Kostengünstige Beendigung Klageverfahren

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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AlicImWunderland
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Kostengünstige Beendigung Klageverfahren

Beitrag von AlicImWunderland »

Hallo zusammen,

ich stelle mir gerade folgende Frage:

Nehmen wir an Behörde A erlässt gegen K einen - materiell rechtmäßigen - belastenden VA-Bescheid. A hat K zuvor aber nicht nach 28 I VwVfG angehört.
Folge: Bescheid formell rw, Anfechtungsklage begründet, Kosten trägt das Land.

Klage wird also erhoben. Nun holt die Behörde die Anhörung gemäß §45 VwVfG vor der letzten Tatsacheninstanz nach, befasst sich auch mit den Einwänden des K, bleibt aber bei dem Bescheid.
Folge: Bescheid nun rechtmäßig, Anfechtungsklage unbegründet, Kosten trägt der Kläger.

Was ist nun als Kläger zu tun um die Kostenlast zu vermeiden? Gibt es da eine Möglichkeit?

Klage durchziehen -> Bringt nix, keine erfolgsaussicht.
Klage zurücknehmen - > Wenn ich §155 II VwGO richtig verstehe trägt der Zurücknehmende da IMMER die Kosten (höchstens Ermäßigung Anwaltskosten?! Wäre ja zumindest im ZivR so...bin nicht so der große Örechtler :D )

Mir fällt nur noch ein: Erledigungserklärung, §161 II VwGO.
Aber was sind da genau die Folgen?

A. Wenn Beklagter zustimmt oder nichts unternimmt:
Übereinstimmende Erledigungserklärung. Verfahren endet durch Beschluss.
Kosten:
"Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht außer in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 4 nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluß; der bisherige Sach- und Streitstand ist zu berücksichtigen."

Wie läuft das dann im Verwaltungsprozess? Im Zivilrecht würde man ja fragen ob die Klage URSPRÜNGLICH zulässig und begründet war (war sie, da Bescheid ursprünglich formell rw) -> Dann würde hier die Behörde die Kosten tragen. Wäre für mich auch das gerechte Ergebnis.

Bin hier aber gerade eh verwirrt, weil ich immer dachte, maßgeblicher Zeitpunkt sei bei der Anfechtungsklage der Erlass des VA...wieso findet dann die nachgeholte Anhörung überhaupt Berücksichtigung?

B. Beklagter stimmt Erledigungserklärung nicht zu

Dann wohl Umstellung auf Feststellung, dass der Verwaltungsrechtsstreit in der hauptsache erledigt ist?!

Und wie gehts dann weiter? Hier steige ich leide völlig aus :(


HELP PLS!!!!!
AlicImWunderland
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Re: Kostengünstige Beendigung Klageverfahren

Beitrag von AlicImWunderland »

Kann mir echt keiner helfen? :(

Liebe Grüße

Alice <3
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