Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Windscheid
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Windscheid »

Swann hat geschrieben: Mittwoch 13. Mai 2020, 08:33

Ich sehe nicht, was daran unvermeidlich ist. Unabhängig davon, wie man die Entscheidung bewertet, ist das im hohen Maße fragwürdig.
Wenn teilweise eine GG-Änderung in Betracht gezogen wird, um dem BVerfG Kompetenzen zu entziehen, ist es wohl notwendig, dass man sich von dort aus äußert. Was gerade von "progressiven" Kräften des Bundestags dazu vom Stapel gelassen wurde, war offene Verachtung der Verfassung. Das einzufangen bewahrt später vor viel größerem Ärger. Ich denke, das befindet sich noch innerhalb der Grenzen des Auftrags des BVerfG.
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famulus
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von famulus »

Ein daran mitgewirkt habender Richter fabuliert ohne Not in (bzw. hinter der Paywall) einer Zeitung über die druckfrische (und nicht einstimmig ergangene) Entscheidung. Das ist m. E. schon schräg.
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Swann »

Suchender_ hat geschrieben: Mittwoch 13. Mai 2020, 10:06 Warum meinst du?
Weil ein Gericht sich in seinen Entscheidungen äußert und nicht in Interviews des Berichterstatters. Urteilsbegleitende Interviews von Richtern wie die Entscheidung verstanden werden soll oder was sie von der Rezeption der Entscheidung halten, gefährden Strukturprinzipien des Rechtsstaats. Denn eine wesentliche Begrenzung der Gestaltungsmacht der dritten Gewalt ist, dass Richter nicht sua sponte tätig werden können, sondern nur wenn und soweit ein Verfahren bei ihnen anhängig ist. Daher sollte von Hinweisbeschlüssen, die nur mit Blick auf die Öffentlichkeit erlassen werden, nur vorsichtig Gebrauch gemacht werden und Auslegungshilfen per Interview sollten sich Richter ganz verkneifen.
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Swann »

Windscheid hat geschrieben: Mittwoch 13. Mai 2020, 14:59
Wenn teilweise eine GG-Änderung in Betracht gezogen wird, um dem BVerfG Kompetenzen zu entziehen, ist es wohl notwendig, dass man sich von dort aus äußert.
Nein, gerade dann ist es notwendig, sich nicht in gefälligen Interviews zu äußern. Wenn die Konsequenz einer Entscheidung die Änderung der Rechtslage durch den Gesetzgeber ist, dann ist das grundsätzlich hinzunehmen. Wenn man meint, dass eine bestimmte Änderung so katastrophal wäre, dass die grundgesetzliche Ordnung gefährden würde und man ferner annimmt, dass diese Änderung hinreichend wahrscheinlich ist, dann ist ein Interview der völlig falsche Ort, um da gegenzuwirken, weil viel zu läppisch.
Was gerade von "progressiven" Kräften des Bundestags dazu vom Stapel gelassen wurde, war offene Verachtung der Verfassung. Das einzufangen bewahrt später vor viel größerem Ärger. Ich denke, das befindet sich noch innerhalb der Grenzen des Auftrags des BVerfG.
Ich wüsste nicht, dass es dem Auftrag des BVerfG entspräche, Auslegungshinweise per Interview zu geben. Das ist m.E. völlig absurd und auch wenn man das Urteil abfeiert wie du es tust, sollte dir das doch den nüchternen Blick auf die Schädlichkeit dieser Praxis nicht verstellen.
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Swann hat geschrieben: Mittwoch 13. Mai 2020, 16:42
Suchender_ hat geschrieben: Mittwoch 13. Mai 2020, 10:06 Warum meinst du?
Weil ein Gericht sich in seinen Entscheidungen äußert und nicht in Interviews des Berichterstatters. Urteilsbegleitende Interviews von Richtern wie die Entscheidung verstanden werden soll oder was sie von der Rezeption der Entscheidung halten, gefährden Strukturprinzipien des Rechtsstaats. Denn eine wesentliche Begrenzung der Gestaltungsmacht der dritten Gewalt ist, dass Richter nicht sua sponte tätig werden können, sondern nur wenn und soweit ein Verfahren bei ihnen anhängig ist. Daher sollte von Hinweisbeschlüssen, die nur mit Blick auf die Öffentlichkeit erlassen werden, nur vorsichtig Gebrauch gemacht werden und Auslegungshilfen per Interview sollten sich Richter ganz verkneifen.
Das kann man auch anders sehen, wie etwa auch Voßkuhle es bereits seit langem handhabt. Mit den von dir genannten Strukturprinzipien hat das mE nichts zu tun:

