Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Gelöschter Nutzer

Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bekanntlich hat das BVerfG in einer bahnbrechenden Entscheidung zum ersten Mal festgestellt, dass Organe der EU "ultra vires" gehandelt haben. Die Hintergrundgeschichte hierzu kann überall nachgelesen werden. Politisch lässt sich das Urteil durchaus unterschiedlich bewerten, je nach eigener Präferenz und Gewichtung.

Was ich allerdings völlig unverständlich finde, ist die Rezeption, die das Urteil durch Juristen (!) unter Zugrundelegung eines mehr oder weniger juristischen Maßstabes erfährt, gerade etwa im sog. "Verfassungsblog". Weit überwiegend bewerten die Rezensenten die Entscheidung dort äußerst negativ und stellen dem BVerfG ein vernichtendes Zeugnis aus. Hierdurch entsteht der Eindruck, die jeweiligen Autoren seien vor allem politisch enttäuscht von der angeblich "integrationsfeindlichen Wirkung", die ihrer eigenen meist pro-europäischen Haltung zuwider läuft.

Unverständlich finde ich die Rezeption aber vor allem, weil sie jedenfalls in dieser Form häufig auf verfassungsrechtlich nahezu unhaltbaren (teils impliziten) Behauptungen beruht. Hier exemplarisch der folgende kritische Beitrag mit meinen Anmerkungen dazu: "Auf dem Weg zum Richterfaustrecht?" https://verfassungsblog.de/auf-dem-weg- ... austrecht/

Zunächst zweifelt der Autor bereits grundsätzlich die Kompetenz des BVerfG an, über "ultra vires"-Akte überhaupt rechtzusprechen. Denn:
In Art. 344 AEUV haben sich die Mitgliedstaaten sogar Folgendes versprochen: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung der Verträge nicht anders als hierin vorgesehen zu regeln.“ Und als Gericht für das Europarecht ist eben der EuGH vorgesehen.

Seit dem Maastricht-Urteil 1993 beansprucht das BVerfG gleichwohl für sich, Kompetenzüberschreitungen der europäischen Einrichtungen und Organe festzustellen und entsprechende europäische Rechtsakte für in Deutschland unanwendbar zu erklären. (...)

Dieser Ansatz kann auf Dauer nicht gut gehen und war auch von vornherein nicht mit den Verträgen vereinbar, insbesondere mit Blick auf Art. 344 AEUV (siehe oben).
Diese Argumentation ist offensichtlich fehlerbehaftet. Die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in den Verträgen kann nur so weit reichen, wie sich die Mitgliedstaaten verpflichten dürfen bzw. durften. Das wird durch die Verfassung bindend vorgegeben. Wenn die Verfassung aber - wie hier - vorschreibt, dass zumindest ein "Rest" an souveräner Entscheidungsbefugnis beim Bundestag verbleibt und das BVerfG dies überwacht (ohne diese Überwachung wäre dieser Vorbehalt gegenstandslos), dann können sich die Mitgliedstaaten überhaupt nicht verpflichten, derartige Fragen ausschließlich dem EuGH zu überantworten.

Zum eigentlichen Urteilsinhalt betont der Autor:
Aber es ist tatsächlich so, dass das deutsche Verfassungsgericht sich auf den Weg macht, die unabhängige (!) europäische (!!) Zentralbank in seine Schranken zu verweisen.
Auch das ist eine unsinnige begriffliche Argumentation. Die EZB ist unabhängig, aber als europäische Institution natürlich nur so weit, wie die Macht und Kompetenz der EU reicht. Diese findet aber angesichts der fortdauernden deutschen Souveränität und Verfassung, evident ihre Grenze (u.a.) im Grundgesetz.

