Nicht-förmliches Verwaltungsverfahren

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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allround
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Nicht-förmliches Verwaltungsverfahren

Beitrag von allround »

Hallo zusammen!
Gibt es hier jemanden, der den Kopp/Ramsauer VwVfG zur Hand hat und mir ggf. §10 VwVfG (Rn 7-10) schicken könnte? :-)
Meine Uni-Bib hat corona-bedingt zu, sodass ich da leider nicht hin kann.

Geht um die Frage, ob eine Behörde den Zugang eines Antrags dahingehend einschränken kann, dass es Anträge per Fax oder per Post ablehnt(kein Schriftformerfordernis gesetzlich vorgeschrieben).
Ich bin der Meinung: Nö (Einfachheit, Schnelligkeit, Nichtförmlichkeit d Verfahrens, §10 VwVfG), wegen 24 ABS.3 VwVfG Finde bei Beck und Juris auch nix gegenteiliges. Außer vielleicht aufgrund des Verfahrensermessens oder Organisationsermessens? Allerdings machen Behörden es dauernd so (wie ich es beim Googlen gefunden hab ;-).

Danke für eure Hilfe!

Nein, keine Rechtsberatung. :)
Herr Schraeg
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Re: Nicht-förmliches Verwaltungsverfahren

Beitrag von Herr Schraeg »

"Sofern in Rechtsvorschriften keine besondere Form der Antragstellung vorgesehen ist, darf die Behörde von sich aus grundsätzlich keine besondere Form verlangen. Ein Antrag kann daher auch mündlich, fernmündlich oder per e-mail gestellt werden. Allerdings müssen Anträge ihrerseits bestimmte inhaltliche Mindesterfordernisse erfüllen, damit über sie entschieden werden kann (s näher hierzu § 22 Rn 43a). Daran wird es insbesondere bei mündlich oder fernmündlich gestellten Anträgen häufig fehlen....Eine Ermächtigung, eine elektronische Antragstellung zu verlangen folgt aus § 10 nicht." (Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Auflage 2019, Rn 10 zu § 10).
allround
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Re: Nicht-förmliches Verwaltungsverfahren

Beitrag von allround »

Dankeschön! Super :)
Das hilft mir sehr!

Finde es dann umso krasser, dass so viele Behörden es anders machen :D
Aber egal....

Danke :)
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