Moin Leute,
um es direkt an den Anfang zu stellen: Ich halte die aktuellen Maßnahmen für äußerst sinnvoll und habe damit persönlich auch kein Problem. Dennoch habe ich mich gefragt, ob die in den letzten Tagen und Wochen erlassenen Regelungen und Verfügungen tatsächlich verfassungsgemäß sind und einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten könnten?!
Beispiel: Verbot von Gottesdiensten. Meines Erachtens ein offenkundiger Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 u. 2 des Grundgesetzes.
Ebenso das Verbot von Versammlungen (die nicht unter freiem Himmel stattfinden). Meines Erachtens ein klarer Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 GG
In beiden Fällen wurde als Ermächtigungsgrundlage das Infektionsschutzgesetz herangezogen. Wie aber soll ein einfaches Gesetz ein schrankenlos gewährtes Grundrecht einschränken können? Ist das nicht verfassungswidrig?
Vorstellbar wäre eine Verfassungsmäßigkeit der oben genannten Beispiele für mich nur im Wege der praktischen Konkordanz wenn man nämlich die Beschränkung der o.g. Grundrechte aus Gründen des Schutzes von überragenden Verfassungsgütern wie Leben und Gesundheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG zwingend erforderlich wäre. Dies würde sich meiner Meinung nach angesichts der Coronakrise gut vertreten lassen.
Bin auf eure Meinungen gespannt!
Coronavirus und die Einschränkung von schrankenlos gewährten Grundrechten
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Re: Coronavirus und die Einschränkung von schrankenlos gewährten Grundrechten
Das IfSchG ist grds die richtige EGL. Auch bei Einschränkungen über kollidierendes Verfassungsrecht braucht man eine gesetzlich Grundlage. Das IfSchG ist quasi die einfachgesetzliche Ausgestaltung des Art. 2 II GG bzw. dessen einfachgesetzlicher Niederschlag