Anders gewendet: die Macht der EU reicht, wie bereits ausgeführt, nur so weit, wie die Mitgliedstaaten ihr Macht übertragen konnten. Die Grenze hierfür bilden aber u.a. die nationalen Verfassungen. Deshalb kann es denklogisch und verfassungsrechtlich keine "Unabhängigkeit" der EZB jenseits der nationalen Verfassungen geben.
Dass das BVerfG hier mit einer äußerst kühnen Zulässigkeitskonstruktion immer wieder denselben antieuropäischen Klägern ein Forum bietet, denen es ausdrücklich um die Abschaffung der gemeinsamen Währung geht – AfD-Gründer Lucke etwa –, gehört auch zu den befremdlichen Aspekten dieser Rechtsprechung.
Was sollte daran auch nur im Ansatz befremdlich sein? Wenn es, was angesichts der Bedeutung der Verfassung naheliegt und was in ständiger Rspr. so entschieden wurde, ein individuelles "Recht auf Demokratie" jedes Bundesbürgers gibt, dann darf eben jeder Bundesbürger dieses Recht einklagen. Welche subjektiven politischen Ansichten er verfolgt ist dabei vollkommen unerheblich. Entscheidend ist die juristische Bewertung seiner Verfassungsbeschwerde, kein politisch gefärbtes "cui bono?" oder "wehe, die Falschen applaudieren".

Welche Alternative schlägt der Autor denn vor? Soll der Erfolg einer Verfassungsbeschwerde von den politisch genehmen Hintergründen der Beschwerdeführer abhängen? Falls er dies nicht in Erwägung zieht, warum sollte es dann "befremdlich" sein?
Das BVerfG macht nicht das, was seine Aufgabe ist: für Stabilität sorgen.
Der Autor hat offensichtlich keine Ahnung. Das BVerfG hat die Aufgabe, die Vereinbarkeit des staatlichen Handelns mit dem GG zu prüfen. Es soll nicht großzügig über Verstöße gegen die Verfassung hinweg sehen, weil dies "für Stabilität sorgen" würde. Evident verwechselt der Autor Stabilität mit der Verwirklichung seiner eigenen politischen Überzeugungen - die hier, höchstrichterlich festgestellt, mit der Verfassung unvereinbar sind. Folgte man dem Autor, hätte dies bedenkliche Folgen: sollte sich etwa ein Verfassungsgericht auch bei sonstigen Rechtsverstößen des Staates in vornehmer Zurückhaltung üben, da dies ja der "Stabilität" zuträglich sei?

Ich könnte noch ewig fortfahren und es finden sich auch in den übrigen Beiträgen teilweise höchst fragwürdige Behauptungen, aber hierbei will ich es zunächst belassen.

Was ist euer Eindruck?
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Tibor
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Tibor »

FCM ist Europarechtler, kein Verfassungsrechtler. Und die fehlende Kompetenz-Kompetenz der EU/EG ist nun einmal aus hiesiger verfassungsrechtlicher Sicht ein Faktum. Es ist eben ein eher "de lege ferenda politisch wünschenswert" Beitrag. Hierbei müssten die "deutschen Europarechtler" auch mal verstehen, dass ihre Auffassung von Europa eben schon längere Zeit nicht mehr der h.A. aller EU-MS entspricht.
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Gute Punkte. Aber selbst als Europarechtler sollten ihm doch die Grundlagen des Verfassungsrechtes bekannt sein.

Und wenn er sich primär politisch äußern will, dann sollte er das Urteil nicht aus angeblich juristischer Perspektive kritisieren.

Leider fällt mir das beim Verfassungsblog sehr häufig auf. Dort werden nicht selten politische Überlegungen oder stark politisch beeinflusste Positionen als vermeintlich rechtliche Erwägungen präsentiert. Obergerichtliche Entscheidungen werden ohne nachvollziehbare Begründung bejubelt (wenn sie der eigenen, offensichtlich politischen Weltanschauung entsprechen) oder scharf kritisiert (wenn nicht). Dies gerne unter völliger Verkennung oder jedenfalls Außerachtlassung des eigentlichen rechtlichen Maßstabs.
Stattdessen wird recht transparent argumentiert mit:
- wem nützt das Urteil, den "Richtigen" ("Schwachen") oder den Falschen?
- wer freut sich über das Urteil?
- welches "Zeichen" setzt das Urteil?