Dass ein Richter nicht von sich aus Fälle entscheiden kann, sagt nichts darüber aus, ob und in welcher Form er sich äußern kann. Seinen Äußerungen mag insoweit ejne politische Bedeutung zukommen, aber eben keine rechtliche, die alleine geeignet wäre, das Gefüge der Gewaltenteilung zu gefährden. Nebenbei sei angemerkt, dass es konkret gerade nicht um ein eigenmächtiges Tätigwerden geht, sondern um eine konkrete Entscheidung infolge von Verfassungsbeschwerden.

Ich halte einen gewissen Austausch zwischen Richtern und Öffentlichkeit vielmehr sogar für äußerst wünschenswert, erlaubt er doch einen gewinnbringenden Diskurs. Hiervon können alle Seiten profitieren, gerade auch die Öffentlichkeit, die oftmals mit den komplizierten Urteilen und Pressemitteilungen wenig anzufangen weiß. Transparenz ist dabei ein ureigener demokratischer Wert.
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Strich »

Swann hat geschrieben: Mittwoch 13. Mai 2020, 16:42
Suchender_ hat geschrieben: Mittwoch 13. Mai 2020, 10:06 Warum meinst du?
Weil ein Gericht sich in seinen Entscheidungen äußert und nicht in Interviews des Berichterstatters. Urteilsbegleitende Interviews von Richtern wie die Entscheidung verstanden werden soll oder was sie von der Rezeption der Entscheidung halten, gefährden Strukturprinzipien des Rechtsstaats. Denn eine wesentliche Begrenzung der Gestaltungsmacht der dritten Gewalt ist, dass Richter nicht sua sponte tätig werden können, sondern nur wenn und soweit ein Verfahren bei ihnen anhängig ist. Daher sollte von Hinweisbeschlüssen, die nur mit Blick auf die Öffentlichkeit erlassen werden, nur vorsichtig Gebrauch gemacht werden und Auslegungshilfen per Interview sollten sich Richter ganz verkneifen.
Hmm sehe ich nicht so. Erstens ist das im Vw-Verfahren auch geschehen und alle haben es beklatscht. Zweitens steht es jedem Richter frei, eine Entscheidung der Kollegen zu kritisieren. Machen wir hier doch auch ständig. Bezogen auf die eigenen Verfahren (oder auf Verfahren, die man mal selbst entscheiden könnte) ist Zurückhaltung geboten, da gehe ich ja noch mit. Aber einen Ausschluss sehe ich nicht. Das Sondervotum ist doch schon ein Fremdkörper. Und wie ein alter weiser Mann hier im Forum einmal vor Äonen sagte: Das BVerfG ist auch kein gewöhnliches Gericht, sondern Verfassungsorgan.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Swann »

