Grundrechtsverletzung, Prüfung von Ermessensfehlern?
Moderator: Verwaltung
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Grundrechtsverletzung, Prüfung von Ermessensfehlern?
Hey,
wenn ich Grundrechtsverletzungen prüfe, muss ich dann auch auf Ermessensfehler eingehen, wenn der Verwaltung ein Ermessensspielraum zu steht? Wenn ja, wie wäre die Vorgehensweise?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
wenn ich Grundrechtsverletzungen prüfe, muss ich dann auch auf Ermessensfehler eingehen, wenn der Verwaltung ein Ermessensspielraum zu steht? Wenn ja, wie wäre die Vorgehensweise?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
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Re: Grundrechtsverletzung, Prüfung von Ermessensfehlern?
Häh? Das ist doch gerade die Konstellation, für die die Ermessensfehlerdogmatik entwickelt wurde...
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Re: Grundrechtsverletzung, Prüfung von Ermessensfehlern?
Sorry, bis zum Staatsexamen dauert es bei mir noch ein wenig...
Würde man dann einfach bei dem Punkt Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit des Einzelakts auf die Ermessensfehler eingehen?
Würde man dann einfach bei dem Punkt Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit des Einzelakts auf die Ermessensfehler eingehen?
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Re: Grundrechtsverletzung, Prüfung von Ermessensfehlern?
Vielleicht brauchen wir mehr Infos, um welche Grundkonstellation es geht (insbes. prozessuale Situation - vor BVerfG oder Verwaltungsgericht?).
Die Grundrechtsprüfung ist Teil der Ermessensfehlerprüfung, nicht andersherum!
Prüfst du hingegen nur Grundrechte, zB weil es um eine Verfassungsbeschwerde geht, dann kommt es nicht auf die Verletzung einfachen Rechts an, dann prüfst du einfach nur die in Frage kommenden Grundrechte bzw. grundrechtsgleichen Rechte...
Die Grundrechtsprüfung ist Teil der Ermessensfehlerprüfung, nicht andersherum!
Prüfst du hingegen nur Grundrechte, zB weil es um eine Verfassungsbeschwerde geht, dann kommt es nicht auf die Verletzung einfachen Rechts an, dann prüfst du einfach nur die in Frage kommenden Grundrechte bzw. grundrechtsgleichen Rechte...
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Re: Grundrechtsverletzung, Prüfung von Ermessensfehlern?
Vielen Dank für die Antwort!
Genau das ist mein Problem, die Frage bezieht sich einfach nur auf eine Grundrechtsverletzung durch einen Verwaltungsakt.
Darüber hinaus gibt es zu dem Fall jedoch zwei weitere Fragen, die sich auf verfassungsrechtliche Verfahren beschränken.
Der Prüfungsumfang des BVerfG ist ja begrenzt, jedoch geht es in der ersten Frage lediglich um die Grundrechtsverletzung. Die Ermessensfehler sind ja eher typisch für Verwaltungsrechtliche Verfahren. Würde ich bei einer Grundrechtsverletzung dann einfach nur innerhalb der Verhältnismäßigkeit (des Verwaltungsakts) abwägen, ob das Verhalten verhältnismäßig war oder würde ich mögliche Ermessensfehler konkret ansprechen?
Genau das ist mein Problem, die Frage bezieht sich einfach nur auf eine Grundrechtsverletzung durch einen Verwaltungsakt.
Darüber hinaus gibt es zu dem Fall jedoch zwei weitere Fragen, die sich auf verfassungsrechtliche Verfahren beschränken.
Der Prüfungsumfang des BVerfG ist ja begrenzt, jedoch geht es in der ersten Frage lediglich um die Grundrechtsverletzung. Die Ermessensfehler sind ja eher typisch für Verwaltungsrechtliche Verfahren. Würde ich bei einer Grundrechtsverletzung dann einfach nur innerhalb der Verhältnismäßigkeit (des Verwaltungsakts) abwägen, ob das Verhalten verhältnismäßig war oder würde ich mögliche Ermessensfehler konkret ansprechen?
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Re: Grundrechtsverletzung, Prüfung von Ermessensfehlern?
In der Hoffnung, dich bei der Lösung anleiten zu können, stelle ich einmal gegenüber:
Liv_Lorini hat geschrieben: ↑Montag 30. März 2020, 15:35 Der Prüfungsumfang des BVerfG ist ja begrenzt
Welche Ermessensfehler kommen denn in Betracht, die sich nicht schon in der Grundrechtsverletzung (Ermessensüberschreitung) erschöpfen? Überprüft das BVerfG diese?Liv_Lorini hat geschrieben: ↑Montag 30. März 2020, 15:35 oder würde ich mögliche Ermessensfehler konkret ansprechen?
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Re: Grundrechtsverletzung, Prüfung von Ermessensfehlern?
Also, es käme noch eine Ermessensreduktion auf Null in Betracht. Diese könnte, denke ich, aber auch leicht abgelehnt werden.
Würde die vor dem BVerfG geprüft werden bzw. innerhalb der Grundrechtsverletzung?
Wenn der Verwaltungsbehörde generell ein Ermessen zusteht wird dieses einfach nochmal in der Verhältnismäßigkeit bei der Verfassungsmäßigkeit geprüft und wenn keine Ermessensfehler in Betracht kommen, wird dann einfach darauf abgestellt, dass die Entscheidung unverhältnismäßig war oder? Vielen Dank für die Hilfe!
Würde die vor dem BVerfG geprüft werden bzw. innerhalb der Grundrechtsverletzung?
Wenn der Verwaltungsbehörde generell ein Ermessen zusteht wird dieses einfach nochmal in der Verhältnismäßigkeit bei der Verfassungsmäßigkeit geprüft und wenn keine Ermessensfehler in Betracht kommen, wird dann einfach darauf abgestellt, dass die Entscheidung unverhältnismäßig war oder? Vielen Dank für die Hilfe!
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Re: Grundrechtsverletzung, Prüfung von Ermessensfehlern?
Abermals: Hängt davon ab, ob Ablehnung der Ermessensreduktion = Grundrechtsverletzung.Liv_Lorini hat geschrieben: ↑Montag 30. März 2020, 15:55 Also, es käme noch eine Ermessensreduktion auf Null in Betracht. Diese könnte, denke ich, aber auch leicht abgelehnt werden.
Würde die vor dem BVerfG geprüft werden bzw. innerhalb der Grundrechtsverletzung?
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Re: Grundrechtsverletzung, Prüfung von Ermessensfehlern?
Kleiner Nachtrag (etwas abstrakter): ME entstehen deine Probleme dadurch, dass du dich an Begrifflichkeiten festmachst und dann nicht weißt, wann sie genau passen. Diesen Fehler sehe ich Klausuren häufig und ich habe auch in den von mir betreuten AGs immer versucht, dafür zu sensibilisieren. Nicht an Derartiges klammern, sondern einfach sauber prüfen. Wenn man die Probleme, auf die man dann zwangsläufig kommt, mit einem Namen benennen kann, dann ist das schön und gut. Das ist aber nur die Kür, die Pflicht liegt woanders.
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Re: Grundrechtsverletzung, Prüfung von Ermessensfehlern?
Das ist die Antwort.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann