Guten Tag an alle,
die Situation:
ein Kundenparkplatz (markiert mit Privatschild oder evtl. auch nicht), der quasi öffentlich bzw. halböffentlich zugänglich ist (wenn das Kundenparkschild ins Schaufenster gestellt wird).
Der Stellplatz ist nicht abgegrenzt, kann also frei benutzt werden.
Laut Ordnungsamt können die kein Knöllchen verteilen, wenn das Kundenparkschild (Privat-Raum) ausgehängt ist.
Mich würde einfach interessieren, ob - privat oder öffentlich - eine Person ihren Sperrmüll ohne Absprache einfach abstellen darf
Sperrmüll, privates Grundstück
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Re: Sperrmüll, privates Grundstück
Keine Rechtsberatung, siehe oben.