Strich hat geschrieben: Mittwoch 13. Mai 2020, 17:45 Hmm sehe ich nicht so. Erstens ist das im Vw-Verfahren auch geschehen und alle haben es beklatscht.
Das ist jetzt ein so mittel überzeugendes Argument. Zudem kann man Hinweisbeschlüssen kritisch gegenüberstehen, aber das ist noch meilenweit von Interviews nach Urteilsverkündung entfernt.
Zweitens steht es jedem Richter frei, eine Entscheidung der Kollegen zu kritisieren. Machen wir hier doch auch ständig. Bezogen auf die eigenen Verfahren (oder auf Verfahren, die man mal selbst entscheiden könnte) ist Zurückhaltung geboten, da gehe ich ja noch mit. Aber einen Ausschluss sehe ich nicht. Das Sondervotum ist doch schon ein Fremdkörper. Und wie ein alter weiser Mann hier im Forum einmal vor Äonen sagte: Das BVerfG ist auch kein gewöhnliches Gericht, sondern Verfassungsorgan.
Mit diesem Vorgehen sägt das BVerfG aber auf dem Ast, auf dem es sitzt, denn seine Legitimität und letztlich sein Einfluss rühren daher, dass es ein Verfassungsorgan ist, aber kein gewöhnliches Verfassungsorgan. Ich bezweifle, dass es der Akzeptanz von Entscheidungen aus Karlsruhe förderlich ist, wenn in der Folgewoche der Berichterstatter bei Lanz das Urteil verteidigt.
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Sektnase »

famulus hat geschrieben: Mittwoch 13. Mai 2020, 15:43 Ein daran mitgewirkt habender Richter fabuliert ohne Not in (bzw. hinter der Paywall) einer Zeitung über die druckfrische (und nicht einstimmig ergangene) Entscheidung. Das ist m. E. schon schräg.
This. Grade bei so einem Thema, bei dem man sich als das einzig dem (Verfassungs-)Recht verpflichtetes Gericht darstellt und das Bild vom bösen machtgeilen EuGH zeichnet. Mächtige Egos auf allen Seiten, vom Recht mal abgesehen.
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Brainiac »

Gezeichnet worden sein dürfte eher das Bild einer machtgeilen Kommission/EZB und einem willfährigen EuGH. Ganz fernliegend ist das nicht.
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von sai »

Ob ein Zeitungsinterview des Berichterstatters jetzt das Mittel der Wahl ist, um die eigene Entscheidung zu verteidigen, darüber mag man sicherlich streiten. Wir sollten uns aber alle etwas zurückhalten, was die Bewertung des Verhältnisses zwischen BVerfG und EuGH und der dortigen Kollegen untereinander angeht. Kein Mensch weiß doch, was im Hintergrund passiert, besprochen wurde/wird oder vorgefallen ist. Voßkuhle hat es in dem Zeit-Interview ja auch nochmal bekräftigt. Die wissen schon ganz genau, was sie mit ihren Entscheidungen "anrichten". Ich finde es daher durchaus etwas vermessen, wenn teilweise das Bild naiver Verfassungsrichter in die Welt gesetzt wird, die eine Entscheidung treffen und jetzt angeblich von deren Folgen überrascht werden. So ist es ganz sicher nicht.
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Sektnase »

sai hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2020, 09:19"
Ich finde es daher durchaus etwas vermessen, wenn teilweise das Bild naiver Verfassungsrichter in die Welt gesetzt wird, die eine Entscheidung treffen und jetzt angeblich von deren Folgen überrascht werden. So ist es ganz sicher nicht.
Ob das für die Richter spricht, ist dann aber ne andere Frage.
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Es ist beschämend, dass die folgenden nüchternen Aussagen ganz offensichtlich von der Mehrheit der deutschen Europarechtler, auch und gerade auf dem Verfassungsblog, schlicht ignoriert werden:

"Solange wir nicht in einem europäischen Staat leben, richtet sich die Mitgliedschaft eines Landes nach seinem Verfassungsrecht" (...) "Dabei sollte [die europäische Kommission] zur Kenntnis nehmen, dass Deutschland und die meisten anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gar nicht hätten beitreten dürfen, wenn es den vom EuGH angenommenen schrankenlosen Anwendungsvorrang des Europarechts vor dem Grundgesetz gäbe."

