelfuchs »

Tibor hat geschrieben: Montag 10. Februar 2020, 09:41 Ich habe im Landesstraßenverkehrsgesetz nichts gefunden.
LStVG = Landesstraf - und Verordnungsgesetz (Landesrecht Bayern); nicht: Landesstraßenverkehrsgesetz
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Tibor
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Re: Sachliche Zuständigkeit in sicherheitsrechtlichen Klausuren

Beitrag von Tibor »

Tja, jetzt hast du sicherlich erkannt, warum die keiner hilft. Es fehlte die Angabe zum Bundesland. Die Gesetze heißen eben überall anders. Hier hieß das bspw. AZG.
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Re: Sachliche Zuständigkeit in sicherheitsrechtlichen Klausuren

Beitrag von Rudelfuchs »

Tibor hat geschrieben: Montag 10. Februar 2020, 10:35 Tja, jetzt hast du sicherlich erkannt, warum die keiner hilft. Es fehlte die Angabe zum Bundesland. Die Gesetze heißen eben überall anders. Hier hieß das bspw. AZG.
Sorry ::roll: Fehler behoben
Kasimir
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Re: Sachliche Zuständigkeit in sicherheitsrechtlichen Klausuren

Beitrag von Kasimir »

Tibor hat geschrieben: Montag 10. Februar 2020, 10:35 Tja, jetzt hast du sicherlich erkannt, warum die keiner hilft. Es fehlte die Angabe zum Bundesland. Die Gesetze heißen eben überall anders. Hier hieß das bspw. AZG.
Du kennst wohl nicht das "zweite bayerische Gebot": "Landesgesetze ohne nähere Angabe sind im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland solche des Freistaates Bayern."

Das "erste bayerische Gebot" lautet bekanntlich: "In Bayern ist alles schwerer als im Rest der Bundesrepublik, sogar ein Kilo Mehl."
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Re: Sachliche Zuständigkeit in sicherheitsrechtlichen Klausuren

Beitrag von Rudelfuchs »

Kasimir hat geschrieben: Montag 10. Februar 2020, 11:16
Tibor hat geschrieben: Montag 10. Februar 2020, 10:35 Tja, jetzt hast du sicherlich erkannt, warum die keiner hilft. Es fehlte die Angabe zum Bundesland. Die Gesetze heißen eben überall anders. Hier hieß das bspw. AZG.
Du kennst wohl nicht das "zweite bayerische Gebot": "Landesgesetze ohne nähere Angabe sind im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland solche des Freistaates Bayern."

Das "erste bayerische Gebot" lautet bekanntlich: "In Bayern ist alles schwerer als im Rest der Bundesrepublik, sogar ein Kilo Mehl."
Wieso müssen Leute, die nicht in Bayern studiert haben, immer über dieses Thema reden, wenn irgendwo "Bayern" steht? Dazu gibt es schon 1000000 Posts. Und wenn dir das nicht ausreicht, kannst du dazu ein neues Thema erstellen.

Natürlich erleichtern Modelle wie Abschichtung das Examen enorm. Auch stimmt es, dass in Bayern die abgeprüfte Stoffmenge im Examen größer ist. Denn man schreibt in Bayern im 2. Examen 11 Klausuren und wird in Rechtsgebieten geprüft, die in anderen Bundesländern nicht Prüfungsgegenstand sind (zb Steuerrecht und kollektives Arbeitsrecht). Diese Fakten machen natürlich das bayrische Examen schwieriger. Diese Dinge erzeugen in dir die Befürchtung, dass ein Examen aus Bayern mehr honoriert wird als deines. Daher versuchst du diese Fakten bei jeder Gelegenheit ins lächerliche zu ziehen. Ich kann das aber nicht ändern. Schreib am besten einen Beschwerdebrief an Frau Merkel.
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Re: Sachliche Zuständigkeit in sicherheitsrechtlichen Klausuren

Beitrag von Kasimir »

Rudelfuchs hat geschrieben: Montag 10. Februar 2020, 12:06
Kasimir hat geschrieben: Montag 10. Februar 2020, 11:16
Tibor hat geschrieben: Montag 10. Februar 2020, 10:35 Tja, jetzt hast du sicherlich erkannt, warum die keiner hilft. Es fehlte die Angabe zum Bundesland. Die Gesetze heißen eben überall anders. Hier hieß das bspw. AZG.
Du kennst wohl nicht das "zweite bayerische Gebot": "Landesgesetze ohne nähere Angabe sind im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland solche des Freistaates Bayern."