All diese Erwägungen sind jenseits des laienhaften Feuilletons aber nicht geeignet, eine ernsthafte Kritik zu begründen.
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Tibor
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Tibor »

Das ist doch aber ein Problem aller Staatsrechtler. Auch wenn das BVerfG mal „einen raushaut“ erkennt man doch oft schon die politische Neigung der Anmerkenden. Staatsrecht ist nun einmal auch verrechtlichte Politik.
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Strich »

Suchender_ hat geschrieben: Donnerstag 7. Mai 2020, 14:16 Gute Punkte. Aber selbst als Europarechtler sollten ihm doch die Grundlagen des Verfassungsrechtes bekannt sein.
Hahahahahahahahahaha Das erinnert mich an ein Europarechtsseminar in das ich einfach eines Freundes wegen und wil ich nichts anderes zu tun hatte gegangen bin. Als damals noch unbedarfter Rechtsphilosophiestudent mit ca. 4 Semestern leichten Berührungen mit den üblichen Verdächtigen, haben mich einige Ansichten der Europarechtler irritiert, also um nicht zu sagen, die lebten offensichtlich in einer völlig anderen Welt.

Für Europarechtler beginnt das Denken erst ab den Verträgen. Ich hatte immer das Gefühl, dass Europarecht wesentlich axiomatischer im Ausgangspunkt ist, als der Rest der Rechtsordnung, was auch Sinn macht, weil sich die "Verfassung" Europas ja nur selten und faktisch wesentlich schwerer ändert. Es war jedenfalls sehr interressant eine so unterschiedlichen Sicht auf die Rechtsordnung zu sehen. Die Normenhierachie, die ich einmal 2005 gelernt habe, ist ja klamm heimlich einfach geändert worden: Das "Europarecht" steht ja mittlerweile über den einfachen Gesetzen und dem "einfachen" Grundgesetz. Die Entscheidung zu § 622 Abs. 2 BGB a.F. habe ich damals beispielsweise nicht verstanden. Es hieß immer nur Anwendungsvorrang, kein Geltungsvorrang (hatten wir die Diskussion hier nicht schon mal?). Was aber soll die Nichtanwendung einer Norm anderes sein, als Geltungsvorrang? Und ich meine auch vor kurzem eine BGH Entscheidung gelesen zu haben, in denen der BGH meinte, dass eine Norm nicht europarechtskonform ausgelegt werden könne und deshalb vorgelegt werden müsse, weil der BGH die Norm nicht einfach unangewendet lassen kann. Das wäre dann aber eine 180 Grad Kehrtwende zu § 622 Abs. 2 BGB a.F. (ich hätte mir das aufschreiben sollen! ich suche es bei Gelegenheit mal, falls es nicht spontan jemand weiß)

Der Verfassungsblog ist ganz überwiegend "Transatlantikpropaganda", was schade ist. Ein ähnliches juristisches Format gibt es ja nicht. Echauffierst du dich eigentlich auch, wenn die Polizei in der taz immer als böse dargestellt wird oder die Bild nur Einzeiler produziert? Also ich meine, man weiß doch was man beim Verfassungsblog kriegt?
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von sai »

Man sollte das, was im Verfassungsblog veröffentlicht wird, nicht ernster nehmen als nötig. Der Blog, die Beiträge und die Kommentare kommen regelmäßig aus einem völlig praxisfernen links-liberalen bis linken Elfenbeinturm (das sage ich als jemand, der selbst links-liberal ist und lange in dem Elfenbeinturm gelebt hat). Alles, was in eine andere Richtung geht, ist dort - wie man insbesondere an der erneuerten Moderationspolitik sehen kann - offensichtlich nicht erwünscht.
Gelöschter Nutzer

Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke für diese Infos, das war mir nicht so deutlich bewusst. Mir ist die teilweise sehr deutliche subjektive Färbung durchaus aufgefallen, dachte aber, sie sei möglicherweise auf meinen eigenen Bias oder mein mangelndes Verständnis von Völker- und Europarecht zurückzuführen.

