Überprüfung Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft SGB II

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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tryme
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Überprüfung Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft SGB II

Beitrag von tryme »

Hallo,

ich schildere mal folgenden hypothetischen Fall und bitte Euch um Eure Einschätzung:

Ein Mann wird im August 2018 arbeitslos, er wohnt allein und beginnt Alg2 zu beziehen. Im November 2018 zieht er mit seiner Freundin
zusammen, meldet dieses aber nicht als Bedarfsgemeinschaft im Sinne der Einstehensgemeinschaft nach §7 und §9 SGB II, sondern als Wohngemeinschaft.
Im Oktober 2019 findet er endlich Arbeit und meldet sich aus dem Alg2-Bezug ab. Im März 2020 wird er erneut arbeitslos und stellt wieder einen
Antrag auf ALG2. Nach 2 Wochen im Leistungsbezug findet er wieder einen Job und meldet sich ab.
Nun kommt das jobcenter im Juni 2020 und möchte einen Hausbesuch zwecks Überprüfung der Einstehensgemeinschaft für den Leistungsbezug der zwei Wochen im März/April durchführen. Dazu wird der Betreffende aufgefordert, einen Termin zum Besuch mit dem Sachbearbeiter auszumachen.

Der Betreffende ist froh, nicht mehr vom Amt abhängen zu müssen und sein Leben langsam wieder in Bahnen gelenkt zu bekommen.

Nun besteht die Befürchtung, dass bei der Feststellung einer Einstehensgemeinschaft für den Leistungsbezug im März/April die Leistungen
zurückgefordert werden kann, weil die Partnerin des Mannes ausreichend verdient. Zudem könnte eine rückwirkende Rückforderung von 11
Monaten Alg2 für die Zeit 2018/19 ermöglicht werden, wie seht ihr das?



Die Wohnungsbesichtigung kann verweigert werden, okay. Bei der Feststellung der Einstehensgemeinschaft kann "dem Anschein nach" entschieden werden. Ein 12-monatiges Zusammenleben kann ebenso als Indiz für eine Einstehensgemeinschaft gewertet werden, was zumindest in der ersten
Phase der Arbeitslosigkeit (11/18-10/19) knapp unterschritten, aber für März/April 2020 überschritten ist.
Nun liegt es dem Mann daran, Schaden abzuwenden und keine Nachzahlungen leisten zu müssen. Er hat Arbeit und ist nicht mehr auf das Amt
angewiesen. Jetzt mehrere Monate Alg2 zu zahlen würde die Beziehung belasten und könnte in eine Privatinsolvenz führen, da der jetzige
Job nur knapp über dem Mindestlohn liegt.

Was meint Ihr, wie würdet Ihr das rechtlich einschätzen? Was kann der Mann tun, um Nachzahlungen abzuwenden?`
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Tibor
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Re: Überprüfung Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft SGB II

Beitrag von Tibor »

tryme hat geschrieben:
ich schildere mal folgenden hypothetischen Fall ...
... und morgen kommt der Osterhase und bringt Christbaumschmuck.

Hier keine Rechtsberatung. Forenregeln lesen.

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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