Hallo. Mal angenommen, die aufschiebende Wirkung einer AK entfällt schon nach § 80 II Nr. 1 - 3 VwGO, die zuständige Behörde ordnet nun aber - warum auch immer - zusätzlich die sofortige Vollziehung des VA nach § 80 II Nr. 4 VwGO an.
Wie wirkt sich dies auf meine Prüfung aus? Prüfe ich § 80 V S. 1 Alt. 1 VwGO ("Anordnung") oder § 80 V S. 1 Alt. 2 VwGO ("Wiederherstellung") der aufschiebenden Wirkung?
§ 80 II Nr. 1 - 3 VwGO + Anordnung der sofortigen Vollziehung
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§ 80 II Nr. 1 - 3 VwGO + Anordnung der sofortigen Vollziehung
Zuletzt geändert von Rookieoftheyear am Donnerstag 21. Mai 2020, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: § 80 II Nr. 1 - 3 VwGO + Anordnung der sofortigen Vollziehung
Ersteres. Die Anordnung ist gegenstandslos.
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Re: § 80 II Nr. 1 - 3 VwGO + Anordnung der sofortigen Vollziehung
Dankeschön.Suchender_ hat geschrieben: ↑Mittwoch 20. Mai 2020, 20:25 Ersteres. Die Anordnung ist gegenstandslos.