(Peter M. Huber)

Das mag man ja kritisieren, aber es ist absurd, dass es nicht einmal zur Kenntnis genommen wird.
Windscheid
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Windscheid »

Suchender_ hat geschrieben: Mittwoch 13. Mai 2020, 16:58 Ich halte einen gewissen Austausch zwischen Richtern und Öffentlichkeit vielmehr sogar für äußerst wünschenswert, erlaubt er doch einen gewinnbringenden Diskurs. Hiervon können alle Seiten profitieren, gerade auch die Öffentlichkeit, die oftmals mit den komplizierten Urteilen und Pressemitteilungen wenig anzufangen weiß. Transparenz ist dabei ein ureigener demokratischer Wert.
Sehe ich auch so. Grundsätzlich gebietet sich natürlich eine richterliche Zurückhaltung bei öffentlichen Debatten, aber in solchen Fällen sehe ich es auch als Obliegenheit eines Verfassungsorgans an, das Ganze außerhalb prozessualer Fachsprache verständlich zu machen und einzuordnen. Ganz ehrlich, so viele Leute beschweren sich über komplizierte Behördensprache und die Gerichte fordern ja selbst stets ein, dass die Exekutive den Bürger nicht hängen lassen darf, sondern in gewissem Maße auch helfen und unterstützen muss. Diese Verpflichtung findet ihr Ende aber nicht an der Schwelle der Gerichtsgebäude, wir sind ja kein preußischer Obrigkeitsstaat mehr.
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Strich »

Swann hat geschrieben: Mittwoch 13. Mai 2020, 21:15 ...

Mit diesem Vorgehen sägt das BVerfG aber auf dem Ast, auf dem es sitzt, denn seine Legitimität und letztlich sein Einfluss rühren daher, dass es ein Verfassungsorgan ist, aber kein gewöhnliches Verfassungsorgan. Ich bezweifle, dass es der Akzeptanz von Entscheidungen aus Karlsruhe förderlich ist, wenn in der Folgewoche der Berichterstatter bei Lanz das Urteil verteidigt.
Die einzige Quelle des Einflusses die das BVerfG besitzt, hat es in der Akzeptanz der Bevölkerung. Was will es denn machen, wenn die anderen Gewalten es schlicht ignorieren so wie der Bundesfinanzminister seit jeher die Entscheidungen des BFH ignoriert? Letzterer, seine Entscheidungen und gerade die Nichtanwendungserlasse sind in der Bevölkerung nahezu unbekannt (Tibor jetzt nicht weinen, ok, aber das ist so). Klar fällt das beim BverfG aufgrund der Gesetzeskraft schwer, aber die ist nur einfachgesetzlich verankert und vor dem Demokratieprinzip auch eher schwieriger zu rechtfertigen.

Und ja das mit Lanz wäre abträglich. Aber ich bleibe dabei. Das BVerfG kann das machen. Ob es hilft ist eine andere Frage. Ich sehe aber nicht, wie die beiden Interviews geschadet hätten? Was konkret soll denn jetzt so schlimm sein?
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Re: Unverständliche Rezeption des BVerfG-Urteils zur EZB

Beitrag von Tibor »

Strich hat geschrieben:... Was will es denn machen, wenn die anderen Gewalten es schlicht ignorieren so wie der Bundesfinanzminister seit jeher die Entscheidungen des BFH ignoriert? Letzterer, seine Entscheidungen und gerade die Nichtanwendungserlasse sind in der Bevölkerung nahezu unbekannt (Tibor jetzt nicht weinen, ok, aber das ist so). ...
Ein normales Bundesgericht trifft eine Entscheidung in einem konkreten Einzelfall. Wenn ein Beteiligter meint, dass aus der Entscheidung für ihn abstrakt nichts abzuleiten ist, dann ist das eine Entscheidung, die man in der Gewaltenteilung zu akzeptieren hat. Der Nichtanwendungserlass betrifft ja nicht den konkreten Fall, der vom BFH entschieden wurde, sondern vermeintlich gleichgelagerte Konstellationen. Diese Praxis ist also nur problematisch, wenn das Bundesgericht auch rechtsschöpferisch tätig war. Allein die Tatsache, dass der BFH eine bislang offene Rechtsfrage beantwortet hat, führt nicht zu Richterrecht. Es steht der Finanzverwaltung deshalb frei, eine abweichende Beantwortung in einem anderen Fall zu erreichen.
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