Das "erste bayerische Gebot" lautet bekanntlich: "In Bayern ist alles schwerer als im Rest der Bundesrepublik, sogar ein Kilo Mehl."
Wieso müssen Leute, die nicht in Bayern studiert haben, immer über dieses Thema reden, wenn irgendwo "Bayern" steht? Dazu gibt es schon 1000000 Posts. Und wenn dir das nicht ausreicht, kannst du dazu ein neues Thema erstellen.

Natürlich erleichtern Modelle wie Abschichtung das Examen enorm. Auch stimmt es, dass in Bayern die abgeprüfte Stoffmenge im Examen größer ist. Denn man schreibt in Bayern im 2. Examen 11 Klausuren und wird in Rechtsgebieten geprüft, die in anderen Bundesländern nicht Prüfungsgegenstand sind (zb Steuerrecht und kollektives Arbeitsrecht). Diese Fakten machen natürlich das bayrische Examen schwieriger. Diese Dinge erzeugen in dir die Befürchtung, dass ein Examen aus Bayern mehr honoriert wird als deines. Daher versuchst du diese Fakten bei jeder Gelegenheit ins lächerliche zu ziehen. Ich kann das aber nicht ändern. Schreib am besten einen Beschwerdebrief an Frau Merkel.
Jetzt fühle ich mich wie die AfD in Thüringen. Manchmal ist es so einfach. :-({|=
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Re: Sachliche Zuständigkeit in sicherheitsrechtlichen Klausuren

Beitrag von Riven »

Rudelfuchs hat geschrieben: Montag 10. Februar 2020, 12:06
Kasimir hat geschrieben: Montag 10. Februar 2020, 11:16
Tibor hat geschrieben: Montag 10. Februar 2020, 10:35 Tja, jetzt hast du sicherlich erkannt, warum die keiner hilft. Es fehlte die Angabe zum Bundesland. Die Gesetze heißen eben überall anders. Hier hieß das bspw. AZG.
Du kennst wohl nicht das "zweite bayerische Gebot": "Landesgesetze ohne nähere Angabe sind im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland solche des Freistaates Bayern."

Das "erste bayerische Gebot" lautet bekanntlich: "In Bayern ist alles schwerer als im Rest der Bundesrepublik, sogar ein Kilo Mehl."
Wieso müssen Leute, die nicht in Bayern studiert haben, immer über dieses Thema reden, wenn irgendwo "Bayern" steht? Dazu gibt es schon 1000000 Posts. Und wenn dir das nicht ausreicht, kannst du dazu ein neues Thema erstellen.

Natürlich erleichtern Modelle wie Abschichtung das Examen enorm. Auch stimmt es, dass in Bayern die abgeprüfte Stoffmenge im Examen größer ist. Denn man schreibt in Bayern im 2. Examen 11 Klausuren und wird in Rechtsgebieten geprüft, die in anderen Bundesländern nicht Prüfungsgegenstand sind (zb Steuerrecht und kollektives Arbeitsrecht). Diese Fakten machen natürlich das bayrische Examen schwieriger. Diese Dinge erzeugen in dir die Befürchtung, dass ein Examen aus Bayern mehr honoriert wird als deines. Daher versuchst du diese Fakten bei jeder Gelegenheit ins lächerliche zu ziehen. Ich kann das aber nicht ändern. Schreib am besten einen Beschwerdebrief an Frau Merkel.
Dafür darf man in Bayern für das 1. Examen Verweise in den Gesetzestexten anfertigen und im 2. Examen einen BauGB-Kommentar UND eine Formularsammlung verwenden. Von wegen schwerer - is' klar, ne?

Übrigens machen 11 statt 8 Klausuren nicht schwerer. Es sorgt nur dafür, dass Ausrutscher nach oben oder unten das Endergebnis nicht so sehr beeinflussen.
Rudelfuchs
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Re: Sachliche Zuständigkeit in sicherheitsrechtlichen Klausuren (Bayern)

Beitrag von Rudelfuchs »

Ich glaube ihr habt alle hart für euer Examen gearbeitet und ich respektiere euch alle fachlich gleichermaßen, egal von welchem Bundesland ihr kommt. Ich merke an euren anderen Antworten, dass ihr es drauf habt. Von daher würde ich vorschlagen, dass wir dieses ewige Thema sein lassen.
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