Rechtsschutz der Gemeinde gegen Ersetzung des Einvernehmens / Baugenehmigung

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Subbuteo
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Rechtsschutz der Gemeinde gegen Ersetzung des Einvernehmens / Baugenehmigung

Beitrag von Subbuteo »

Moin,

ich bin in einem AG-Fall gerade auf den Hinweis gestoßen, dass die Gemeinde sowohl Rechtsschutz im Wege der Anfechtungsklage gegen die Ersetzung des Einvernehmens als auch im Wege der Drittanfechtungsklage unmittelbar gegen die Baugenehmigung suchen kann. Dabei soll der erste Weg aufschiebende Wirkung haben, der zweite jedoch wegen § 212a BauGB gerade nicht.

Grds. würde ich davon ausgehen, dass die Gemeinde gegen die Baugenehmigung vorgeht, damit diese nicht bestandskräftig wird. Der Baubeginn wird dann durch Antrag nach § 80a III VwGO verhindert.
Kann der Gemeinde jetzt der Verzicht auf die unmittelbare Klage gegen die Ersetzung als VA (= wohl hM in Nds) jetzt noch irgendwie nachteilig sein?
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