Tatsächlich finde ich es sehr ernüchternd, dass offensichtlich selbst Juristen, die nicht ganz dumm oder vielleicht sogar prinzipiell intelligent sind, derart unfähig oder unwillens sind, gewisse Fragen einer einigermaßen rationalen, nüchternen Prüfung zu unterziehen. Stattdessen lassen sie gerne wortgewaltig den eigenen politischen Ansichten freien Lauf.
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Tibor »

Irgendeiner muss doch in totalitären Systemen den Mitläufer machen. Ich empfehle immer wieder gern: Ingo Müller, Furchtbare Juristen.
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Sektnase »

Die BRD als linksliberal-totalitäres System? Bist am saufen?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Tibor »

Ich meine nur, dass es immer Menschen gibt, die zwar hochintelligent sind, aber dennoch das Große-Ganze nicht blicken.
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Strich »

Das liegt daran, dass sich die Leute zu sehr darauf fokussieren, was die Leute denken und sagen und weniger auf das was die Leute konkret tun. Als unser OB hier den Katastrophenfall ausgerufen hat gabs auch gleich ne Reflexklage vor dem VG. die Frage ist doch aber zunächst: Was konkret tut diese Maßnahme.

Schaut man nach Ungarn oder Polen, kann ich die Schnappatmer schon sehen. Da kommt es schon gar nicht mehr darauf an, was die Reformen konkret bedeuten. Mich verunsicheren auch die Wetzlars dieser Republik weit mehr, als irgendwelche 200 Mann Demos von Rechten/Linken.

Eine Strafnorm, die ausdrückt: Menschen töten ist strafbar, tut erstmal nichts ...

an der Stelle verlasse ich einfach mal fluchtartig die Debatte ^^
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Windscheid »

Suchender_ hat geschrieben: Donnerstag 7. Mai 2020, 13:11 Was ich allerdings völlig unverständlich finde, ist die Rezeption, die das Urteil durch Juristen (!) unter Zugrundelegung eines mehr oder weniger juristischen Maßstabes erfährt, gerade etwa im sog. "Verfassungsblog". Weit überwiegend bewerten die Rezensenten die Entscheidung dort äußerst negativ und stellen dem BVerfG ein vernichtendes Zeugnis aus. Hierdurch entsteht der Eindruck, die jeweiligen Autoren seien vor allem politisch enttäuscht von der angeblich "integrationsfeindlichen Wirkung", die ihrer eigenen meist pro-europäischen Haltung zuwider läuft.
Der Verfassungsblog hat eine bestimmte Färbung, die nicht unbedingt das wiedergibt, was tatsächlich die Mehrheitsmeinung darstellt. Dass er der berühmteste Verfassungsrechtsblog ist, ändert ja nichts daran, dass der Einäugige unter den Blinden König ist. Für mich ist der Blog jedenfalls - übertrieben gesprochen - schon länger ein Sammelbecken von Integrations-Fetischisten, die da teilweise seltsame rechtliche Verrenkungen und Verdrehungen mit eindeutiger politischer Färbung anstellen. Also letztlich genau das Personal, aus dem sich der EuGH rekrutiert... :D
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Tibor »

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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von sai »

Tibor hat geschrieben: Freitag 8. Mai 2020, 18:39 Der EuGH „antwortet“:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0058de.pdf
„Wie andere Träger öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten sind auch die nationalen Gerichte verpflichtet, die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu garantieren.“

Quelle: EuGH

So einfach kann man aufzeigen, was das ganze Problem ist.
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Windscheid »

Man könnte als EuGH-Richter vielleicht einmal etwas weiter als vom Schreibtisch bis zur Tür des selbst gezimmerten Elfenbeinturms denken und bei dieser Einkehr erkennen, dass man in dieser Angelegenheit nicht mehr europäisches Recht ausgelegt, sondern entsprechend der eigenen Agenda, sich immer mehr Kompetenzen zuzuschustern, passend gemacht hat. Aber vielleicht erwarte ich da auch zu viel.
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